Druckschrift 
Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
Entstehung
Seite
41
Einzelbild herunterladen
 

Band 11 Band I.

III. Abschnitt: Mobile Sanitätsformationen.

41

st wieder gesammellrden muss. Endliclfür bestimmte gleit«a ohne Schwierigkeitissig geformter Verlil, welcher im Feld«iales durch requiriwenpflege von Wichtig!

nd Kranken.

re 1870/71 ihre eral

Lde liegende Gedaiaiheren wenigen ra|rethen eine gros«iörpern beizugehatige EtablirungLe gewisse Zahl dr|dgt und nöthigenfaln Schwerverwundetabundenen Schmerfl

ere schwere (KorpJmg in drei getrennt!icn und in drei selbändertet' Aiisstattuijoslösung der Depons-) Feldlazarett«!geformten) fahrend

Sektionen theilbaijungen von Pivisiojorps fortan über z»dlazarethe", welcj

ihrer Beweglich^chtung erhielten,i Sektionen keiwil

von 18ß3 waren ja;etheilt. Dieselben »irfniss nach grössereren Hauptlazaretbs Wlervorgegangen.esass jedes Arme*

Um stets eine genügende Anzahl von Feldlazarethenlin die Möglichkeit zu versetzen, der vorrückenden Armee[folgen zu können, wurde die Ablösung derselben durchdasLazareth-Reservepersonal" in Aussicht genommen.|Die auf den ersten Blick auffällige Erscheinung einer Sani-tätsformation, welche lediglich aus Personal besteht, ohnedass demselben eigenes Material zur Verfügung gestelltwird, erklärt sich leicht aus dem dieser Formation zuGrunde liegenden Gedanken, dass dieselbe einerseits eineReserve an Sanitätspersonal darstellen und die Möglichkeitgewähren sollte, aus derselben hierhin und dorthin Einzelnei>der Mehrere an Orte augenblicklichen Bedarfs zu dirigiren,und dass andererseits das Personal da, wo es geschlossenilsstehendes Kriegslazareth" zur Wirksamkeit gelangte,las erforderliche Mateiial theils von dem abrückenden Laza-reth überliefert vorfinden, theils aus dem Lazareth-Reserve-fepot entnehmen sollte.

Während übrigens wie bereits erwähnt dieOrganisation der Feldlazarethe, wie dieselbe auf Grund derJBerathungen der Berliner Militär-Sanitätskonferenz vomFahre 1807 in der Feld-Sanitätsinstruktion von 1869 fest-gesetzt wurde, sich so vollständig bewährt hat, dass nachlern Deutsch-Französischen Kriege keine Veranlassung vor-a»-, eine irgend wesentliche Aenderung an derselben vor-zunehmen, war bei dem Lazareth-Reservepersonal und denjazareth-Reservedepots l ) nicht das Gleiche der Fall. DieLriegs-Sanitätsordnung von 1878 hat wesentliche Umge-staltungen dieser Formationen gebracht: das Prinzip aber,}ie Personal- und Materialreserve getrennt zu halten, istmch in der neuen, auf der Kriegserfahrung von 1870/71lesenden Instruktion beibehalten.

1. Feldlazarethe.

Die Feldlazarethe hatten die Verwundeten direktton den Truppen oder durch Vormittelung der Sanitäfs-ielachements, die Kranken im Allgemeinen direkt von dennippen aufzunehmen, zu verpflegen und zu behandeln, beiterschiebungen der Armeen aber sich nach Bedarf wiederrei zu machen und ihren Truppen zu folgen.

Jedes sogleich mobile Armeekorps war mit 12 Feld-azarethen ausgestattet 2 ), jedes Feldlazarett für die Auf-ähine von 200 Kranken vorbereitet, so dass jedes Armee-tor] is zu gleiche]' Zeit 2400 Kranke und Verwundeteh. etwa 8% der Durchschnitts-Kopfstärke) in seiner[mittelbaren Nähe ärztlicher Fürsorge zu übergeben ver-mochte.

