202 Die bayerische Pfalz.
brauchen, teils lassen sie, und das geschieht namentlich seitens der Fabrik-arbeiter, ihr Feld von einem kleineren Bauern, der zugleich einen Neben-verdienst darin sucht, bestellen, während Frau und Kinder die übrigenFeldarbeiten verrichten und die etwa vorhandene Kuh oder Ziege versorgen.Die Gesamtzahl dieser in der angegebenen Weise an der Landwirtschaftinteressierten Personen (d. h. Erwerbsthätiger samt den Angehörigen u.s.w.)ist leider nicht ausgezahlt worden. Berücksichtigt man also nach derAuszählung nur die Erwerbsthätigen, so erhält man folgendes Bild:Dem Hauptberuf nach in der Landwirtschaft u.s.w. thätig waren 170 257,nur im Nebenberuf darin thätig 57 756, zusammen 228 013 Personen(Statistik des Deutschen Reiches, N. F. Bd. II, S. 145*). Da über-haupt 309 222 Erwcrbsthätige in der Pfalz gezählt worden sind, soergiebt sich, daß von 100 überhaupt erwerbend thätigen Personen 73,7in der Landwirtschaft thätig sind. Nach dieserRichtunghin wirddie Pfalz nur v on Mecklenburg mit 75,1 °/u und Oldenburgmit 74,5 °/o übertroffen und die Pfalz steht mit der ProvinzPosen auf gleicher Stufe.
Von den in der Landwirtfchaft nebenberuflich Thätigen treiben die«felbe zu ^4 selbständig, zu ^4 sind sie als Knechte u. f. w. darin be-schäftigt. Zum weitaus größten Teile rekrutieren sie sich aus Selbst-ständigen, sowie Gehilfen und Arbeitern in Industrie, Handel undVerkehr.
Von der landwirtschaftlichen Bevölkerung dem Hauptberuf nachhaben nur verhältnismäßig wenige (11496 unter 170 257 Erwerbs-thätigen) einen Nebenerwerb, meist in Handel und Verkehr, sowie inIndustrie.
Unter den 317 370 Personen, welche dem Hauptberuf nach zur Be-rufsabteilung „Landwirtschaft" gehören, entfallen auf die Erwerbstätigen170 257, auf ihre Angehörigen, die nicht oder nur nebensächlich erwerbendthätig sind, 142 291, und auf ihre Dienstboten für häusliche Dienste 822(Stat. d. D. R., N. F. Bd. II, S. 326).
Welche Stellung sie innerhalb ihres Berufes einnehmen, geht ausder folgenden Übersicht hervor (Statistik d. D. N., N. F. Bd. II,S. 81*):