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Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
Entstehung
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112welche ihme so sehr verdächtig scheinen? Viel-leichte weilen der beklagte Lehrer der Philosophiesie entweder aus Unwissenheit, und Tummheit nichtbegreift, oder aus Bosheit nicht begreifen wilt,oder gar aus philosophischer Hoffart glaubt, daßdas hochwürdige Domcapitel unter seinem Vor-sitze antworten müsse?§. 5.Wer darf wohl vermuthen, daß auf eineraufgeklärten Universität etwas mit Gutheissungdes fürtreflichen Vormunds ohne Vorbedacht ge-schehen solle? Ist auch nicht guter Vorbedacht zunehmen, wann eines Theils auf einer CatholischenErtzbischöflichen Universität nach denen Gesetzender Aufklärung die Catholischen Lehrbücher, oderwie der Herausgeber (1) sie nennt, Mönchsdig-lecktiken abgeschaft, und protestantische Lehrbüchervon so tummen, als ausschweifenden Mönchen,oder Exmoͤnchen sollen vorgelesen werden? Undwann andern Theils die Vorleser über lateinischeLehrbücher keine lateinischen Anmerckungen ma-chen, und die Zuhörer lateinische Anmerckungenund Zusätze nicht verstehen können? So dannwann dritten Theils die theologischen Grundsätzenblos allein aus der gesunden, natürlichen, vor-urtheilsfreyen Aufklärungsvernunft müssen herge-nommen werden.(1) S. Klage des Domkapitels Bl. 11. lit. a.§. 6.