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Anhang: Desinfektion der Schlachtfelder.
Band«Band I.
zeitig als Depots für die Desinfektionsniaterialien und dieTransportmittel dienten.
Zur Herstellung gesundlieitsgemässer Zustände in denDörfern auf den Schlachtfeldern kamen folgende Maass-regeln zur Anwendung:
1) Eine gründliche Reinigung der Dorfstrassen. Diestinkenden Wässer wurden abgeleitet, die trocken gelegtenPfützen mit Chlorkalk und Karbolsäure desinfizirt. Uniform-trümuier, Bindenstücke und sonstige Verbandreste wurdenaus den Gräben und Gossen zusammengetragen und ent-weder verbrannt oder nach Ueberschüttung mit Kalk V/jbis 2 Fuss tief vergraben. Um die in den Strassen auf-gethürmten Düngerhaufen unschädlich zu macheu, hatte diePräfektur auf Vorschlag der Kommission die Kommunenaufgefordert, festgemauerte und cementirte, nicht allzutiefe und mit getheerten Brettern bedeckte Dunggrubenanfertigen zu lassen, die so weit von den nächstenBronnen und Kellerräumen entfernt sein mussten, dassVerderbniss des Trinkwassers und Verpestung der Luft inbewohnten Räumen ausgeschlossen erschien.
2) Die zu Feldschlächtereien benutzten Gebäude erfuhreneine gründliche Reinigung. Die alte Pflasterung wardaufgerissen, die mit faulenden Blutresten imprägnirte Unter-füllnng entfernt, eine Mischung von Kalk und Steinkohlen-theer hineingeschüttet und eine sorgfältige, dichtgefugtePflasterung angeordnet. Wände und Decken kratzte manab und versah sie mit einem Kalküberzug.
3) Nach ähnlichen Grundsätzen ergingen Belehrungenbehufs Vermeidung der Gefahren, welche aus mangelhafterSäuberung und Desinfektion der zu Lazarethzwecken be-nutzten Räumlichkeiten für die späteren Bewohner ent-stehen konnten. Letztere wurden, da Zwangsmaassregelnunzulässig erschienen, seitens der Präfektur unter Mittei-lung der für zweckmässig zu erachtenden Maassnahmen aufdie bestehenden Gefahren besonders aufmerksam gemacht.
4) Plätze, welche zur Aufnahme der Abfälle aus denFeldschlächtereien gedient hatten, wurden je nach derQuantität der verscharrten Massen mit einer Anzahl flacherparalleler Gräben durchzogen, in die man starke Chlor-kalklösung zusammen mit Karbolsäure hineinschüttete.Darüber ward eine etwa 1 Fuss hohe Erdschicht geworfenund dieselbe mit Gras und Klee besäet.
5) In Fäulniss übergegangene organische Stoft'e andererArt, z. B. verdorbene Lebensmittel in denjenigen Ort-schaften, woselbst Verpflegungs-Magazine bestanden hatten,wurden unter Anwendung von Kalk und Chlorkalk ver-graben; die Erdbeschüttung erhielt Bepflanzung.
Bedeutend umfangreicher und schwieriger gestaltetensich die Desinfektionsarbeiten an den zahlreichen Gräbernund Gruben, wobei übrigens nahezu ausschliesslich dieLeichen und Pferdekadaver, die Opfer der grossen Schlach-ten, in Betracht kamen, da das an der Rinderpest ein-gegangene Schlachtvieh fast überall ein den hygienischenAnforderungen entsprechendes Einscharren erfahren hatte.
Exhumirungen wurden mit Rücksicht auf die JahrJzeit und die lange seit der Bestattung verflossene Periode.!unter Würdigung der bei der vorgeschrittenen Fäulniss Hdie Arbeiter zu fürchtenden Gefahren, auf die äusserstejFälle beschränkt und grundsätzlich nur bei Einzelnoder kleinen Massengräbern angewandt, deren Inhalt seibis acht Leichen nicht übersteigen durfte. Exhumirungeilkamen zur Anwendung:
1) Zum Zwecke von Tieferlegungen, da, wo Leichei|flach an sehr abhängigen Stellen gebettet waren undbesorgen musste, dass die vorschriftsmässig errichteten Eiilhügel durch Einwirkung heftiger Regenströme gelockenlüber die Leichen fortgleiten würden. Diese TieferlegungJwurden bei St. Hubert, Mars la Tour, Rezonville, iilGanzen aber nur selten nöthig und in der Weise aitgeführt, dass man dicht neben dem ursprünglichen Grableine etwa 4 Fuss tiefe Grube aufwarf, dann die Leid»!unter reichlicher Anwendung von Chlorkalk und gepulverteHolzkohle (bezw. Sägespänen) vorsichtig entblösste und hinlüberschaffte.
Ganz besondere Vorsiehtsmaassregeln machtenExhumationen da nöthig, wo sie
2) zum Zwecke einer Transhuination in ein voJursprünglichen Bestattungsort weiter entferntes Grab statijfanden. Es geschah dies, wo Leichen bezw. Kadav>dicht neben bewohnten Häusern, Kellern, Brunnen,Wasserläufen oder in Chaussee- bezw. Wegegräben undiWassertümpeln gefunden wurden. An solchen Ortenzur Leitung der Arbeiten stets ein Arzt anwesend. NaFeststellung der Ausdehnung des Grabes und der Lage derlLeichen durch Probe-Spatenstiche wurde zuerst diedecke mittelst flacher Spatenstiche entfernt, jedoch msoweit, dass noch kein Austritt kadaveröser Gase stfand. Bei der nun folgenden Operation betheiligten iiimmer nur zwei Arbeiter. Dieselben trugen an eineiWinkel des Grabes, womöglich am Fussende der Leid»!die Erdaufschüttung ab, bestreuten, sobald UnifornistiidJoder Leichentheile sich zeigten, diese mit ChlorkalkSägespänen bezw. gepulverter Holzkohle oder mit (ldsogenannten braunen Desinfektionspulver (einer Misch«von Torferde, Gips, Kohlenpulver und Karbolsäure)reichlich, dass kein Fäulnissgeruch sich bemerkbar machte]Ebenso behandelte man die aus der nächsten Uingekder Leiche herausbeförderte, von kadaveröser Flü^kdurchtränkte, meist dunkelblaugrün gefärbte Erde.wurde unter reichlicher Anwendung besonders von Chloikalk und Kohlenpulver langsam vorgeschritten, die Lei*ganz freigelegt, durch Umwenden auf ein grossesgelagert, aus der Gruft herausgehoben und mittels eiof|gutschliessenden Sarges zur neuen Grabstelle traDsporaAlsdann ging man zur methodischen Blosslegung der zweiteildritten Leiche u. s. w. über, niemals an zwei Leichen zugleicjoperirend. Ebenso ward bei der Exhumation von Pferdkadavern verfahren; zum Transport derselben dienten Sei*
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