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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
Entstehung
Seite
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Band T.

1 beigegebenen mobilenh ihrer Bestimmung nacherein mit den Truppe»icheren Hilfsmitteln, alseilt werden kann die^eten die erste Hilfe aufm zu lassen und ihren;en zu bewirken (Nord-sdetachements; Bayerischembergische Sanitätszüge):indlung und Pflege derbestimmten Formationen,ende Armee begleitetenFeldlazarethe; Bayerischemibergische Feldspitäler).d Bereiche der General-tigkeit entfalteten (Laza-iche Haupt-Feldspitäler);1 und 2 genannten diemitätsmaterial im Standeirauchte schleunigen Et-d Magazine).

?and I.

tll. Abschnitt: Mobile Sanitätsformationeil.

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timen zu können, wo nichtuisiten an Ort und Stellemgreicbe Ausstattung mithkeit eine erhebliche Ein-i die Transportmittel auchAbbruch eines einmaltverlust, welcher wennrlassen bleibt für dieMal dann verhängnissvollre Zahl unetablirter Laza-sn besten Transportmittelnwelche eine zur Kranken-q allein befähigt, ihrerersten Hilfe designirtena Ballast, meist aber einfahrungen des Jahres 1866der Formationen zu einemn und der Depotabtheilungldlazareths wenigstens3en entweder der zurl andern, schwerfälligerenoder der für die Kranken-r durch den beweglicherener an dem Orte seiner je-ltbehrlich geworden ist Ueberzeugung, dass das

Beste nirgends dadurch erreicht wird, dass ein Organ allenZwecken gleichmässig dient, vielmehr dadurch, dass für jedenseiner Natur nach eigenartigen Zweck ein besonderes, aus-drücklich für seine spezielle Bestimmung ausgerüstetes Organgeschaffen wird, führten in Preussen nach dem Kriege von 1866zur grundsätzlichen Trennung der für die verschiedenen Zweigedes Feld-Sanitätsdienstes bestimmten Formationen, welcheTrennung in der Sanitätsinstruktion vom Jahre 1869 zu durch-greifendem Ausdruck kam. Durch dieselbe wurden die fahren-den Abtheilungen der bisherigen leichten Feldlazarethe gänzlichvon den zur Krankenbehandlung bestimmten Anstalten losgelöstund mit den verstärkten Krankenträger-Kompagnien zu be-sonderen, lediglich auf rasche erste Hilfe im Gefechte berech-neten Formationen verschmolzen, welche den NamenSanitäts-detachements " erhielten. 1 )

Jedes sogleich mobile Armeekorps besass drei Sanitäts-detachements, 2 ) welche innerhalb der Armeekorps die Num-mern 1 bis 3 führten. Jeder Infanterie-Division wurde einszugetheilt; das dritte blieb instruktionsmässig zur Dispositiondes kommandirenden Generals, im Allgemeinen behufs Ver-wendung bei der Korps-Artillerie.

Die den Divisionen zugetheilten Detachements folgtenden Truppen unmittelbar auf das Gefechtsfeld; sie hattendie Aufgabe, mit dem ärztlichen und Hilfspersonal 3 ) undMaterial 4 ) den Hauptverbandplatz zu errichten, durch dieKrankenträger unter dem Befehl des Detachementschefsdie Verwundeten aufzusuchen und letztere mittels des etats-mässigen Transportmaterials zunächst der ärztlichen Hilfeauf dem Verbandplatze, sodann unter Benutzung aller er-reichbaren Transportmittel den nächsten Feldlazarethenzuzuführen.

Alle Befehle betreffs der Bewegungen der den Divi-sionen zugetheilten Detachements, über den Ort der Eta-blirung des Verbandplatzes sowie über Verlegung desselbenergingen an den Detachementschef von dem Divisions-kommandeur, dessen Organ für Angelegenheiten dieser Artder Divisionsarzt war. Das zur Disposition des General-kommandos verbliebene Detachement ressortirte in analoge]'Weise von dem kommandirenden General bezw. dem Korps-Generalarzt.

