Die ländlichen Spar- und Darlehenskassen. 227
§ 20. Die ländlichen Spar- und, Darlehenstassen.
Es bestanden Ende 1893 27 Kassen, davon hatten 25 ihren Betrieberöffnet und 22 unter diesen 27 Kassen standen im Verkehr mit der Geld-ausgleichsstelle.
Ende 1894 waren bereits 68 Kassen gegründet, von denen 60 ihrenBetrieb eröffnet hatten und 59 mit der Ausgleichstelle arbeiteten.
Bis zum 23. Juni 1895 war ihre Anzahl auf 100 gestiegen, vondenen 94 mit der Geldausgleichstelle in Verkehr standen.
Während der Drucklegung wird weiterhin bekannt, daß Ende 1895153 Vereine mit 8840 Mitgliedern bestanden. Die Einnahmen in1895 von Mitgliedern und Spareinlegern betrugen 3113 355.69 Mark,die Ausgaben an Mitglieder in lausender Rechnung, sür Cessionen undHypotheken u. s. w. 2 728 715.64 Mark. Der Verkehr mit der Geld-ausgleichstelle betrug in Einnahme 1218 743.98 Mark, in Ausgabe1518 891.85 Mark.
Die Vereine werden veranlaßt, jährlich ein Formular sür dieStatistik auszufüllen und eine detaillierte Umsatz- und Vermügensbilanzmit Gewinn- und Verlustrechnung einzuliefern. Für das Jahr 1893liegen von den meisten Vereinen diese Nachweise vor, und zwar 20 Original«bilanzen sowie 17 statistische Übersichten; aus ihnen sind die 3 beifolgendenTabellen (§ 21) zusammengestellt.
1. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Spar- undDarlehenskassen-Geschäfts zum Zweck:
der Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Gefchafts-und Wirtschaftsbetrieb,
der Erleichterung der Geldanlage nnd Förderung des Sparsinns(§ 2 des Normalstatuts).
2. Die Vereine sind sämtlich eingetragene Genossenschaften mit un-beschränkter Haftpflicht.
Z. Die Gefchäftsleitung und Kassenführung liegt in den Händen desVorstandes, der für die Regel aus 5 Mitgliedern einfchließlich desRendantcn besteht. Den Mitgliedern des Vorstandes kann im Ver-hältnis ihrer Mühewaltung eine vom Aufsichtsrat zu bestimmendeVergütung gewährt werden.
4. Die Aufsicht führt der Auffichtsrat von 6 bis 9 Mitgliedern.Seitens des Verbandes finden Revisionen statt, mindestens eine
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