Druckschrift 
1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
Seite
23
Einzelbild herunterladen
 

Der ländliche Perfonaltredit. 23

Zweites Kapitel.

Der ländliche Personalkredit.

§ 2. Kreishilfswssen, Nistriltshilfstassen, Sparkassen.

Die ältesten bestehenden Institutionen, von denen Kredit auch ohneBestellung Von hypothekarischer Sicherheit gewährt wurde, sind die seitdem Jahre 1828 in jedem der 8 Kreise des Königreichs bestehendenKreishilfstllssen, die von Konig Ludwig I. begründet worden sind. Indem Stiftungsbriefe vom 6. Juli 1828 heißt es ^:

„Gerührt von der Not, in welche Wir nicht selten einzelne UnsererUnterthanen geraten sehen, weil sie außer stand sind, die zu ihrer Er-haltung nötige Kapitalsumme aus Mangel einer hinreichenden Hypothekaufzubringen, haben Wir uns allcrgnädigst bewogen gefunden zu be-schließen wie folgt:

I.

Wir errichten in jedem der acht Kreise Unseres Reiches eine eigeneHilfstasse und dotieren jede derselben aus Unserer Kabinetskasse mitzehntausend Gulden.

II.

Die Bestimmung dieser Hilfskassen ist: Landeigentümer und Gewerbs-besitzer in unverschuldeten Notfällen mit den zur Erhaltung ihres An-wesens nötigen Darlehen gegen geringe Verzinsung und leidliche Rück-zahlungsfristen allenfalls auch ohne die oft schwierige Bestellung einerHypothek zu unterstützen."

Nach den weiteren Bestimmungen über die Hilfskassen sollten dieDarlehen 100—300 Gulden betragen und in kleinen Jahresfristen heim-bezahlt werden. Jeder Bewerber um ein Tarlehen mußte darthun, daßbezüglich seiner Rechtlichkeit und Sittlichkeit leine Bedenken bestanden.

Mittelst einer weiteren Stiftungsurkunde d. d. Villa Colombellabei Perugia 18. Juni 1833 gewahrte Seine Majestät König Ludwig I.den 8 Kreishilsstasscn einen neuerlichen Zuschuß von 32 000 Gulden.Hiezu traten die Prinz«Karl - Fonds, welche nach dem TestamenteSr. k. Hoheit des Prinzen Karl von Bayern als Bestandteile derKreishilsstasscn gestiftet und zur Aushilfe für Landeigentümer, Leerhäusler

! Haag, Der landwirtschaftliche Kredit in Bayern, Zeitschr. d. landw. Vereins1881 Beilagen.