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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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I. Kapitel: Sanitätspersonal und Sanitätsausrüstung.

Band tl

disponibel zu machen. 1 ) Zu diesem Zweck hatte er auf dieVerminderimg des Krankenbestandes und auf die Ablösungdes Feldlazareths hinzuwirken. Ersteres geschah durchEvakuation unter Vermittelung der Etappen - Behörden,Letzteres durch das denselben Behörden unterstellte Lazareth-Reservepersonal.

Der Chefarzt war deswegen verpflichtet, sofort beiEtablirung des Lazareths nicht nur seiner vorgesetztenDivision, sondern auch der General-Etappen-Inspektion einenRapport einzureichen, aus dem sowohl die Zahl der trans-portfähigen und nicht transportfähigen Kranken als auchdie Art und Menge der bei den Kranken im Gebrauch be-findlichen Oekonomie-Utensilien und Verbandmittel hervor-ging, deren Erstattung durch das ablösende Personal erwartetwurde.

Material und Fahrzeuge.

Das von den Feldlazarethen mitgeführte Material 2 )befälligte sie, aberall und zu jeder Zeit auch da, wo Re-quisiten zur Krankenpflege nicht an Ort und Stelle zubeschaffen waren, 201) Kranke zu lagern, zu verpflegen undzu behandeln. Nur Bettstellen gehörten nicht zur Aus-stattung eines Feldlazareths, mussten vielmehr bei jederEtablirung auf dem Wege der Requisition beschafft oder wo eine genügende Zahl nicht vorhanden warschleunigst gegen Bezahlung angefertigt werden. DieSanifatsinstruktion enthielt genaue Anleitung zur Herstellungsowohl einer nur an Ort und Stelle zu verwendenden wieeiner ebenfalls aus Holz zu fertigenden transportablenI Jettstelle, deren Weiterführung in Aussicht genommen war. 3 )(Vergl. Tafel XVI.) Die Unterlage für die Kranken inden Bettladen bildeten die mitgeführten Strohsäcke, welchevermöge der an den Seiten zur Durchsteckung der eben-falls mitgeführten Tragestangen angebrachten Schlaufengleichzeitig für kurze Entfernungen als KrankentragenVerwendung linden konnten. Besondere Krankentragengehörten deshalb nicht zur Ausrüstung der Lazarethe.

Zur Fortschaffung des Materials besass jedes Feld-lazareth 3 vierspännige Oekonomie-Utensilienwagenund 2 zweispännige Sanitätswagen. Bei einer Theilungin 2 Sektionen erhielt jede der Letzteren 1 der Sanitäts-wagen], auf welche der Inhalt gleichmässig vertheilt war.

1 ) Unzweifelhaft birgt dieser bewegliche Charakter der Peld-lazarethe die Gefahr einer überhasteten Evakuation in sich. Aufgabeder leitenden Behörden ist es, den Drang nach Vorwärtsbewegungauf ein richtiges, dem Hilfebedarf bei der kämpfenden Armee ent-sprechendes Maass zu beschränken. Dass übrigens die Feldlazarethekeineswegs etwa ausschliesslich oder auch nur vorwiegend Passanten-stationen gewesen sind, ist aus dem dritten Kapitel dieses Bandessowie aus dem chirurgischen und medizinischen Theile des Berichtesohne Weiteres ersichtlich.

2 ) Siehe Beilage 26.

:; ) Die Vorschriften für beide Arten von Bettstellen sind un-verändert in die Kriegs-Sanitätsordnung vom Jahre 1878 übernommen.

Von den 3 Utensilienwagen folgten No. 1 und 3 der ersteJSektion, No. 2 der zweiten. No. 1 und 2 waren völlig!gleichmässig gepackt; No. 3 war im Innern in 2 Hälfte!getheilt und von jeder dieser Hälften nach der Mitteein Fach abgezweigt, so dass im Ganzen 4 Fächer enJstanden. Der Inhalt des 1. und 2. Fachs gehörte zu Wage,No. 1 derjenige des 3. und 4., welcher bei der TheiluiiJunigeladen werden musste, zu Wagen No. 2.

Im Uebrigen waren diese Oekonomie-Utensiliewagen (vergl. Tafel XVI) Kastenwagen mit gewebt«Plandeckel; nur der Wagen No. 2 führte die beideReserveräder, daher bei Wagen No. 1 die SchosskollJhinten angebracht ist. 1 )

Die Sanitätswagen der Feldlazarethe (vergleichTafel XVII) waren denjenigen der Sanitätsdetachem«(siehe diese) sehr ähnlich, jedoch etwas kleiner, besag«weder Galerie noch Ueberdachung des Verdecks, dal»keinen verwendbaren Raum auf Letzteren; auch fehlten diRäume an der Innenseite der Thüreii und hinter dajWagenausschnitt.

Etablirung der Feldlazarethe. Dienstbetrieb. Ablösuni

Für die Wahl des Ortes der Etablirung bei AktioiifJgegen den Feind sollte der Grundsatz maassgebendmöglichste Nähe am Verbandplatz bei thunliclist gesichertLage anzustreben. In erster Reihe sollte sich das Auge:merk darauf richten, zu Lazarethzwecken frei gelegeasalubre Gebäude zu erlangen, welche bei derOrtsbehöBzu requiriren waren (im Inlande auf Grund des Kriegleistungsgesetzes). Als Normalsatz des einem Kranken igewährenden Luftraumes wurden 1200 Kubikfuss an;sehen. 2 ) Bei Unzulänglichkeit oder nicht entsprechend!hygienischer Beschaffenheit der vorhandenen Gel minstanden für den Fall längerer Etablirung Krankenzelte 1den Lazareth-Reservedepots zur Verfügung; der rechtzeitigBau von Baracken war für solche Fälle ebenfalls ivornherein instruktionsmässig in Aussicht genommen injempfohlen. 3 ) Desinfektionsmaterialien, für deren AIwendung die Sanitätsinstruktion ausdrücklich Anleituijenthielt, 4 ) gehörten übrigens in beträchtlichen Quantität«zur Ausrüstung der Feld-Sanitätsanstalten.

Gemäss den Vorschriften der Genfer Konvention wm«jedes Lazarethgebäude durch eine National- undNeutralitätsflagge kenntlich gemacht.

J ) Nach der gegenwärtig geltenden Vorschrift führt der genau«Wagen nur noch ein Reserverad, und zwar ein in der Radpfa»stehendes, mit. Die Lazarethe der ungeraden Nummern führen tHinterrad, diejenigen der geraden ein Vorderrad. Der Tragseilen!für das zweite Rad ist somit in Wegfall gekommen.

2 ) Betreifs der Raumerfordernisse für ein Feldlazarett siiBeilage 29.

3 ) Näheres darüber siehe in dem KapitelZelte und Baracke]

4 ) Siehe Beilage 44.

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