gröstentheils in der Uebung der Tugend. DieLehrer beschäftigten sich daher auf das sorgfälttigste mit der Entscheidung ihrer Händel undAngelegenheiten, und bemerkten dabei alle auchdie kindischen Handlungen derer die ihnen an-vertraut waren, und zeigten denselben wie sol-che Vorspiel des künftigen Lebens sind. Dieeigentlichen Fehltritte wurden in aller Beiseyuntersucht, und an den schuldigen hartgeahndet. Nichts strafen sie aber schärfer,boshafte Anklage und erwiesenen Undank. Sieglaubten, der Undankbare mache sich nie imErnste etwas aus Göttern, Eltern, Vaterlandde und Freunden. — Ja die Kinder mustenſelbſt über die Handlungen ihrer Kameradenurtheilen; und urtheilten sie unrecht, so bekamensie Zurechtweisung, auch wol scharfere Ahndung.Sie durften also wol dergleichen Urtheil nichtso fällen, wie es zu unseren Zeiten in Geselschaften mehrentheils geschiebet; sondern nachGründen musten sie urtheilen: thaten sie esanders und fehlten sie gegen die Gerechtigkeit-so blieb ihnen die Ahndwig nicht aus. — Einvortrefliches und in der Natur des Menschenso sehr gegründetes Gesetz war bei ihnen, daßniemand von dem, was bei ihnen zu thun nicherlaubt war, auch nicht einmal reden; mithinnoch weniger, so wie bei uns oft geschieht,davon demonstriren durfte. — Das nemlichgalt von der Geschlechtsliebe bei ihnen vor demmännlichen Alter. — Lügen und Schulden hatben, sahe man als sehr schändliche Dinge an;
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Vergleichung der Erziehung der Alten mit der heutigen, und Untersuchung welche von beiden mit der Natur am meisten übereinstimme
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