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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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Band

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Band 1.

Anhang: Desinfektion der Schlachtfelder.

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oder grosse Haken. War in solcher Weise die Exhumationbeendet, so füllte man das ursprüngliche Grab mehrere Zollhoch mit ungelöschtem Kalk oder mit Karbolsäure-Pulveretwa '/a Fuss hoch an und schloss es mit festgestampfter Erde.

In allen denjenigen Fällen, welche Exhumationen nichtnothwendig machten, blieb der Inhalt sämmtlicher Gräber,Einzel- wie Massengräber, unangetastet. Die Assanirungs-arheiten bestanden hier:

1.

in Trockenlegung der feuchtgelegenen Gräber und

Gruben,IL in Errichtung von Erdhügeln, die eventuell

nach vorangegangener Anwendung desinfizirender

Mittel auf Grund besonderer Regeln aufgeworfen,

besäet und bepflanzt wurden.Zum Zweck der Trockenlegung genügten bei Einzel-gräbem Vorkehrungen zur Abhaltung weiteren Wasser-zuflusses. Zu diesem Behufe liess die Kommission 12 Fussvon den Gräbern entfernt 1 Fuss breite und ebenso tiefeGräben ziehen, deren Wände zuweilen mit Basen aus-gepolstert wurden. Lagen Leichen in der Nähe von Wasser-gräben, so verlegte man letztere oft unter grossen Schwie-rigkeiten weiter seitwärts. Sehr umfangreiche Wasser-arbeiten dagegen erwiesen sich nöthig zur Trockenlegungder grösseren Massengräber bei Ste. Marie aux Chenes,Mars la Tour, Flavigny, Verneville. Hier wurden zweiArten von Gräben angelegt: die einen, um weiterenZufluss von Wasser fernzuhalten, die anderen zur Ableitungdes Wassers aus den Gräbern selbst. Die zweitgenannteKategorie wurde mit besonderer Vorsicht gezogen, reich-lieh mit desinfizirenden Mitteln gefüllt, nach Austrocknungdes Grabes aber mit festgestampfter Erde geschlossen undbesäet. Bei einzelnen Gräbern (Mars la Tour, Ste. Marie)wendete man zur Abhaltung des Wassers mit Erfolg Drai-kageröhren an, nachdem sich herausgestellt hatte, dassleibst mehrfache parallel laufende Gräben den Andrangdes Wassers nicht verhindern konnten.

Ghemisehe Desinfektionsmittel kamen nur beisolchen Massengräbern zur Verwendung, in deren Umgebungeich kadaveröse Ausdünstungen bemerkbar machten. Unterder grossen Anzahl der zur Beschleunigung des Verwesungs-prozesses und zur Vernichtung der Fäulnissgase empfoh-lenen Mittel wurde vorzugsweise gebrannter Kalk, welchergerade in der Umgebung von Metz leicht zu beschaffenist, sowie Chlorkalk, Manganlauge, Karbolsäure und Stein-koldeutheer benutzt, und zwar nach folgender Methode:

Nachdem durch flache Spatenstiche ein Theil der Erd-decke über den Leichen soweit abgetragen war, dass dieersten Spuren der Fäulnissgase nach aussen drangen,wurde die ganze Oberfläche und ein seitlicher Theil mitgebranntem Kalk in Pulverform oder einer Mischung vonKalk und Karbolsäure, zuweilen auch mit Steinkohlentheer4 bis 5 Zoll hoch überschüttet. In anderen Fällen zog manquer zur Längsaxe des Grabes in Zwischenräumen vonpwa 2 Fuss eine Anzahl etwa 6 Zoll breiter Furchen,

liess in diese reichlich Manganlauge einfliessen und bedecktedann die ganze Fläche reichlich mit Chlorkalkpulver.

Die alsdann bei den chemisch desinfizirten Massen-gräbern zur Anwendung kommenden Maassnahmen warengleicher Art wie die an sämmtlichen anderen Gräbern vor-genommenen Assanirungsarbeiten. Sie bestanden in einerErdaufschüttung, welche die Leichen und Kadaver minde-stens 5 Fuss überragte und deren Basis bei Einzelgräbern2 bis 3 Fuss, bei Massengräbern 4 bis 5 Fuss mehr als dieAusdehnung des ursprünglichen Grabes betrug. Den soaufgeworfenen und festgestampften Hügeln gab man eineBöschung von 60° und besetzte sie an der Basis sowohlals an der Oberfläche mit einer fussbreiten Rasenborte, umdie Einwirkung heftiger Regengüsse für die erste Zeitmöglichst abzuhalten.

Die Regulirungsarbeiten erhielten endlich in allenFällen damit ihren Abschluss, dass die Oberfläche und dienächste Umgebung des Hügels in einer Ausdehnung von5 bis 6 Fuss mit Gras, Klee oder Wicken sorgfältig besäetund, soweit es die Jahreszeit erlaubte, mit Akazien- oderKastanienbäumen, zuweilen auch mit Eschen bepflanztwurden. In der Nähe besonders feucht gelegener Massen-gräber pflanzte man ausserdem Sonnenblumen an. EineAusnahme in Bezug auf die Höhe der Erdaufschüttung fandnur da statt, wo Pferdekadaver vereinzelt auf Aeckernumherlagen, weit entfernt von bewohnten Häusern, Bächenund frequentirten Wegen. In solchen Fällen legte manden Erdkugel nur l'/a bis 2 Fuss hoch an, um der Vegetationdie Aufsaugung und Umsetzung der Fäulnissprodukte zuerleichtern.

Mit Gräben wurden die Leichenhügel nicht umgeben:ebenso vermied die Kommission die Bildung von Grubenund Löchern in der Nähe der Gräber auf das sorgfältigste.Zur Beobachtung dieser Regel hatte die im Beginn derRegulirungsarbeiten mehrmals gemachte Erfahrung Ver-anlassung gegeben, dass in Folge der plötzlichen Belastungdurch die Erdaufschüttung die Leichenjauche namentlichbei feuchter Witterung seitlich heraus in den Graben drang,wodurch kadaveröse Ausdünstungen in schlimmerem Gradeentstanden als zuvor.

Vereinzelte, nur theilweise mit Erde bedeckte oderganz entblösste Leichen bezw. Kadaver bestattete mannach vorangegangener Desinfektion in unmittelbar nebenanaufgeworfenen Gräbern. Grössere Massen todter Körperwurden nach Entwässerung der nächsten Umgebung mitKalk reichlich überschüttet und dann mit dem vorschrifts-mässig angelegten und besäeten Leichenhügel bedeckt.

Viel einfacher als bei Metz lagen die Verhältnisse aufden übrigen Schlachtfeldern. Einerseits handelte es sichbei ihnen und dies gilt auch für die Kampfplätze beiParis lediglich um eine angemessene Wiederbestattungder an Zahl weit geringeren Opfer der Schlachten, anderer-seits kamen bei weitem weniger die Schwierigkeiten inBetracht, welche bei Metz durch den Reichthum des dor-