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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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Band

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Band I.

I. Abschnitt: Sanitätsdienst etc. auf dem Marsche und im Quartier. Kantonnements.

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tung von Kantonnements-Lazarethen vorgeschrieben.Pas General-Kommando hatte Zahl und Umfang ihrer Anlagezu bestimmen; bei der Ausführung konkurrirten die Feld-Intendanüir und der Korps-Generalarzt. Sie wurden vor-scliriftsmässig auf eine Krankenzahl von 3 pCt. der Kopf-stiirke der auf sie angewiesenen Truppen berechnet.

Die Ausstattung mit Personal und Material erfolgte imAllgemeinen durch die Feldlazarette. Soweit die Ver-hältnisse es gestatteten, konnten auch die Sanitäts-Detache-ments oder das Lazareth-Reservepersonal zur Deckung desBedarfs an Personal herangezogen werden.

In der Regel jedoch wurden solche Anstalten dem-jenigen Personal unterstellt, welches am nächsten zur Handrar. Da die Truppenärzte unter Umständen am ehestendisponibel erschienen, so fiel ihnen sehr häufig die Auf-gabe zu, auch ohne Material und anderweitiges Personalals das bei den Truppen vorhandene solche Kantonnements-Lazarethe einzurichten und bis zur Ankunft des abbisendenPersonals der Sanitäts-Formationen zu verwalten. DieseLebergangsformen fanden sich naturgemäß« am häufigstenunter den Besatzungstruppen der General-Gouvernementsowie bei der im Süden operirenden, theilweise aus Landwehr-'orinationen bestehenden Armee, da diese erst nach Aus-bruch des Krieges gebildeten Truppen-Verbände mit einergeringeren Anzahl von Feldlazaretten und Lazareth-Reserve-ersonal ausgestattet waren. 1 )

Die Besetzung der nach und nach in Deutsche Händegefallenen Festungen rief die Notwendigkeit hervor, fürdie Garnison derselben Hospitäler zur Verfügung zu stellen,eiche auch den etwa durchmarschirenden Truppen Ge-bgenheit zur Unterbringung von Kranken darbieten konnten.u diesem Zwecke wurden zunächst die früheren Französi-ichen Garnison-Lazarethe nach sorgfältiger Reinigung mitilfe des vorhandenen Materials oder durch Requisition ein-erichtet. Desgleichen wurden die Civil-Hospitäler, soweitte genügende Garantie boten, in Anspruch genommen. Durchommandirung von Truppenärzten und Lazarethgehilfen,[ im Nothfalle von Hilfs - Krankenträgern als Kranken-ärter oder durch Heranziehung von Privat-PflegepersonalHeimischwestern, Civil-Krankenwärtern) Hess sich auf dieseeise rasch eine regelmässige Lazarethpflege herstellen.orzugsweise kamen diese schnellen Organisationen beien im Jura kämpfenden Armee-Abtheilungen zur Geltung,eiche wegen Schwierigkeit der Wege, Ungunst der Jahres-zeit, Mangel an Transportmitteln und bei dem raschenechsel ihrer Aufstellung besonders vieler derartigerammeistellen für Kranke bedurften.

Ausser den nicht in Feldlazarethe übergeführtenleichtverwundeten gingen diesen Kantonnements-Lazarethenhauptsächlich an rheumatischen Uebeln, gastrischen Stö-nngen, Bronchitis oder Lungenentzündung, zuweilen auchinzelne an Pocken, Typhus oder Typhoid Erkrankte zu.

l ) Vergl. Beilage 11.

Smiüt.,-Bericht über die Deutschen Heere 1870/71. I. Bd.

Beim Wechsel der Truppentheile übernahmen dieAerzte der einrückenden Truppen diese Lazareth-Anstalten.

Wurde die Garnison oder das Kantonnement ganz aufge-hoben, so gingen die transportablen Kranken in die näch-sten Feldlazarethe über, die nichttransportablen wurdender Ortsbehörde übergeben unter Benachrichtigung derEtappen-Kommandos und der Truppentheile. Konnte dasLazareth nicht aufgelöst werden, so hatte die General-Etappen-Inspektion für anderweitiges Personal Sorge zutragen.

B. Hygienische Zustände und Maassnahmen beiden hauptsächlichsten längeren Kantonnirungen.

1. Vor Metz. 1 )

Die zur Einschliessung von Metz bestimmte Armee 2 )hatte nach drei grossen verlustreichen Schlachten am19. August das errungene Terrain die Plateaus undFlussniederungen auf beiden Seiten der Mosel ein-genommen und hielt die Festung bis zu ihrer Ueber-gabe (27. Oktober) umschlossen. In demselben Boden, aufwelchem sie jetzt so lange verweilen sollte, hatte sie kurzvorher ihre eigenen und die feindlichen Gefallenen ge-bettet und einen Theil der Kadaver der verendeten Pferdeeingescharrt; ein anderer Theil der Thierleichen bedurftenoch der Inhumation und erfüllte die Luft mit Verwesungs-gasen. Schlachtabfälle der getödteten Thiere, Exkrementebedeckten nebst anderem unvermeidlichen Unrath aus-gedehnter Lager und Biwaks den Boden und entsandten dieProdukte ihrer Zersetzung in die Luft. Ein regnerischerHerbst verwandelte weit und breit das zerwühlte Terrainsehr bald in ein Meer von Schlamm und spülte die Erde vonden Leichenhügeln. Den nach dreiwöchentlichen Märschenund gewaltigen Schlachten in angestrengtem Vorposten-dienst sich erschöpfenden Mannschaften durchnässte er dieKleider und erfüllte die Schützengräben mit Wasser. Auchdas Trinkwasser wurde durch die im Boden enthaltenenVerwesungsstoffe verunreinigt.

So bedrohten gefährliche Feinde von Anfang an Lebenund Gesundheit der Armee, welchen entgegenzuarbeitenwährend der ganzen Dauer der Einschliessung von denmilitärischen Befehlshabern, den Sanitätsorganen und denVerwaltungsbehörden als eine für alle Betheiligten gleichschwierige, gleich verantwortungsvolle Aufgabe empfundenwurde.

i) Vergl. Generalstabsvverk I, Seite 1400, sowie den Anhang zudiesem Kapitel (Desinfektion der Schlachtfelder). Hinsichtlich desGesundheitszustandes der Armeen vor Metz, Strassburg und Pariswird auf den 2. Band (Statistischer Theil) und auf den 6. Band(.Medizinischer Theil) des Berichtes verwiesen.

2 ) Betreffs Zusammensetzung und Stärke derselben siehe General-stabswerk I, Seite 235* sowie den 2. Band dieses Berichtes.

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