Den militärischen Befehl innerhalb des Detachementsfühlte der Kommandeur (Rittmeister) 5 ), von welchem alleAnordnungen für den täglichen Dienst, insbesondere 'dieMarschbefehle, ausgingen. Hinsichtlich der Etablirung desVerbandplatzes und der Verwendung der Krankenträger(124 bei jedem Detachement) hatte derselbe den Requisi-

1 ) Eine denselben analoge Formation im Frieden besteht nicht.Bei der lOtägigen (praktischen)Krankenträgerübung wird vorübergehendin jedem Armeekorps ein Detachement lediglich zu Uebungszweckenformirt.

2 ) Die im Laufe des Krieges neugebildeten Armeekorps (XIII.und XTV.), desgleichen die 4. Reserve-Division erhielten je eins. Bei

wem XIV. Armeekorps wirkte ausserdem das Sanitätsdetachement derpadischen Division.

3 ) Die Zusammensetzung derSanitätsdetachements siehe Beilage 27.

4 ) Beilage 26."') Vergl. Anmerkung 2.SaniUtü-BeriqJU liliei die Deutschen Heere 1870/71. I. Bd.

tionen des Divisionsarztes Folge zu geben und für dieDauer der Thätigkeit auf dem Verbandplatz das erforder-liche Personal und Material dem Divisionsarzte zur Ver-fügung zu stellen.

Jedes Detachement war in zwei getrennten Sektionenverwendbar. Im Falle der Trennung ward die zweiteSektion dem Befehle des Premierlieutenants unterstellt; dieVertretung des Zahlmeisters, welcher mit der Kasse stetsbei der ersten Sektion verblieb, erhielt der Feldwebel; derFeldapotheker blieb ebenfalls bei der ersten Sektion, wäh-rend der zweiten Sektion ein Assistenzarzt mehr zugetheiltwurde. Das Material und die Verpackung desselben ge-stattete eine unmittelbare Theilung in zwei Hälften.

Die Bestimmung darüber, ob in Gefechten nur eineSektion oder beide vereinigt, oder bei ausgedehnterGefechtslinie jede für sich an verschiedenen Orten inThätigkeit zu treten habe, desgleichen ob bereits errichteteTruppen-Verbandplätze') fortbestehen oder mit dem Haupt-verbandplatz vereinigt werden sollten, lag ebenfalls beidem Divisionskommandeur. War Gefahr im Verzuge, sokonnte der Divisionsarzt in Ermangelung eines Befehls diefür nothwendig erachteten Anordnungen auch selbstständigtreffen.

Bei einer Vorwärtsbewegung der Armee hatte derDivisionsarzt Sorge zu tragen, dass das Detachement odermindestens eine Sektion desselben rasch seiner Divisionfolgte. Liess der Umfang des Hilfsbedarfs auf dem Ver-bandplatze den sofortigen Abmarsch auch nur einer Sektionnicht thunlich erscheinen, so konnte die Zutheilung desdritten detachements oder einer Sektion desselben bei demGeneralkommando beantragt werden.

hei Rückwärtsbewegung bestimmte der auf dem Ver-bandplatze dirigirende Arzt, wer von den Aerzten mitdem erforderlichen Hilfspersonal und Material unter demSchutze der Genfer Konvention bei den Verwundeten zu-rückzulassen sei; den Rest des Detachements hatte derKommandeur unmittelbar der Armee folgen zu lassen.

In Zeiten der Ruhe konnten die Aerzte sowohl wie dieLazarethgehilfen und Krankenträger in Lazarethe abkoni-mandirt oder lür die Zwecke der Evakuation verwendetwerden.

Die Krankenträger waren meist mit Pistolen bewaffnetund mussten in den Kantonnements die Sicherheitswachenstellen. An Sanitätsausrüstung besassen sie die Labeflaschewie die Lazarethgehilfen, jedoch keine Arznei- und Bandagen-tasche und kein Verbindezeug, weil die nöthigsten Arznei-und Verbandmittel an der Trage (siehe diese) sich vor-fanden.

Zur Fortschaffung des Materials besass jedes Sanitäts-detachement zwei zweispännige Gepäckwagen zur Be-förderung der beiden Verbindezelte, der Kasse, des Menage-

J ) Siehe zweites Kapitel, zweiter Abschnitt: Sanitätsdienst imGefecht.