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I. Kapitel: Sanitätspersonal und Sanitätsausrüstung.
Bau)
Zweiter Abschnitt.Sanitätsmaterial der Truppen.
1. Preussen.
Die Ausrüstung der zur Preussiscben Armee gehörigenTruppen mit Sanitätsmaterial erfolgte — wie bereits er-wähnt — auf Grund der „Instruktion über die Versorgungder Armee mit Arzneien und Verbandmitteln vom Jahre 1859"und der dieselbe abändernden Spezialbestimmungen. Danachbestand die Ausrüstung:
1) In den chirurgischen Instrumenten derMilitärärzte, zu deren Beschaffung aus eigenen.Mitteln und Mitnahme ins Feld dieselben verpflichtetwaren;')
2) in den Labeflaschen und dem Taschenverbandzeugder Lazarethgehilfen, sowie in denjenigen Arzneienund Verbandmitteln, welche von den Lazareth-gehilfen in den dazu bestimmten Arznei- undBandagentaschen getragen wurden;
3) in der Ausstattung der Medizin- undBandagenkasten,
4) in dem Inhalte der Bandagentornister,■")) in den Krankentragen und Kranken-decken,
Ausserdem war nach der Feld-Sanitätsinstruktionvon 18696) jeder Soldat mit den zur ersten Hilfe nothwendigsten
Verbandmitteln selbst versehen.Die Labeflaschen der Lazarethgehilfen warengläserne, mit Leder überzogene Flaschen von birnförmiger,abgeplatteter Gestalt, welche 855 g Flüssigkeit fassten undmit einem Kork verschlossen wurden. Ein kleiner Trink-becher von Zinn ward darüber gestülpt und mit einemRiemen befestigt. Im Allgemeinen wurde die Flaschemittels eines Schulterriemens an der Seite getragen, konntejedoch auch mit Hilfe eines breiten, an der Innenseite
befindlichen Messinghakens zur Verhütung lästiger Sohlendhewegnngen bei raschem Vorwärtseilen des Trägersdas Säbelkoppel gehakt werden.
Form und Inhalt des Verbandzeugs der Lazadgehilfen ist aus Zeichnung 1 ohne Weiteres ersichtlich.
nebst dendazu ge-hörigenFahr-
] ) Das Verzeichnis« der vorgeschriebenen Instrumente sieheBeilage 23; die Fortschaffung erfolgte in dem zu ihrer Aufnahmebesonders eingerichteten Bandagenkasten bezw. auf dem Medizinkarren.— Assistenzärzten in obermilitärärztlichen Stellen und Aerzten desBeurlaubtenstandes wurden fiskalische Instrumente zum Gebrauchüberwiesen. — Die mobilen Sanitätsformationen führten fiskalischeInstrumente. (Siehe Beilagen 2G, 33, 35 und 36.)
Zeichnung 1. Taschen-Verbindezeug der Preussischen Lazarethgebi
Die Arznei- und Bandagentaschen (siehe Tafe':von denen jeder Lazarethgehilfe der Fusstruppen einan dem Säbelkoppel — und zwar vorn rechts undvom Schlosse — zu tragen hatte, sahen den damaliPatronentaschen der Soldaten sehr ähnlich. Eine dielTaschen war mit den für augenblicklichen Bedarf ■wendigsten Arzneimitteln, die andere mit einfacheVerbandmaterial gefüllt.') Die Gefässe der Arznei«(siehe die Abbildung) enthielten der Reihe nach: Ol. olivJElix. amar., Natr. bicarbon , Ung. Zinci (in zinnerner lü'nlLiq. ammon. caust, Tinct. opii simpl., Spir. aether., Philacet. Ein Gefäss blieb als Reserve übrig. Die Lazai>
J ) Das Nähere darüber siehe Beilage 24.
Zu Samtäts-Bericht über die Deutsrhen ]
Fig. 3. Preussisc
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