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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
Entstehung
Seite
54
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Der Feldlazareth-Direktor war und ist eine ausschliesslich demmobilen Verhältniss eigenthümliche Institution, für welche es in derFriedensformation kein Analogon giebt.

Anmerkung 4.

Die dienstlichen Funktionen der Gouvernements-Generalärzte waren bezüglich der ihnen unterstellten Sanitäts-anstalten genau dieselben wie diejenigen der Etappen-Generalärzte.Auch der Dienst der Feldlazareth-Direktoren bei den Gouverne-ments unterschied sich in keiner Weise von dem der übrigen Feld-lazareth-Direktoren.

Anmerkung 5.

Ressort- und Disziplinarverhältnisse im LazaretklReservedepot. Der Offizier ist Präses, Leiter der Geschäfte unlbesitzt über das militärische Personal die Disziplinarstrafgewalt eintJnicht detachirten Kompagniechefs, über das obere Beamtenperson Jdieselben Disziplinarbefugnisse wie der Chefarzt eines Feldlazarett;.!gegen die chirurgischen Instrumentenmacher (als Unterbeamten) üilßefugniss, bis zu 8 Tagen gelinden Arrest zu verhängen. Die weiter!Instanz bildete für das militärische Personal die General-Etappen!lnspektion, für das Beamtenpersonal ausschliesslich des ApothekerJund der chirurgischen Instrumentenmacher, für welche der Etappen-!Generalarzt die höhere Instanz ist der Etappenintendant.

Schlussbetrachtung.

Verteilung der Aerzte und Sanitätsformationen auf die einzelnen Armeen.

Bei Beginn des Krieges wurden 3 Armeen (1., II., III.) 1 )aufgestellt, denen Aerzte und unmittelbar beigegebeneSanitätsformationen 2 ) in folgendem Umfange zur Verfügungstanden: 3 )

Die 1. Armee umfasste 3 Armeekorps, 1 Reserve-Division und 2 Kavallerie-Divisionen, besass daher:dirigirendes ärztliches Personal 22 Aerzte,

9 Sanitätsdetachements ... 63 und 54 Kranken - Trans-portwagen,

36 Feldlazarethe......180 für 7200 Kranke = etwa

8p(Jt. der Kopfstärke,bei den Truppen......333

Summe 598 Aerzte, d. h. 1 Arzt auf etwa170 Mann.

J ) In dem Folgenden sind das I., II., VI. Armeekorps, desgleichendie 17. Infanterie-, die 1. und 2. Kavallerie-Division, sowie die fünfReserve - beziehungsweise Landwehr - Divisionen, welche anfänglichausserhalb des Verbandes der drei Armeen blieben oder erst späterformirt wurden, bei derjenigen Armee mitgerechnet, welcher sie späterzugetheilt worden sind. (Vergl. Generalstabswerk I. Band, insbesondereAnlage 5.)

2 ) Das seine Wirksamkeit im Rücken der kämpfenden Armeenentfaltende ärztliche Personal etc. (Etappen-Generalärzte, Feldlazareth-Direktoren, Lazareth-Reservepersonal, Depots, Etappenärzte) ist indem Folgenden ausser Betracht geblieben.

3 ) Vergl. zu dem Folgenden insbesondere Beilage 11. DieRechnungen basiren auf runden Zahlen, wobei ein Armeekorps gleich30 000 Mann, eine Schwadron einer Kavallerie-Division gleich 150 Manngesetzt ist.

Die 11. Armee bestand aus 7 Armeekorps und 2 KiJvallerie-Divisionen. Sie verfügte daher über:dirigirendes ärztliches Personal 37 Aerzte,

21 Sanitätsdetachements . . . 146 , und 126 Kranken -Trau

portwagen,

84 Feldlazarethe^).....406 , für 16800 Kranke = et«

8 pCt. der Kopfstärke,

bei den Truppen.... . 667 , ______

Summe 1256 Aerzte, d. h. 1 Arzt auf eti|170 Mann.

Die 111. Armee setzte sich zusammen aus den Koi|tingepten Bayerns, Württembergs und Badens sowie 3 Norddeutschen Armeekorps und 2 Kavallerie-Divisionen,standen zu Gebote:

1. An Norddeutschem Personal und Material:lirigirendes ärztliches Personal 23 Aerzte,

9 Sanitätsdetachements 2 ;

63

36 Feldlazarethe...... 180

bei den Truppen......286

und 54 Kranken - Traafl

portwagen,

für 7200 Kranke = i

7.5 pCt. der Kopfstärke 4

Norddeutschen Trupp«

Summe 552 Aerzte, d. h. 1 Arzt auf et«170 Mann der Norddei|sehen Truppen.

') Die zum IX. Armeekorps gehörige Grossherzoglich HessiscDivision hatte gegen den Etat einen Ausfall von 17 Aerzten, welcBzum grössten Theil (14) auf die Feldlazarethe entfällt.

2 ) Darunter das grössere Badische.