Band I
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Band I.
II. Abschnitt: Sanitätsdienst im Gefecht.
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In allen grösseren Gefechten waren Sanitätsdetachementsir Stelle, 1 ) welchen die Etablirung von Hauptverband-fcätzen oblag. 2 ) Von dem Ermessen des Divisionskominan-ieurs hing es alsdann ab, ob die bereits eingerichtetenjruppenverbandplätze fortbestehen oder in dem Haupt-verbandplätze aufgehen sollten. Die Ausdehnung derfefecktslinie war im Allgemeinen für die Entscheidungüerüber maassgebend.
Wurde die Aufhebung der Nothverbandplätze be-Igchlossen, so begaben sich die Truppenärzte und Lazareth-gehilfen zum Hauptverbandplatz, um dort das Personal desSanitätsdetachements zu unterstützen. In grossen Schlachten,während welcher Feldlazarethe auf dem Schlachtfeldeselbst in Thätigkeit traten, betheiligten sich die Truppen-ärzte auch an dem Wirken dieser Formationen.
Immer aber blieb den Truppenärzten, wenn der Befehljiir Auflösung des Nethverbandplatzes erfolgte, zunächstlie Sorge für die zweckmässige und schonende BeförderungIrr Verwundeten entweder nach dem nächsten Haupt-lerbandplatz, oder nach einem Lazareth. Vermöge derLeichtigkeit und Beweglichkeit der Feldlazarethe, welchewicht selten bis in die soeben vom Feinde verlassenen[äuser vorgeschoben wurden, gelang es allerdings häufig,Jen Verwundeten mühselige Transporte zu ersparen oderfedeutend abzukürzen. Diese glücklichen Fälle konnteniber nur da eintreten, wo grössere taktische Verbände inlen Kampf verwickelt waren.
In denjenigen Gefechten, in welchen Sanitätsdetache-lcnts zur Verwendung gelangten, hatten diese die Be-orderung der Verwundeten in Lazarethe zu übernehmen.raren die Truppenärzte aber auf sich allein angewiesen,K erwuchs aus der Notwendigkeit die Verwundeten unter-zubringen, da den Truppen eigene Krankentransport-phrzeuge nicht zu Gebote standen, besonders in denrintermonaten und fern von grossen Etappenlinien manchelerlegenheit. 8 )
') Vergl. Beilage 59.
2 ) Betreffs der Regelung des Dienstes auf den ITauptverband-l'l.iizrn siehe Kapitel I, S. 35.
3 ) Die aus den Regimentern No. 30 und 34 kombinirte Brigadedes XIV. Armeekorps, desgleichen die erste Reserve-Division hattenaus den in Strassburg erbeuteten Vorräthen je drei voitures d'ambu-
ance mitgeführt. Vor Beifort wurden diese mit Maulthieren be-
Nicbttransportable Verwundete wurden mögliebst aiiOrt und Stelle, auf Gehöften oder Dörfern in Pflege ge-geben. Der Truppentheil war in solchen Fällen genöthigt,eine Bedeckung, nicht selten auch Hilfspersonal zurück-zulassen, wenn er sich nicht überzeugen konnte, dass dieUebergabe des Verwundeten an die Ortsbehörde unterBenachrichtigung der nächsten Etappe unbedenklich sei.
Der truppenärztliche Dienst bei Belagerungen festen'Plätze wurde je nach den lokalen Verhältnissen durch be-sondere Bestimmungen geregelt. Vor Strassburg blieb dieHälfte der Aerzte bei den Truppen und errichtete in derersten Parallele Nothverbandplätze, die andere Hälfte be-l gab sieb auf den von dem Badischen Sanitätsdetacbementetablirten Hauptverbandplatz. Nach Eröffnung der zweitenund dritten Parallele wurden in diesen grössere Noth-verbandplätze erforderlich, auf welchen das gesammtetruppenärztliche Personal in Thätigkeit trat. Auf demäussersten rechten Flügel, wo kein Trancheendienst statt-fand, wurde der Nothverbandplatz bis zum Eisenbahn-durchgang von Königshofen vorgeschoben; nicht weitdahinter lag der Hauptverbandplatz. Auf dem rechts-rheinischen Ufer bestanden ähnliche Anordnungen. Aerzteund Lazarethgehilfen mit dem erforderlichen Verbandmaterialbegleiteten die zur Beschiessung vorrückenden Batterien.
Die Bethätigung der Sanitätsdetachements und Feld-lazarethe, welchen die wirksamere Hilfe zufiel, währendder einzelnen Schlachten, Gefechte und Belagerungen findetsich in Kapitel HI') im Einzelnen nachgewiesen. Dort istauch gelegentlich der Verhältnisse gedacht, unter denendie Truppenärzte bei den verschiedenen Aktionen gewirkthaben. Selbstverständlich wurde das Sanitätspersonal derTruppen mindestens jedes Mal dann auf dem Gefechts-felde in Anspruch genommen, wenn der eigene Truppen-tbeil engagirt war. Da die Art des Eingreifens derTruppenärzte immer im Sinne der vorstehenden allgemeinenSkizzirung erfolgte und das Maass ihrer Thätigkeit indirektem Verhältnisse zu den Gefechtsverlusten stand, sowird von der Wiedergabe der einzelnen GefechtsberichteAbstand genommen.
spannten Wagen den Lazarethen als Transportmittel überwiesen:sie leisteten gute Dienste auf den schmalen Gebirgswegen zwischenBrevilliers und Chätenois.
i) Siehe auch Beilage 59—62.
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