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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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Band

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I.

I. Abschnitt: Anmerkungen. Friedens-Organisation des Sanitätswesens.

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m Diensteintritt das GMirer aktiven DienstpfliaIschen Studium beurhml.-

ranzte sich abgeseheiige Mediziner nach dem

wie eben bemerkt,hen bis 1868 aushten durchschnittlich einedinische Vorbildung mitWinter sorgfältigen am

eine entsprechende theo-»r Chirurgie etc., SO da-tid geschickte Leutet Recht ein grosses V«

sich sehr brauchbar unä

i vorbereiteten Medizinal-]

Die Militärverwaltnt:.j desselben bedacht mIäs on- Sanität sab tlu-i

Leichen zur Verfügung standen, an diesen) schulgerecht angehalten.Nach solchem Vorbereitungsunterricht, der mit Rücksicht auf die

en. Es waren dies an*B .. ,. .

a* . tt -i i - lf Krankentrager vorgeschriebenen Maasse. Die reichlicher zugemessene

. tt.': JLi:I,.;++ j /., Zeit gestattete aber eine gründlichere Behandlung der einzelnen Gegen-stände und häufigeres Repetiren.

Der Unterricht war in den ersten 2 Monaten für die 3 Mann-schaft skategorien gemeinsam und erstreckte sich insbesondere aufAus- und Ankleiden, Heben, Legen, Tragen, Verladen von Ver-wundeten in Ordonnanz- und andere Fahrzeuge, Behandlung des"Verbandmaterials, Herstellen von Seil- und Strohgeflechten, von othtragen etc., Vorbereitung von Landfuhrwerken zum Kranken-transport, sowie auf anatomische und chirurgische Anfangsbegriffe.Im 3. Monat erhielten die Krankenwärter einen besonderen Unterricht,etwa im Umfang vom I. Abschnitt des PreussischenLeitfadens zumUnterricht der Lazarethgehilfen." Dann folgte noch eine gemeinsamefcisenbahnübung" mit Einrichten von Gepäckwagen zum Kranken-transport. Ein- und .Ausladen von Verwundeten.

Für die Sanitätssoldaten und Heilgehilfen-Aspiranten blieb derfernere Unterricht im Wesentlichen gemeinsam. Demselben lag derGedanke zu Grunde, die Sanitätsmannschaft für Nothfälle zu selbst-tätigem Handeln (hauptsächlich in der Anlegung von Notverbänden.. T . und der Behandlung von Blutungen, Digitalkompression etc.) zu be-

J*.!?.,. \ fähigen und brauchbare (chirurgische) Gehilfen heranzuziehen. Des-

halb hatten sie nie komplizirte Verbände selbst anzulegen, aber beideren Anlegung durch den Arzt die Assistenz kunstgemäss zu über-

. . _ , tt . nehmen; desgleichen wurden sie zur Assistenz bei Operationen (wenneine) in Folge Kri^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^"

. Ihre Bestimmung \va

el ° ! lti * " ..' künftigen Heilgehilfen auch manche Kapitel aus dem Leitfaden zum

men s; ui i . 'Unterricht der Lazarethgehilfen umfasste, kamen die sogenannten

A-mbulanzübungen (den praktischen Uebungen der Preussischen

ng rtei ecs. . ^'Krankenträger entsprechend), zum Schlüsse mit Bespannung der Fahr-

ldlazarethe) verwendet r^, ^ die Reihe

Ausrüstung der aus ihn«. S{ , ben dem Sanitätsunterricht wurde die militärische Ausbildung;r den betreffenden Gar t . nertl ^^i, fortbetrieben: Instruktion, Marschiren (einschl. Reisemärsche),lten und bei der >t* Gymn;lntik etc .

Vor dem Entlassungstermin der Sanitätssoldaten fand eine Auslese,rter waren vor Errichtung tuchtigsten Leute statt) we i c h e in der schon angegebenen Weisenicht ausgebildet " f »' (fl t ), eol . eti3ch uml praktisch zu Heilgehilfen weitergebildet wurden. bis dahin m einer eh. Die Garnison-Sanitätsabtheilungen sind nach dem Kriege durch die;rricht der Prenssisck b« z ügliehen Preussischen Institutionen ersetzt worden. Ihre Lebens-och mit erheblich langere^^, ^ r gomit auf ^^ Ja]|re beschränktj eine zu km . ze Zdtj um

darauf über die Berechtigung einer friedensetatsmässigen Sanitäts-lie nach viermonathclu :i . n] , ]H . wie sie i Württemberg organisirt war, ein begründetes Urtheiltaften ausgewählten bez«« gt|itz( . u , )o| , h darf von den Garnison-Sanitätaabtheilungen gesagtbisherigen V erbande aaii^ er( j (ii| ( j agg ^ aua jj men hervorgegangenen Feldformationen unditätstruppe, der Oarnisoi« }|| il||leu o- L -l>ildete Personal sich während des Deutsch-Französischen3ur (Offizier) und eigeu« eg(ig ji e Anerkennung der Aerzte erworben haben. Als Vortheileätruktor) zusammen. , ej , Kim-ichtung wurden hervorgehoben:

a. Die Leichtigkeit der Mobilmachung der Feld-Sanitätsforma-tionen.

