bamtals Bericht über die Bei
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1. Kapitel: Sanitätspersonal und Sanitätsausrüstung.
Band ]
Um eine vorübergehende Verpflegung der Verwundetenauf dein Verbandplatze zu ermöglichen, führte jede Kom-pagnie 75 Pfd. gebranntes Mehl, 30 Pfd. Kochsalz, 9 Pfd.Kümmel, 18 Unzen Fleischextrakt, 12 Flaschen Wein,12 Flaschen Essig und 3 Pfd. Schweineschmalz mit sich.
Der Sanitätsdienst auf dem Schlachtfelde be-ruhte hauptsächlich auf den „Vorschriften für den Dienstund die Uebungen der Blessirtenträger und der Sanitäts-Kompagnien" (eine Instruktion für den gesammten Sanitäts-dienst war nicht vorhanden). Durch die Felddienst-Vor-schriften vom Jahre 1864 wurden nach dem Muster derim Jahre 1862 entstandenen Oesterreichischen Brigade-Sanitätsdetachements die Blessirtenträger bei den Infanterie-Abtheilungen eingeführt. Da gleichzeitig die Sanitäts-Kompagnien von 2 auf 4 vermehrt worden waren, so ergabsich von selbst als Einheit für den Sanitätsdienst auf demSchlachtfelde die Division, jedoch — in Folge der Einfügungder Blessirtenträger — als Untereinheit die Brigade. Eswurde demnach zwischen die Gefechtslinie und denDivisions-Verbandplatz eine Zwischenstation, der Brigade-Hilfsplatz, eingeschoben und die Thätigkeit zwischen diesemund den fechtenden Truppen den Blessirtenträgern über-wiesen, welche im Gefechtsfalle brigadeweise unter denBefehl eines Offiziers gestellt wurden.
Dieser Offizier, Kommandant der Blessirtenträger-Abtheilung, sollte nach den allgemeinen Anordnungen desBrigadiers und im Einvernehmen mit dem ältesten Arzteder Brigade einen Hilfsplatz ausmitteln, auf welchen sichunverzüglich sämmtliche Aerzte der Brigade mit ihrenArznei- und Verbandwagen zu begeben hatten.
Im Laufe des Gefechtes fiel diesem Offizier die Auf-gabe zu, die Blessirtenträger in Rotten an die Punkte zudirigiren, wo ihre Hilfe nothwendig war, worin er vondem bei jedem Bataillon vorhandenen Blessirtenträger-ünteroffizier unterstützt wurde, ferner die Aufrechthaltungder Verbindung zwischen Gefechtslinie und Hilfsplatz, unddie Sorge dafür, dass letzterer den Vor- und Rückwärts-bewegungen der Brigade in entsprechender Weise sichanschliesse.
Der Hilfsplatz sollte 1000—1500 Schritt hinter derMitte der Gefechtelinie der Brigade sich befinden, dieLeitung des ärztlichen Dienstes dem rangältesten Arzteder Brigade obliegen, welcher die Hälfte der hier er-schienenen Aerzte auf den Divisions-Verbandplatz zu be-ordern hatte. Den eigentlichen Befehl auf dem Hilfsplatzführte aber ein Lieutenant der Sanitäts-Kompagnie; derKommandant der letzteren hatte nämlich zu jedem derbeiden Brigade-Hilfsplätze einen Zug der Kompagnie mit1 Arzt und 4 Kranken-Transportwagen zu entsenden. DieMannschaft dieses Zuges diente zur Einrichtung des Hilfs-platzes und zur Unterstützung der Aerzte. Die von denBlessirtenträgern hierher gebrachten Verwundeten solltenhier die erste nothwendigste Hilfe finden bezw. für denTransport nach dem Divisions-Verbandplatz vorbereitet
werden, wohin sie vermittels der 4 Krankenwagen uujallenfalls requirirter Landfuhrwerke gebracht werden sollten.Der Divisions-Verbandplatz war nach den all-gemeinen Direktiven des Divisions - Kommandeurs oderseines Generalstabschefs durch den Divisionsarzt und detKommandanten der Sanitäts-Kompagnie im Einvernehme»zu ermitteln und einzurichten. Er sollte im günstigst«Falle mindestens 3000 Schritt, im minder günstigen Fallt5000 Schritt hinter der Mitte der Gefechtslinie und jedenfalls an der Hauptrückzugslinie der Division liegen. DaBefehl auf dem Verbandplatze führte der Hauptmann derlSanitäts-Kompagnie; unter ihm hatte der Regimentern«derselben die Leitung des ärztlichen Dienstes zu übeinehmen. Es standen ihm hierzu an ärztlichem Personal2 Aerzte der Sanitäts-Kompagnie und die Hälfte delTruppenärzte der Division zur Verfügung; zur Untei-8Stützung der Aerzte, zur Einrichtung des Verbandplätze!«zur Bereitung von Nahrungsmitteln diente der 3. Zug der»Sanitäts-Kompagnie. Die Ueberfiihrung der Verwundet™in die Feldspitäler sollte mit Hilfe der übrigbleibend«4 Krankentransportwagen und requirirter Fuhrwerkescheheu. Letztere herbeizuschaffen war hauptsäeltlidAufgabe der der Kompagnie beigegebenen KavallerieOrdonnanzen.')
C. Württembergische Sanitätszüge.In Württemberg wurden aus den Garnison-SanitätAbtheilungen, welche schon im Frieden bestandenAusbruch des Krieges 4 Feld-Sanitätszüge 2 ) gebildelDas Personal eines jeden Sanitätszuges bestand aus1 Kommandanten (Oberlieutenant),1 Oberarzt,3 Heilgehilfen,HO Sanitätssoldaten, und27 Unteroffizieren, Trainsoldaten etc.
') Diese Bestimmungen wurden in den zahlreichen Schind«und Gefechten des Jahres 1870/71 durchgängig nur zum klein«Tlieil eingehalten. Der Sanitätsdienst gestaltete sieh vielmehr inRegel (ähnlich wie die Preussische Feld-Sanitätsinstruktion es «schrieb) so, dass die Mehrzahl der ihren Abtheilungen folgenTruppenärzte, bei Beginn einer Aktion in kleinere oder grössere Grup]vereinigt, Nothverbandplätze an den nächsten geeignet scheinen«Punkten errichteten. Die Bestimmung, dass bei jeder BrigadeOffizier als Kommandant der Blessirtenträger-Abtheilung thätigsolle, kam nur in den seltensten Fällen zum Vollzuge.
Statt der bestimmungsmässig zu etablirenden zwei BrigiHilfsplätze wurde meistens nur ein solcher für die Division, mUmständen sogar für das ganze Armeekorps errichtet, nämlichdemjenigen Sanitätszuge, welcher der die Avantgarde bildenden Br:beigegeben war und mit dieser marschirte. Auf diesen Hill-] 1oder auch auf den Hauptverbandplatz der Division begaben sichdiejenigen Truppenärzte, welche nicht schon in irgend einer Weiseweitig thätig waren. Waren die Umstände der Errichtung von NoüVibandplätzen von Seite der Trappenärzte hinderlich, so versammelten -wohl auch sämmtliche Aerzte einer Division auf dem Hauptverbandpia!
2 ) Ausserdem ein Festungs-Sanitätszug, zunächst für den Dielin der Festung Ulm. Derselbe war in Zusammensetzung und Mstattung den Feld-Sanitätszügen ähnlich.
Fig.;
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