Druckschrift 
3 (1903)
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

VORREDE

Wilhelm Arndt hatte seine Schrifttafeln fast ausschliesslich ausdem Gebiete der Buchschrift ausgewählt und über diesenGrundsatz selbst, sowie über die wenigen Ausnahmefälle (T. i, 2, 10, 31)in der Vorrede zur zweiten Auflage des ersten Heftes Aufschluss ge-geben. War sein aus seiner ganzen Studienrichtung erwachsenerStandpunkt schon gegenüber der Urkundenforschung seiner eigenenZeit arg rückständig und ist es heute noch um so mehr (vgl. BrandiGGA. 1899, Nr. 2, Schulte Hist. JB. 21, 907), so entsprang er anderer-seits doch einer richtigen und dauernd geltenden Erkenntniss. Wiegross unser Interesse an Art und Entwickelung der Urkundenschriftheute ist und in Zukunft noch werden mag, so steht doch das einefest, dass der wesentliche Gang der mittelalterlichen Schrift-entwickelung stets vorwiegend auf Grund der Buchschrift erkanntwerden wird; denn die Urkunden gehen in Beschreibstoff und Schrift,in Ausstattung und Beglaubigung von Anfang an meist gesonderteWege, gegenüber der allgemeinen Entwickelung vielfach rückständig,ab und zu ihr wieder voraneilend, fast immer eigenartig. Ich erinnerebeispielsweise an ein wichtiges Kapitel mittelalterlicher Schrift, an dieKürzungen. An die Masse und Mannigfaltigkeit derselben in derBuchschrift reicht die Urkundenschrift nicht entfernt heran, sie dämmtihre Anwendung wiederholt sogar grundsätzlich ein; wo sie sich aberihrer bedient, geschieht es wieder in einer Art, die über ihre Ver-wendung in der Buchschrift hinaus geht; man vgl. hierfür etwa dieitalische Urkunde von den Papyri der römischen Kaiserzeit an. Dassdie Urkundenschrift aber neben der Buchschrift gerade auch in ihrerEigenart eingehend beachtet werden muss, ergiebt sich schon alleinaus der Stellung, welche die Urkunden an Umfang und Bedeutungunter den Schriftdenkmälern des Mittelalters einnehmen, und aus derFührerrolle, die ihnen auf dem Gebiete der Cursive zukommt. Ausser-dem aber winken dem Palaeographen hier in viel höherem Masse als beider Buchschrift Sonderaufgaben auf dem Gebiete der Schriftbestimmungund Schriftvergleichung. Die grossen Erfolge der älteren Kaiser-diplomatik sind wesentlich auf dieser Grundlage errungen, und dasGelingen der erst in den Anfängen stehenden Bearbeitung der deut-schen Königs- und Fürstenurkunden der Stauferzeit wird von derZuverlässigkeit palaeographischer Untersuchungen ähnlicher Art, derScheidung zwischen Kanzlei- und Empfängerausfertigungen, abhängen.Dass hier ein Mangel in den Arndt'schen Schrifttafeln bestehe,dessen war ich mir mit anderen Fachgenossen wohl bewusst. Wennich trotzdem die Ergänzungen bei der Neubearbeitung der beidenHefte fast ausschliesslich aus dem Gebiete der Buchschrift auswählte,so geschah dies in der Erwägung, dass 5 Tafeln pro Heft wohlwesentliche Lücken in den Proben der Buchschrift zu schliessen,für die mit Ausnahme der ältesten Zeit überhaupt ganz vernach-lässigte Urkundenschrift aber in dieser geringen Zahl nichts zu leistenvermochten. Diesem Zwecke konnte darin war ich längst mitAloys Schulte (Hist. JB. 21, 907) einig nur ein reichlicherer, einganzes Supplementheft umfassender Nachschub genügen. Als daherdie Verlagsbuchhandlung selbst mit dem Angebot an mich heran-trat, ein neues, drittes Heft der Schrifttafeln herauszugeben, schlug

