111tzen angeführt werden könnten, nichts enthalten,was der Religion anstößig seyn könnte? Ist da-hero der ihm ungünstige Ruf ganz ungegründet,und verläumderisch? Ist er ein unstatthaftes, undblos aus Amtsneide entstandenes Gerücht, wel-ches die Ehre', und guten Nahmen öffentlicherLehrer schmählert? Schmähleren diese Lehrer selb-sten nicht ihre Ehre, und guten Nahmen durchihre Ausschweifungen, verdächtige Sätze, böseAuslegungen, strafwürdige Verdrehung, Verfäl-ſchung, und Verführung der Jugend, wie auchanderer nicht genug erfahrnen Leuten; Haben sieselbsten nicht dadurch dem hochwürdigen Domca-pitel Anlaß, und Stoff gegeben, wider solche Leh-rer Vorstellungen zu machen? Haben Ihre Päbſt-liche Heiligkeit Pius VI. in dem Antwortschrei-ben das Domcapitel nicht ermahnt, daß selbigesseiner Vorstellung nachsetzen, und die Abschaffungder bösen, und verderblichen Lehrer beförderensolle? Wie mag dahero der Beklagte aus JederLehrbücheren erweisen, daß das hochwürdige Dom-capitel, welches für das zeitliche, und ewige Wohlder Jugend, und vieler tausend anderen Seeleneifert, das Gebott der Nächstenliebe nicht beob-achte? Nun gehe der Vatter der Philosophie indem Ertzbischthume Cölln, und suche, wo er sonstden Beweis finde.Lit.
Druckschrift
Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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122
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