Band I
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Band 1.
tll. Abschnitt: Mobile Sanitätsformationen.
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Sowohl die vierspännigen Utensilienwagen als diekweispännigen Sanitätswagen waren ursprünglich nicht zu
I sanitären Zwecken gebaut, daher nicht nrit.den ent-sprechenden Konstruktionen versehen. Zum Transport derArzneimittel wurden vorwiegend sogenannte Deckel wagen
'benutzt. Pas aus einem hölzernen Gerippe und einemüeberzuge aus gefirnisster Leinewand bestehende Dach■rar seitlich aufzuklappen. Eine innere Eintheilung inverschiedene Fächer zur Aufnahme der Gerätschaften,Wiliandinittel etc. besassen diese Wagen nicht.
Der sogenannte Apothekenwagen unterschied sich
[von den eben beschriebenen Fahrzeugen nur dadurch, dasssein Kasten aus zwei nach unten keilförmig sich ver-jüngenden festen Einsätzen bestand, zwischen denen einRaum für zwei lose einzufügende Kisten, welche mittelstKetten befestigt wurden, übrig blieb. Diese Kisten hattenefächerte Einsätze und waren von der Seite — die vor-hin' erwähnten Einsätze nur von oben — zugänglich.
C. Bayern.
Grössere Unterschiede von den Preussischen Ein-richtungen wiesen die zur Krankenbehandlung bestimmtenFormationen der Bayerischen Armee auf.
Die Bayerischen Feldspitäler theilten sich in zwei[lassen: die Aufnahms- und die Haupt-Feldspitäler.Jnter den Ersteren gab es bespannte und unbespannte.)ie bespannten Feldspitäler waren auf die beiden Armee-Corps so vertheilt, dass jedes Armeekorps zwei, jede derInfanterie-Divisionen eines zugewiesen erhielt. Die un-Hespannten Aufhahuis-Feldspitäler, sowie die Haupt-Feld-ler, welche letztere sämmtlich unbespannt waren,latten zwar ihre Vorräthe auch in Rüstwagen verpackt,[ wie die übrigen Feldspitäler, blieben jedoch für die Weiter-leförderung derselben auf die Eisenbahn oder requirirteVirspannpferde angewiesen. Sie bildeten zusammen dieSpitalreserve und standen unter dem Befehl eines derbyerischen General-Etappeninspektion zugetheilten Majorsals Oberkommandanten der Spitalreserve. Für jedes derpiden Armeekorps waren 1 unbespanntes Anfnahms- undHaupt-Feldspitäler berechnet.Die Bayerische Armee verfügte somit nach dem Mobil-lachungsplan über 8 bespannte und 2 unbespannte Auf-iahms- und über 4 Haupt-Feldspitäler. Da sich jedoch!>ald zeigte, dass diese Zahl dem gegebenen Bedürfnisselicht zu entsprechen vermochte, so wurde schon am11. August 1870 die Bildung von 2 neuen bespanntenLufnahms-Feldspitälern angeordnet, welche am 20. Augustaarschbereit standen und den beiden Armeekorps nach-geschickt wurden. Eine weitere Abweichung vom Mobil-acliungsplan wurde durch die Erfahrung bedingt, dassHe Feldspitäler einer eigenen Bespannung bedurften.Wiederholt kam es vor, dass unbespannte Feldspitäler, zurStablirung an einem mit der Eisenbahn nicht erreichbaren
SuUUU-Bericht über die Deutschen Heere 1870/71. I. IM.
Punkte beordert, ausser Stande waren, dem erhaltenenBefehle nachzukommen, da Vorspannpferde um keinenPreis aufzutreiben waren. Auf Grund einer dringendenVorstellung seitens der General-Etappeninspektion ordnetedaher das Bayerische Kriegsministerium unter dem 15. Sep-tember 1870 die Bespannung sämmtlicher ursprünglichunbespannten Feldspitäler an. Die nöthige Zahl vonPferden und Trainmannschaften sowie Reitpferde für tueKommandanten und Adjutanten wurden in den folgendenMonaten abgesandt.
Die Bayerische Armee verfügte demnach schliesslichüber 12 Aufnahms- und 4 Haupt-Feldspitäler, alle miteigener Bespannung. Der Unterschied zwischen beidenGattungen bestand darin, dass die Aufnahms-Feldspitäler.welche für 200—300 Kranke eingerichtet waren, die Be-handlung der von den Truppen zugehenden Kranken und Ver-wundeten grundsätzlich nur bis zur erlangten Transportfähig-keit übernehmen sollten, worauf dieselben in die für 500—800Kranke berechneten Haupt-Feldspitäler überzuführen waren,welche als Heilanstalten der zweiten Linie, mit mehrstabilem Charakter und von den Bewegungen der Armeewenig beeinflusst, die Behandlung möglichst bis zur gänz-lichen Wiederherstellung fortführen sollten. Es entsprachendemnach die Aufnahms-Feldspitäler den NorddeutschenFeldlazarethen, während die Haupt - Feldspitäler dieFunktion der stehenden Kriegslazarethe wahrnahmen.
Die Verfügung über das jeder Division zugetheilteAufnahms-Feldspital stand dem Divisionskommandanten,über die anfänglich zwei später drei jedem Armeekorpszugetheilten dem Armeekorps - Kommandanten, über dieFeldspitäler der Spitalreserve der General-Etappeninspek-tion zu.
Jedes Feldspital stand unter dem Befehle eines Haupt-manns als Kommandanten, welchem ein zweiter Offizierals Adjutant beigegeben war. Die ärztliche Leitung wardem zum dirigirenden Arzt ernannten Regiments- (Stabs-) Arztoder Stabsarzt (Ober-Stabsarzt) übertragen. Der Komman-dant war verpflichtet, „den Vollzug der sanitätlichen An-ordnungen, welche der dirigirende Arzt für nothwendighielt und innerhalb seiner Befugnisse traf, durch seinekräftige Mitwirkung zu sichern". Diese Befugnisse be-schränkten sich jedoch darauf, „das gesammte ärztliche,Apotheken- und Wartepersonal nach den besonderen Fähig-keiten und Verhältnissen zu den verschiedenen Funktionenzu bestimmen und zu verwenden". Bei der „Auswahl derGebäude zu Spitalzwecken, der Eintheilung und Herstellungder Räumlichkeiten, der Belegung mit Kranken, sowie beiallen sanitätspolizeilichen Maassregeln" war der dirigirendeArzt auf das Einvernehmen mit dem Spitalkommandantenangewiesen. Für die „Krankenverpflegung und für dieFeldspitalbedürfnisse hatte er im Verein mit dem erstenVerwaltungsbeamten Sorge zu tragen und alles Nöthigehierzu bei dem Kommandanten des Spitals zu veranlassen".
Bei jedem Feldspital bestand, in Uebereinstimmung
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