b. Ausstattung jeder Infanterie - Brigade mit einer eigenenSanitätstruppe.

e. Die durch die gleichmässige Ausbildung gebotene Möglich-keit des Austausches zwischen Krankenwärtern und Sanitäts-soldaten.

lauerte in der Garnisatober; daran schloss sicijin einem für sämmtlic»hingen gemeinsamen Heilu in die Regimenter einj

ie Ausbildung vom 1. M;r

mbung und nach 3 Jahns

rholungskursus (die gesd

damals in Württembaj

d. Die Schulung des' Personals der Feld-Sanitätszüge, welchees ermöglichte, dass bei Etablirung der Letzteren als perma-nente Verbandplätze (namentlich vor Paris) nichts zu einerLazarethpflege fehlte.

Anmerkung 12.

Im Grossherzogthum Baden war seit dem Jahre 1866 be-ständig dahin gearbeitet worden, die Organisation des Sanitätswesens(wie des Heerwesens überhaupt) den Preussischen Einrichtungengleichartig zu machen. Wichtigere Abweichungen von der Friedens-organisation waren daher kaum noch vorhanden.

Das Personal, welches im Uebrigen vollständig nach Preussischen)Muster gegliedert war, hatte an seiner Spitze einen Generalstabs-arzt 1 ) als Vertreter im Kriegsministerium, welchem zur Unter-stützung ein Oberstabsarzt und ein jüngerer Stabsarzt zur Seite standen.Der Dienstbetrieb war ganz nach Preußischer Vorschrift ge-regelt. Als Unterschied wäre nur etwa hervorzuheben, dass dieBehandlung der Revierkranken nicht in ihren Mannschaftszimmern,sondern grundsätzlich 2 ) in besonders dazu eingerichteten Revier-Krankenstuben erfolgte.

Nach derInstruktion für die Ausbildung der Sanitätsmannschaft,insbesondere für den Unterricht der Krankenträger bei der Gross-herzoglich Badischen Division, vom 13. Juli 1870", wurde dieSanitätsmannschaft" eingetheilt in: 1) Krankenträger, 2) Hilfs-krankenträger, 3) Krankenwärter, 4) Lazarethgehilfen: a) Lazareth-gehilfen-Lehrlinge, und b) Lazarethgehilfen,

Die für den Feldbedarf erforderliche Zahl von Krankenträgern,Hilfskrankenträgern und Krankenwärtern wurde durch alljährlicheAusbildung von mindestens 2 Mann des 2. Dienstjahres von jederKompagnie beschafft, bei deren Auswahl die Regimentsärzte mitzu-wirken und sich namentlich über den nöthigen Grad der Intelligenzund der Schulkenntnisse der Auszuwählenden zu vergewissern hatten.Zu Lazarethgehilfen sollten jährlich so viele Leute (bis zu1 Mann pro Kompagnie, Eskadron oder Batterie) herangebildetwerden, als zur Deckung des Bedarfs erforderlich schien. Für denMobilmachungsfall, in welchem die Ausbildung einer grösseren Zahlerforderlich werden konnte, waren besondere Weisungen seitens desGrossherzoglichen Divisions-Kommandos vorbehalten. Zu Lazareth-gehilfen wurden Mannschaften erwählt, welche entweder 1) an demdurch § 4 obiger Instruktion vorgeschriebenen Unterricht mit gutemErfolge theilgenommen, oder 2) vor ihrem Eintritt in die Truppe als Civil-Heilgehilfen ausgebildet waren, oder 3) welche sich freiwillig meldeten.Der Unterricht, welcher den Sanitätsmannschaften ertheilt wurde,zerfiel in einen für Alle gemeinsamen und in einen für jede Kategoriebesonderen Unterrieht.

Der Umfang desselben entsprach den auch in den übrigenDeutschen Kontingenten üblichen Anforderungen, doch war die Aus-bildung der Mannschaften eine zeitlich sehr ausgedehnte, in Folgedessen eine besonders sorgfältige. 3 )

1 ) Derselbe ist seit der Aufnahme des Badischen Kontingentes in den Verband derPreussischen Armee durch einen Generalarzt ersetzt.

2 ) In Prenssen ist diese Einrichtung fakultativ eingeführt.

3 ) Bis 1868 wurde die praktische Krankentragerubung im Herbst abgehalten unddauerte vier Wochen.

ate lang in der Garnistn in drei Serien zuJarnisonspital komniandivurden beurlaubt, bis

l Grossen und Ganzen d«rärzte zum Unterricht j

Sanitäts-Bericht über die Deutschen Heere 1870/71, 1. Bd.