Kapitel: Sanitätspersonal und Sanitätsausrüstung.
Band I.
Vermöge ihrer Ständigkeit waren die Kriegslazarethevielfach in der Lage, einen gewissen Komfort zn entwickelnund Anlagen zu errichten, deren Herstellung den raschervorwärts eilenden Feldlazaretten nicht möglich war. Sowurden namentlich Baracken verschiedener Konstruktionen— einzeln oder in grösseren Gruppen — gebaut, welchedie Isolirung und weitläufigere Yertheilung der Kranken inweitgehendstem Maasse gestatteten.')
Bückte die Armee so weit vor, dass auch die Etappen-Kommandobehörden weiter vorwärts geschoben wurden, sotraten diejenigen stehenden Kriegslazarethe, welche nochnicht aufgelöst werden konnten, unter den Befehl der als-dann errichteten Generalgouvernements. Zur Versorgungdieser Lazarethe mit den verschiedenen Bedürfnissen undzur Leitung des Sanitätsdienstes innerhalb der Gouvernementsüberhaupt wurde dem Gouverneur ein technischer Beirathin der Person eines Generalarztes, Letzteremein Feld-lazareth-Direktor 2 ) beigegeben. Auch ein Beservedepotblieb zur Deckung des Bedarfs an Lazarethmaterial demGouvernement unterstellt.
Das Lazareth-Beservepersonal, w r elches den Dienstin den stehenden Kriegslazarethen versah, hatte pro Armee-korps folgenden Etat:
3 Stabsärzte.
9 Assistenzärzte,
3 Feld-Apotheker,
3 Lazarethinspektoren,
3 Rendanten,
3 Unteroffiziere als Schreiber,
9 Ober-Lazarethgehilfen als Revieraufseher,18 Lazarethgehilf'en,36 militärische Krankenwärter,
3 Köche,
17 Trainsoldaten als Burschen und Ordonnanzen.Eigene Transportmittel besass diese Formation nicht,war vielmehr hinsichtlich ihrer Fortbeförderung auf Eisen-bahnen und requirirte Fuhrwerke angewiesen.
Die gesammte Formation ist, wie aus obigem Ver-zeichniss ohne Weiteres ersichtlich, in drei Sektionentheilbar, deren jede ungefähr dem Etat eines Feldlazarethesentspricht. Jede Sektion konnte — wie es im Verlaufedes Krieges thatsächlich öfter geschah — weitere Spaltungerfahren, so dass unter Umständen das Lazareth-Beserve-personal eines Armeekorps (abgesehen von den Peta-chirungen Einzelner zu Etappenlazarethen, Evakuations-stationen u. s. w.) an sechs verschiedenen Orten zugleichthätig zu sein vermochte.
Organisation von 1866 ist übrigens die Zahl der Stationen, welche einVerwundeter zu passiren hat, bevor er in ein heimisches Reserve-lazareth gelangt, nicht vermehrt, sondern um eine vermindert. ImKriege von 1866 waren diese Stationen: 1) Verbandplatz (fahrendeAbtheilung), 2) Depotabtheilung, 3) Korpslazareth, 4) stehendes Kriegs-lazareth (damals neu eingeführt und noch wenig organisirt); 1870:1) Verbandplatz (Sanitätsdetaehement), 2) Feldlazarett!, 3) stehendesKriegslazareth.
! ) Näheres hierüber siehe in dem Kapitel: „Zelte und Baracken".
2 ) Vergl. Anmerkung 6.
Bei dem raschen Vordringen der Deutschen Armee.der schnellen Aufeinanderfolge grosser Schlachten und derdadurch bedingten grossen Zahl pflegebedürftiger Ver-wundeter machte sich alsbald das Bedürfniss geltend, (fcLazareth-Beservepersonal zu verstärken. Es wurden demselben daher Aerzte vom Civilstande, darunter viele Aus-länder, die sich freiwillig meldeten, zugetheilt,') voidenen die älteren, Universitätslehrer, Medizinalbeamte undLeiter von Krankenhäusern, in Stellungen als ordinirendf.die jüngeren als assistirende Aerzte Verwendung fanden.',
Das Lazareth-Beservepersonal war im Uebrigen nicklediglich darauf beschränkt, die durch das Feldlazarettpersonal etablirten Lazarethe zu übernehmen und fortzu-führen, sondern es fand auch vielfach Gelegenheit zurselbstständigen Errichtung von stehenden Kriegs- umnamentlich von grösseren und kleineren Etappenlazarethen, welche in grosser Zahl an den Sitzen der Etappe»konimandanturen längs der Evakuationsstrassen erfordertwurden. Auch die Etappenlazarethe standen unter derjLeitung der General-Etappeninspektion. Auf die im In-lande errichteten fanden die Vorschriften des Friede»Lazarethreglements, auf die im Auslande die Bestimmungeifür die Feldlazarethe entsprechende Anwendung.
In Zeiten der Waffenruhe oder während länger dauem-1der Belagerungen konnte das Personal der Sanitätsdetacbnients und Feldlazarethe zum Dienst in den Kriegelazarethen mit herangezogen werden, wie anderersei]auch das Lazareth-Beservepersonal, wenn es sich —etablirt zu sein — in der Nähe eines Gefechtsplatzcs bJfand, zur Hilfeleistung auf dem Verbandplatze und inFeldlazarethe verwendet ward.
Das pharmazeutische und chirurgische Sanitätsmaterialjdessen das Lazareth-Beservepersonal bei der ErrichhJund während der Unterhaltung eines Lazarethes bedurftewar von dem Lazareth-Beservedepot zu liefern, soweit dtBedarf nicht etwa durch Ausschreibungen seitens kEtappenbehörden gedeckt wurde.
B. Abweichungen in Sachsen.
Die Lazarethanstalten des 12. (Königlich Sächsische™Armeekorps waren völlig übereinstimmend mit den Preusssehen organisirt, die Abweichungen beschränktenlediglich auf die Fahrzeuge der Feldlazarethe.
i) Vergl. erster Abschnitt.
2 ) In der Kriegs-Sanitätsordnung von 1878 ist die Zusamnasetzung des „Kriegslazareth-Personals" (welchen Namen daselbst ibisherige Lazareth-Reservepersonal erhalten hat) durch Zutheihmg wOberstabsärzten eine andere geworden. Die Verstärkung durch CMärzte ist in der neuen Instruktion von vornherein in Aussichtnommen. Die Verwendung soll eine geschlossenere sein als im DeutsdjFranzösischen Kriege der Fall war: grundsätzlich soll das Person^fortan nur in stehenden Kriegslazarethen wirken, AbkomniandiruEinzelner nur ausnahmsweise in der Art erfolgen, dass diesell«jederzeit ihrer eigentlichen Bestimmung — dem Dienst in den stehen!Kriegslazarethen
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