Die Feldlazarethe führten innerhalb ihres Armeekorpsie Nummern 112. Ein Theil derselben wurde von dem

x ) Siehe diese.

2 ) Die erst wahrend des Krieges gebildeten Armeekorps (XIII.[ml XIV.) erhielten je drei, die 4. Reserve-Division zwei Feldlazarethe.ei dem XIV. Armeekorps waren ausserdem die fünf Feldlazaretheei' Badischen Division thätig.

SanitstB-Bericht über die Deutschen Beere 1870/71. I. Bd.

kommandirenden General den Divisionen zugetheilt (meist3 für jede Division); der Rest verblieb zur unmittelbarenDisposition des kommandirenden Generals, welcher ver-anlasste, dass nach einer Aktion den Divisionen an Stelleder zur Etablirung gelangten zurückbleibenden Lazaretheandere aus der Zahl der noch zur Verfügung stehendenbeigegeben wurden.

Die Befehle über die Verwendung der Lazarethe, ihreBewegung und Etablirung ergingen von den General- oderDivisionskommandos direkt an die Chefärzte.

Innerhalb des Lazaretks stand die alleinige Befehls-führung dein Chefarzt 1 ) zu, welcher auch alle für dieInnehaltung der Marschbefehle erforderlichen Anordnungenzu treffen hatte.

Jedes Feldlazareth war in 2 Sektionen theilbar. ImFalle der Thejlung übernahm der Stabsarzt die Führungder 2. Sektion und stand derselben als selbstständiger ver-antwortlicher Leiter vor.

So lange das Feldlazareth die Fühlung mit dem inseiner Stellung verbleibenden oder vorrückenden Armee-korps behielt, blieb es diesem unterstellt. Sobald aberdiese Fühlung verloren ging, was der Fall war, wenn diedem Lazareth zu gebenden Befehle demselben nicht mehrdurch Ordonnanzen überbracht werden konnten, so trat esunter den Befehl der General-Etappen-Inspektion.Letzterer lag alsdann ob, dafür Sorge zu tragen, dass dasFeldlazareth thunlichst bald durch Lazareth-Reservepersonalabgelöst wurde und dem mobilen Armeekorps nachrückenkonnte.

.Mit diesem Wechsel der Behörde wechselte das Lazarethauch sein ärztliches Ressort, indem es nun nicht mehr dendirigirenden Aerzten des Armeekorps, sondern den be-treffenden Organen der General-Etappen-Inspektion, demEtappen-Generalarzt und dem Feldlazareth-Direk-tor 2 ) unterstellt war.

Die Feldlazarethe wahrten jedoch ihre Korpsangehörig-keit grundsätzlich, auch wenn sie unter Umständen vor-übergehend unter eine andere Behörde (General-Etappen-Inspektion) traten.

Bei rückgängigen Bewegungen der Armee hatte derChefarzt die Pflicht, dasjenige Personal und Material,welches zur Pflege der vorhandenen Verwundeten unum-gänglich nothwendig war, unter dem Schutze der GenferKonvention zurückzulassen, alles andere Personal undMaterial jedoch der Armee zuzuführen. In jedem Fallmusste, so lange die Armee sich (vorwärts oder rückwärts)bewegte, die Sorge des Chefarztes darauf gerichtet sein,das Lazareth baldmöglichst wieder für sein Armeekorps

') Das Personal der Feldlazarethe siehe Beilage 28. Hin-sichtlich der Disziplinarbefugnisse des Chefarztes vergl. Anmerkung 3.

2 ) Das dirigirende ärztliche Personal im Rücken der kämpfendenArmeen siehe Beilage 12. Betreffs der Obliegenheiten des Feld-lazareth-Direktors vergl. Anmerkung 4.

6

i-^ÄSsÄäfeÄR