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lü. Abschnitt: Mobile Sanitätsformationen. Anmerkungen.
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wurde im AuguJte seiner EtappJirrichtet, welcM
a hatte, die voiQuantitäten gef
lte sich die Nott|: Ergänzung dupiatze selbst;:hen Bedürfnissaätsanstalten nichtVerpflegung unciusgestellt hatteareth-Reserflal-Abtheilung iesonderer Exteich dem Kriegjäsen. 2 )ots wurdenLi- die 11. Arnjist eingerichtetein Crepy für iirend ein sechst!i ZusammenhalitionskomnuM[ten der Arme*Trossherzogs toJ
ir etatsmässigeiierselben gleicii. Analog <ich seitens!i-1870 zur regldedikamenteiJtappeninspektipots in Eperai(einschliessü
Anmerkungen.
Ressort- und Disziplinarverhältnisse bei den mobilen Sanitätsformationen.Aufgaben des dirigirenden ärztlichen Personals im Kücken der kämpfenden Armeen.
Anmerkung 1.
Ressort- und Disziplinarverhältnisse in einem Sani-
tätsdetachement. Der Kommandeur des Detachements hat die
I Disziplinar-Strafgewalt eines detachirten Bataillonskommandeurs über
I alle zu dem Detachement gehörigen Offiziere und Soldaten bezw.
Lazarethgehilfen und Krankenwärter. Die zum Detachement gehörigen
I Aerzte sind der Disziplinargewalt des Kommandeurs in gleichem
plaasse unterstellt, wie die Offiziere.
Der Kommandeur des Detachements ist auch Militär-Vorgesetzter
j der Beamten des Detachements (Zahlmeister, Feld-Apotheker) und hat
■als solcher die Befugniss, gegen dieselben Warnung, einfachen Ver-
Iweis und Geldbussen bis zu 3 Thlrn. bezw. gegen den Zahlmeister
■nfachen Stubenarrest wie gegen die Offiziere des Detachements zu
verhängen.
lieber die Aerzte, Lazarethgehilfen und die Krankenwärter hat! der erste Stabsarzt des Detachements innerhalb seines Dienstbereichs! die Disziplinargewalt eines nicht detachirten Kompagniechefs.
Gegen den ihm zunächst untergeordneten Feld-Apotheker hat dererste Stabsarzt imierhalb seines Dienstbereichs dieselben Disziplinar-befugnisse, wie der Kommandeur des Sanitätsdetachements. Dem[Kommandeur des Sanitätsdetachements ist seitens des ersten Stabs-arztes von den durch ihn verhängten Disziplinarstrafen Mittheilungzu machen.
Bei groben Pflichtverletzungen und vorkommenden Widersetz-lichkeiten hat der Kommandeur des Sanitätsdetachements das Eecht,äie Amtssuspension des Zahlmeisters und^ des Feld-Apothekers zubestimmen.
Anmerkung 2.
Ressort- und Disziplinarverhältnisse in einem Feld-
lazareth. — Der Chefarzt, dessen Anordnungen das gesammte
uilitärische, ärztliche und administrative Personal unbedingte Folge
leisten hatte, besass über die Aerzte, Lazarethgehilfen und mili-
Irischen Krankenwärter die Disziplinar-Strafgewalt eines nicht
Btachirten Kompagniechefs. Den Oekonomiebeamten sowie dem
i-potheker konnte er Verweise ertheilen, Geldbusse auferlegen und
in Fällen grober Pflichtverletzung — ihre Suspension vom Amte
verfugen, in welchem Falle jedoch die nächst vorgesetzte Behörde
gcrselben sofort zu benachrichtigen war. Gegen den Apotheken-
"landarbeiter (ünterbeamten) stand ihm das Recht zu, gelinden Arrest
fris zu 8 Tagen zu verfügen.
