Band MBaml I.
II. Abschnitt: Sanitätsdienst im Gefecht.
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In der Heizperiode machten die Gefahren des Kohlen-äainpfes Belehrungen und Warnungen hierüber nothwendig,nachdem einige Falle von Vergiftung durch Kohlenoxydgas
Folge Kaminfeuers bei mangelhafter Ventilation
vor-
gekommen (ein Fall bei Bayerischen Truppen vorlieftödtlich).
Die prophylaktischen Maassregeln gegen ansteckendeKrankheiten (besonders Blattern und Syphilis) sind an an-deren Stellen erörtert. 1 )
') Vergl. den dritten Abschnitt.
Zweiter Abschnitt,Sanitätsdienst im Gefecht.
Das den Trappen selbst beigegebene SanitätspersonalKind -Material 1 ) sicherte auch dem vereinzelt kämpfendenÜeineren Truppeuverbande den notwendigsten ärztlichenfeistand auf dem Gcfechtsfelde. Die Feld-Sanitätsinstruktionvon 1869^) ging von dem Gedanken aus, dass zwar diemsgiebigere definitive Hilfe grundsätzlich den Sanitäts-?ormationen (Sanitäts-Detachements, Feld- und Kriegs-ILazarethen) vorbehalten bleiben, die erste Hilfe jedoch dentäinpfenden Truppen bei kleineren Zusammenstösseu, beiI welchen im Allgemeinen die Gegenwart von Sanitäts-For-[mationen nur eine zufällige sein kann, ausschliesslich durchihr eigenes Sanitätspersonal geleistet werden solle. Nach6 der Instruktion hatte jedoch nur die Hälfte der Aerzte[und Lazarethgehilfen den Truppen in die Gefechtslinie zu[folgen, während der andern Hälfte oblag, den Noth-Yerbandplatz einzurichten und den Dienst daselbst zu ver-sehen. Die Vertheilung des Personals nach diesem Grund-sätze erfolgte durch den Truppen-Kommandeur. Wurdenrössere Verbände in ein Gefecht verwickelt, so konnteauch eine vorher getroffene, ein für alle Mal feststehender ereinbarung darüber Platz greifen, welche Aerzte undfehilfen die Truppen begleiten, welche sich auf denr erbandplatz zu begebeu hatten.
Zuweilen freilich brach das Gefecht so schnell aus,da.-s die vorher vereinbarte Konzentration des PersonalsIn Folge der innerhalb der Bataillone sich häufenden Ver-luste, welche die Thätigkeit der Aerzte an diesen Punktenpesthielten, sich nicht als durchführbar erwies. Es kamdann gar nicht zur Etablirung eines Noth-Verbandplatzes,sondern zur Zersplitterung der ärztlichen Kräfte, welcheper wirklichen Hilfeleistung nachtheilig ward.
So sorgfältig in der Instruktion auch die verschiedenenjagen vorgesehen sein mögen, so geräth doch in Wirk-
') Vergl. Kapitel 1, Abschnitt 1 u. 2.
2 ) Dasselbe ist bei der Kriegs-Sanitätsordnung von 1878 der Fall.
lichkeit der Truppenarzt — namentlich wenn er der Ein-zige bei seiner Truppe ist — naturgemäss nicht selten inVerlegenheit, wohin die höhere Pflicht ihn rufe: nach vornin die Gefechtslinie um des moralischen Eindrucks willen,oder hinter die Front, um an geschütztem Platz mitreichlicherer Assistenz eine wirksamere Thätigkeit ent-falten zu können. In diesem Dilemma lag reglements-mässig die Entscheidung bei dem Truppen-Kommandeur,dessen Aufmerksamkeit jedoch in solchem Augenblick durchseine taktische Aufgabe vollauf in Anspruch genommenwar. Den sich selbst überlassenen Arzt bestimmte meistder beruhigende Eindruck, welcher aus der unmittelbarenBegleitung des bekannten Arztes für die Truppe erwächst,nicht selten wohl auch die Sorge, dass sein Zurückbleibennicht bloss dem Wunsche, wirksam zu helfen, zugeschriebenwerden könne. So kam es, dass die Aerzte einiger Regi-menter während des ganzen Feldzuges niemals auf einemVerbandplatz vereinigt gewesen, auch nie dazu gelangtsind, zur Unterstützung eines Saiiitäts-Detachements heran-gezogen zu werden.
War schon das gesammte, bei den Truppen selbst be-findliche Sanitätspersonal und -Material nur auf eine vor-läufige, unaufschiebbare Hilfe berechnet, so ist es einleuch-tend, dass insbesondere der Beistand, welcher von den dieTruppen in die Gefechtslinie begleitenden Aerzten geleistetwerden konnte, sich nur auf die vorbereitenden Akte derHilfe zu erstrecken vermochte. Im Allgemeinen galt esdort, Schmerzen zu lindern, eine möglichst zweckmässigeLagerung der Verwundeten auf den Tragen zu erreichenund allenfalls stärkere Blutungen zu stillen. Die eigent-liche Aufgabe bestand darin, den Transport nach demVerbandplatz zu ermöglichen, zu einem unschädlichen undschmerzlosen zu gestalten.
Bei der Kavallerie war die Leistung des beim Truppen-theil verbleibenden Sanitätspersonals in vielen Beziehungendurch die Eigeuthümlichkeit der Waffe modifizirt. Vor