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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
Entstehung
Seite
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Allem machte sich hier der Mangel an Hilfspersonal unddas Fehlen von passenden Transportmitteln (Tragen) gel-tend. 1 ) Im Allgemeinen blieben die Verwundeten nachAnlegung des Notverbandes auf die weitere Sorge derbenachbarten Infanterie angewiesen, da die Truppenärzteder Kavallerie selten in der Lage waren, die Sorge fürdie Unterkunft der Verwundeten übernehmen zu können.In eine ebenso schwierige Lage gerieth zuweilen dasSanitätspersonal der im Kampfe begriffenen Artillerie.Gingen die Batterien in schnellem Tempo vor, so bliebenzunächst die Staffeln, bei welchen sich das Sanitätsmaterialbefand, zurück. Gleichwohl bedurfte der Arzt desselbenum so mehr, als gerade dort am häufigsten gewaltige Zer-reissungen durch Sprengstücke u. s. w. schnelle operativeHilfe forderten.

Truppen- oder Noth-Verbandplatz" 2 )

hiess der von dem Truppen-Kommandeur bezw. dem rang-ältesten Truppenarzt bestimmte Ort, an welchem die Ver-wundeten zunächst gesammelt wurden. Hinsichtlich seinerLage war bestimmt, dass er nicht weit in der Eegelausser Gewehrschussweite hinter der Gefechtslinie liegensolle, damit die Verwundeten schnell dahin gelangen. Auchdie Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Hilfs-Kranken-träger erforderte, dass die Entfernung des Verbandplatzesvon der Feuerlinie eine möglichst geringe blieb. Er musstedaher mit den avancirenden Truppen vorgeschoben werden.Im Uebrigen galten für seine Wahl und seine Kenntlich-machung dieselben Vorschriften wie für den Hauptverband-platz. 3 )

Die Ueberführung der Verwundeten nach dem Ver-bandplatz bewirkten die Hilfs-Krankenträger der Truppen(ßlessirteuträger bei der Bayerischen Armee, Württember-gische Sanitäts-Soldaten) 4 ) mittelst der auf den Medizin-wagen befindlichen Tragen. 5 ) Bei Beginn der Gefechts-bereitschaft wurden die Hilfs-Krankenträger aus der Kom-pagnie herausgezogen und hatten, 16 Mann pro Bataillon,unter spezieller Aufsicht eines hierzu kommandirten Unter-offiziers, den Anweisungen der Aerzte und Lazarethgehilfennachzukommen.. Erwies sich die oben genannte Zahl alsunzulänglich, so kommandirte unter Umständen der Truppen-Befehlshaber weitere Mannschaften zu diesem Dienst. Auchdie ausnahmsweise Heranziehung der Hilfs-Krankenträgereines noch nicht selbst in das Gefecht verwickelten Truppen-theils war in der Instruktion vorgesehen. Der Dienst der

!) Gegenwärtig werden auch Mannschaften der Kavallerie zuHilfe-Krankenträgern ausgebildet; desgleichen gehören Tragen zurFeldausrüstung der Kavallerie-Regimenter.

*) Zur Unterscheidung von dem durch ein Sanitäts-DetachementetablirtenHauptverbandplatz".

3) Vergl. Kapitel I, Seite 35.

4 ) Vergl. Kapitel I, Anmerkungen zu Abschnitt 1, Seite 20bezw. 24.

5) Vergl. Kapitel 1. Abschnitt 2.

Hilfs-Krankenträger dauerte in grossen Schlachten bis tijin die Nacht fort, um beim ersten Morgengrauen wiedzu beginnen. Er war jedoch beendet, sobald sämrntlicrJVerwundete die Verbandplätze erreicht hatten; eine weiten]Verwendung der Hilfs-Krankenträger im Sanitätsdienst (an]dem Verbandplatze selbst) gestattete aus naheliegendGründen die Instruktion nicht.

Art und Umfang des Beistandes, welcher auf deJNothverbandplatze geleistet werden konnte, hing \mancherlei Umständen ab. Flatterte die den Verbandplaibezeichnende Fahne wie es häufig nicht ander-konnte auf freiem Felde, so musste, namentlicherstarrender Winterkälte oder herabströmendem Regen,thunlichst schleuniger Transport in das nächste Feldlazarett Imit Aufschub jedes nicht unerlässlichen Eingriffs als dielgrösste, den Verwundeten zu erweisende Wohlthat ugesehen werden. Andere Beschränkungen legte dieunab weislicher Rücksicht auf die Beweglichkeit der Trupp«bemessene Materialausrüstung auf. Dieselbe gestattezwar die Anlegung auch dauerhafter Verbände (namentlivon Gypsverbänden), mehrte sich aber die Zahl der Gmfechtsopfer, so konnte das Material für nachhaltigere Hillbei schweren Verletzungen leicht erschöpft werden, bevolder Verwundetenzugang aufhörte. Anfangs gelang es aucllzuweilen nicht, den bei der Bagage zurückgehaltene!Medizinwagen an den Verbandplatz heranzuziehen,welchem Falle die Aerzte sich hinsichtlich der Verband]mittel auf den Inhalt der Bandagentornister angewiesalgleichzeitig aber auch ihrer reglementsmässig auf denlMedizinwagen untergebrachten') Instrumente beraubt sahen!Die Truppenbefehlshaber wurden deshalb durch Aller!höchsten Erlass vom 25. August 1870 ermächtigt, beiilMarsch mit Aussicht auf ein Gefecht den Medizinwagen -Iabweichend von den sonstigen Grundsätzen unmittelbar!dem Truppentheil folgen zu lassen.

Das Maass der operativen Hilfe, zu welcher anfjNothverbandplätzen geschritten wurde, richtete sich wesentllieh danach, ob ein Hauptverbandplatz in der Nähe bestanloder nicht. In letzterem Falle wurden Ablösungen derjdurch grobes Geschütz zerschmetterten Gliedinaassen übähnliche unaufschiebbare grosse Eingriffe auf dem NotlVerbandplatz ausgeführt, woselbst man sich anderenfallsin operativer Hinsicht auf Ausziehung von Kugeln,fernung fremder Körper oder abgelöster Knochenstückelvon denen ein erheblicher Insult der umliegenden Theile|befürchtet werden musste, beschränkte.

Im Uebrigen blieb nächst der Labung der Verwundeter!die Vorbereitung derselben für die Ueberführung naclleinem Feldlazareth die eigentliche Aufgabe des auf dealNothverbandplatz thätigen Personals.

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2 ) Betreffs|>lätzen siehe K

3 ) Die auses XIV. Armens den in Stauce mitgefiihr

] ) Vergl. Anmerkung auf S. 26. Betreffs Unterbringung HInstrumente in Umhängetaschen bei den Bayerischen und Badiscta|Truppenärzten siehe S. 30.