Ueber die Trainmannschaften und die im Lazareth befindlichenranken Soldaten besass der Chefarzt keine Disziplinar-Strafgewalt,ieselbe wurde von den nächsten militärischen Behörden — General-ezw. Divisions- bezw. Etappen-Kommando — gehandhabt. 1 )
') Dasselbe gilt gegenwärtig hinsichtlich der Disziplinargewalt der inzwischen ein-
uhrten Chefärzte der Friedens lazarethe; den Chefilrzten der F e 1 d lazarethe ist durch
i Kriegs-Sanitätsordnung auch über die zum Dienst hei den Lazarethen bestimmten und
I Kranke in denselben befindlichen Unteroffiziere und Soldaten die Disziplinargewalt
■es nicht detachirten Kompagniechefs eingeräumt.
Die ordinirenden Aerzte sind die nächsten Vorgesetzten derihnen zugetheilten Assistenzärzte und Lazarethgehilfen. Denselbensteht nur das Recht zu dienstlichen Rügen zu.
Der nächste Vorgesetzte des Feld-Apothekers ist der Chefarzt.
Dem Apotheker ist der lohnweise angenommene Apotheken-arbeiter untergeben.
Direkt unter dem Chefarzt steht auch der Feldlazareth-Inspektor.Letzterem wiederum sind der Rendant, die Ober-Lazarethgehilfen,der Koch, die Krankenwärter, sowie das zu den mechanischen Ver-richtungen im Lazarethhaushalte gegen Lohn angenommene Personaluntergeben. — Gegenüber dem Rendanten und dem qu. Unterpersonalsteht dem Inspektor ebenfalls nur das Recht zu Verwarnungen undzu Verweisen zu.
Den Ober-Lazarethgehilfen als Organen des Lazarethinspektorsin der Oekonomieverwaltung, sind die militärischen Krankenwärter,der Koch und alles administrative Hilfspersonal untergeben.
Der Train-Wachtmeister führt unter den Befehlen des Chefarztesdas Kommando über den Train des Lazareths.
Dem Lazareth-Sergeanten sind die Lazarethgehilfen und die zurBedienung bestimmten Trainsoldaten untergeben.
Der Lazareth-Sergeant wie der Kapitaind'armes stehen direktunter dem Befehle des Chefarztes.
Anmerkung 3.
Aufgabe der Feldlazareth-Direktoren war, durch un-ausgesetzte Inspizirungen und Revisionen im Auftrage der General-Etappeninspektion auf Beseitigung aller, einer prompten Ausübungder Krankenpflege etwa entgegenstehenden Hemmnisse und Uebel-stände an Ort und Stelle hinzuwirken. Zur Lösung dieser Aufgabewurden ihnen besondere Bezirke zugetheilt, innerhalb deren ihnen oblag:
1) die bestehenden Lazaretheinrichtungen an Ort und Stelle inihrem ganzen Umfange öfters zu inspiziren, etwaige Uebel-stände, soweit es angängig, sofort zu beseitigen event. fürschleunige Abhilfe Sorge zu tragen;
2) auf eine zweckentsprechende Bvakuirung der Lazarethe hinzu-wirken ;
3) die letzteren bei einer Vorwärtsbewegung der Armee für diesebaldmöglichst disponibel zu machen;
4) die Errichtung neuer noch erforderlich werdender Lazarethezu leiten, und
5) event. die Lazareth-Reservedepots im Auftrage der General-Etappeninspektion zu revidiren.
Behufs ordnungsmässiger Uebung dieser Funktionen wurde ihneninnerhalb ihres Bezirks ein bestimmter Standort bezeichnet. Schliess-lich lag ihnen noch die Kontrole der den Etappenkommandanturenihres Bezirks überwiesenen Leichtverwundeten ob, deren Beförderungin die Reservelazarethe sie zu veranlassen hatten, wenn nicht dieHeilung Jener in den eventuell im Anschluss an die Etappenlazarethezu errichtenden Rekonvaleszentendepots 1 ) in kurzer Zeit zu er-warten war.
r) Siehe zweites Kapitel: Sanitätsdienst bei der Truppe.