ich freudig ein, gestaltete die Ausführung aber im einzelnen nochanders, als sie Schulte a. a. O. vorgeschwebt hatte. Die Palaeo-graphie schafft, sobald sie sich mit der Schrift der Urkunden be-schäftigt, nicht für sich allein, sondern als die eng verbündete Hilfs-wissenschaft der Diplomatik, der die durch sie gewonnenen Ergebnisseunmittelbar zugute kommen. Indem ich für das neue Heft nur Ur-kunden auswählte, suchte ich ihm dementsprechend eine doppelteBestimmung zu geben. Als Ergänzung zu den beiden früheren Heftensoll es bisher Versäumtes nachholen, als Ganzes für sich allein solles bieten, was uns bisher ebenfalls noch fehlt: eine auf engem Rahmenzusammengedrängte Übersicht über die Entwickelung der Urkunden-schrift und des Urkundenwesens und damit ein, wie ich hoffe, brauch-bares Hilfsmittel zum Betrieb der Diplomatik. Bei nur 45 Aufnahmenauf 37 Tafeln machte gegenüber der Fülle des Berücksichtigenswertendie Wahl wiederholt Qual. Da die Urkundenschrift bis zum 8. Jahr-hundert bereits in den beiden ersten Heften Berücksichtigung fand undnoch weiter finden soll, begann ich hier mit der Mitte des 8. Jahr-hunderts. Bei den Kaiserurkunden, für die das umfassende und ingrossen Partien auch mustergültige Tafehverk der > Kaiserurkunden inAbbildungen« vorliegt, begnügte ich mich mit einer Auswahl wenigertypischer Beispiele für die einzelnen Jahrhunderte, und auch bei denälteren Papsturkunden bis 1198 war mir, ganz abgesehen davon, dassfür die Verfolgung der Einzelentwicklung Pflugk-Harttungs immer-hin reichhaltige Specimina zur Verfügung stehen, noch durch einengleich zu besprechenden äusseren Umstand Beschränkung auferlegt.Die ältere Curiale ist allein durch Taf. 80, die jüngere, mit der zweitenHälfte des 11. Jahrhunderts einsetzende, in Taf. 86 durch ein Fac-simile der ihr engst verwandten stadtrömischen Notarschrift vertreten.Ganz anders hielt ich es mit den Papsturkunden seit Innocenz III.Jeder Lehrer der historischen Hilfswissenschaften wird hier, sofern ihmnicht einzelne Originale oder Facsimiles seines Handapparates zu Ge-bote stehen, und wenn ich von Denifles prächtigen Register-Facsimilesabsehe, den Mangel jedes brauchbaren, geschweige denn reichhaltigen,Lehrmittels oft schmerzlich empfunden haben. Hier suchte ich durch,wie ich glaube, brauchbar ausgewählte Beispiele von feierlichen Privi-legien (Taf. 91), litterae cum filo serico und cum filo canapis (Taf. 89,90), litterae clausae (Taf. 97), Breven (Taf. 99), Provisionsbullen(Taf. 103), Registern (Taf. 98, einer jüngeren, bei Denifle noch nichtvertretenen Registerserie entnommen) und Suppliken (Taf. 107) kräftigernachzuhelfen. Die grosse Regelmässigkeit der päpstlichen Kanzlei inSchrift und Ausstattung ihrer Urkunden, die strenge Scheidung in be-stimmte Urkundengruppen, Hess hier mit den noch immer wenigenFacsimiles schon manches erreichen.

Der grössere Teil der Facsimiles gilt den sogenannten Privat-urkunden ( die Bezeichnung ist anfechtbar genug, aber noch immerdurch keine bessere, allgemeine ersetzt), und zwar mit fast aus-schliesslicher Beschränkung auf die uns denn doch zunächststehenden unddabei hinsichtlich der photographischen Reproduktion bisher unerhörtvernachlässigten deutschen. Vor allem sind zum erstenmal die älterenSt. Gallener Originale durch 8 Aufnahmen vertreten; andere Tafeln geben