Band I
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Band I.
III. Abschnitt: Mobile Sanitätsformationen.
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sein Soldbuch bezw. den Aufnahuieschein, worin der Tagder Entlassung vermerkt wurde, und die in «las Lazarethmitgebrachten, bei der Aufnahme vom Rendanten in Ver-wahrung genommenen Dienst- und Privateffekten zurück,worüber wiederum im Soldbuche oder auf dem Aufnahme-schein vom Rendanten der entsprechende Vermerk gemachtwurde; über den Rückempfang der geldwerthen Gegen-stände niusste Quittung geleistet werden. Die Gebeiltenwurden der nächsten Etappenkommandantur überwiesen,welche für ihre weitere Instradirung von der General-Etappeninspektion mit Weisung versehen war.
Die Entlassung geschah meist in Abtheilungen, welcheunter einem Kommandoführer zur Etappenkommandanturgeleitet wurden. Von jedem solchen bevorstehenden Trans-porte hatte der Chefarzt die Etappenkommandantur recht-zeitig zu benachrichtigen.
War nach dem JJrtheil des ordinirenden Arztes einKranker zur Fortsetzung des Dienstes unfähig, so hatte derChefarzt, dem der Kranke vorgestellt werden niusste, zuden Akten des Feldlazareths ein Protokoll aufnehmenzu lassen und ein besondei'es Attest auszustellen. EineAusfertigung dieses Attestes wurde dem Ersatztruppentheildes Betreffenden behufs weiterer Veranlassung betreffs An-erkennung der Invalidität bezw. Dienstuntauglichkeit desMannes übersandt. — Die Auswahl der zu evakuirendenPatienten traf der Chefarzt.')
Jeder im Feldlazareth vorgekommene Todesfall wurde
In das Hauptkrankenbuch und in ein besonderes Todten-
egister eingetragen. Die ausserdem von den Lazarethen
.usgestellten Todtenscheine hatten die Beweiskraft von
nentlichen, aussergerichtlichen Urkunden. Wo aber über
die Person des Verstorbenen Zweifel bestanden, war
nur ein Zeugniss auszustellen, dass ein von ... ins
Lazareth gebrachter Verwundeter (oder Kranker), dessen
ame und Nationale aber nicht zu ermitteln gewesen,
m.....an.....gestorben sei. Dazu war eine genaue
ersonalbeschreibung des Verstorbenen aufzunehmen undTodtenregister unter der betreffenden Nummer mit bei-nfügen.
Alle vierzehn Tage wurden die ausgefertigten Todten-scheine der vorgesetzten Intendantur eingesandt. Äusser-em aber mussten am Schlüsse eines jeden Monats diehefärzte über die vorgekommenen Todesfälle den Bataillons-bzw. Regimentskommandeuren etc., unter deren Kommandoie Verstorbenen gestanden hatten, unter Mitsendung deroldbücher der Verstorbenen Anzeige machen.
Bei der Ablösung des Feldlazarethes durch das vonper General-Etappeninspektion hierzu beorderte Lazareth-Reservepersonal erhielt Ersteres für das zur Etablirunghergegebene Material Ersatz durch Ueberweisung aus demLazareth-Reservedepot.
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i das Feld-Rapport««„. folgtej siehe dag Kapitel; „Krankenzerstreuung'.
Falls die LTmstäude es wünschenswerth machten, dieKontinuität in der Krankenbehandlung zu wahren, konntenauf Veranlassung des Etappen-Generalarztes zum Etat desFeldlazarethes gehörige Aerzte, Lazarethgehilfen und-Wärterbei dem etablirten Lazarethe belassen und an deren Stelledem weiter rückenden Feldlazarethe Aerzte aus demReservepersonal überwiesen werden.
Das Hauptkrankenbuch und das Todtenregister, sowiedie nicht mit Evakuations-Transporten an die Reserve-lazarethe überwiesenen Journalblätter wurden bei Ablösungdes Feldlazareths mit einem die Uebergabe konstatirendenVermerk und der Unterschrift des Chefarztes des Feld-lazarethes beziehungsweise der ordinirenden Aerzte ver-sehen, gegen Quittung an den Chef des stehenden Kriegs-lazarethes (siehe unten) übergeben und in diesem fortgeführt.Bei der schliesslichen Auflösung des Lazarethes waren dieseAkten an dasKriegsministeriuni,Militär-Medizinal-Abtheilung,einzusenden. Die Spezial-Krankenlisten blieben bis zurDemobilisirung lud den Feldlazarethen.
2. Stehende Kriegs- und Etaunenlazarethe.
(Lazareth-Reservepersonal.)
Eine durch Etablirung eines Feldlazareths entstandeneKrankenanstalt führte nach Uebernahme derselben durchdas Lazareth-Reservepersonal den Namen „stehendesKriegslazareth".
Die stehenden Kriegslazarethe standen direkt unterdem Befehl der General-Etappeninspektion. Im Uebrigenwaren die Dienst- und Disziplinarverhältnisse in denselbendurchaus die nämlichen wie in den Feldlazarethen. DieChefärzte (Stabsärzte des Lazareth-Reservepersonals) solltendaher ebenfalls aktive Militärärzte sein.
Diese stehenden Kriegslazarethe repräsentiren dasstabilere Element in der Krankenbehandlung auf demKriegsschauplatz. Zw r ar sollten instruktionsgemäss auchsie noch dahin streben, durch Evakuation der Kranken indie heimischen Reservelazarethe sich wieder frei zu machenund der inzwischen vorgeschobenen Armee zu folgen,immerhin aber verblieben die Patienten in diesen Anstalten,bis zum Abgang durch Tod oder Genesung oder bis ihrZustand nach Urtheil des Chefarztes einen Transport aufweitere Entfernung hin unbedenklich erscheinen Hess. InFolge dessen war die Thätigkeit der stehenden Kriegs-lazarethe eine fast unausgesetzte, während die Feldlazaretheihrem Wesen nach — ausser bei länger währenden Be-lagerungen — nur eine immerhin rascher vorübergehende,durch grössere Pausen unterbrochene entfalten konnten. 1 )
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] ) Als Nachtheil dieser Organisatisn des Lazarethwesens auf demKriegsschauplatz — namentlich für Verwundete — ist hervorgehobenworden, dass ein mehrfacher Wechsel der behandelnden Aerzte dabeinicht zu vermeiden ist. Diesem Nachtheil, welchen die Diagnose-täfelchen zu vermeiden bestimmt sind, steht gegenüber die Schnelligkeitund Ausgiebigkeit der ersten Hilfe. Im Vergleich mit der Preussischen