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Band I.
waren Militärbeamte,rgen.r Generalstabsarzt
im Kriegsministeriumj
wie in Preussen, be-er beiden Armeekorpii Armeekorps underals ein Oberstabsaniommando in derselbener als DivisionsarztJedem Korpsarzte wie3 Assistent beigegeben,ktionen dieser leitende!hnen das unmittelbare
dass sie nur eine Kr-isen.ayern erfolgte, da mili-
hatten, ausschliesslich.
Bis zum Jahre I8fliclier Befähigung nachlener Fakultätsprüfungiines Junkers, ungefähr 1l die Armee eintretenufgehoben und als Be-tlestandene medizinische iern das Recht zur A n»er Eintritt in die Armee .Klasse mit dem Range,tenants. Die letzterei
Obwohl diese Trennung \mg als Unterarzt gleicherblinden war, so hatteringen Aussicht auf Be-il entsprach der Zugang
daher man sich bei dermusste, die Charge destt mit der Charge einesIt eines Oberlieutenants.en gewünschten Erfolg:ar ein so lebhafter, dali für den Friedenswilleanden war, obwohl vieled von September 18661
yern war festgesetzt aufly;e eines Generalmajors. I:m Range eines Oberst«, „ , Oberst-lieutenant*BS Majors,
eines Hauptmanns I. KlIL Kl, Oberlieutenants,
870 vollzählig vorhandendlstande, dass ein Ober-ji sich ein Oberstabsarzt
ihl von höheren Militär-'rieden Divisionsärzte abKommandanturen Stab-dass endlich auch ein]anterie-Regimentern den
Band I.
I. Abschnitt: Anmerkungen. Friedens-Organisation des Sanitätswesens.
Die Vertheilung des ärztlichen Personals auf die einzelnen Dienst-stellen war folgende:
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4 Divisions-Kommandos ....Artillerie-Korpskommando . . .Leibgarde der Hartschiere . . .16 Infanterie-Regimenter ....
10 Kavallerie-Regimenter ....4 Artillerie-Regimenter ....
2 Festungs-Gouvernements . . .6 Stadt-Kommandantscliaften . .Operationskurs für MilitärärzteMilitär-Bildungsanstalten ....2 Garnison-Kompagnien ....
1
1
2
41
1
6
23
1
1
555
2
224
1
5552
224
481020122
251191
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Die Aerzte des Beurlaubtenstandes. Der einjährig
freiwillige Dienst, sowie die Landwehr waren in Bayern erst im Jahre
I 1868 bei der allgemeinen Umgestaltung des Heereswesens zur Ein-
I führung gelangt und daher nach kaum zweijährigem Bestehen bei
Ausbruch des Krieges noch nicht zur vollen Geltung gekommen, was
I sich gerade bei dem Sanitätspersonal fühlbar machte.
Zum Eintritt als einjährig freiwilliger Arzt war die bestandenemedizinische Fakultätsprüfung erforderlich, zu welcher die Zulassungnach fünfjährigem Universitätsstudium erfolgte; mit derselben warzugleich die obligate Erwerbung des Doktorgrades verbunden.
Aerzte, welche ein Jahr als einjährig Freiwillige gedient hatten,wurden nach den damaligen Bestimmungen bis zum Bestehen dermedizinischen Staatsprüfung, welche in der Regel ein Jahr nach demFakultätsexamen abgelegt wurde, zu Landwehr-Assistenzärzten mit demRange der Unterlieutenants ernannt und nach dem Bestehen der ge-nannten Prüfung zu Landwehrärzten mit dem Range der Oberlieutenants,I entsprechend der Charge der Bataillonsärzte, befördert. Zu Landwehr-ärzten waren auch alle wehrpflichtigen praktischen Aerzte ernannt; worden, von welchen freilich nur die wenigen, welche früher als aktiveMilitärärzte gedient hatten, eine Kenntniss militärischer und militär-ärztlicher Verhältnisse besessen.
Am 15. Juli 1870 war ein Bestand von 28 Landwehrärzten,1 Land wehr-Assistenzart und 7 einjährig freiwilligen Aerzten vor-handen. Die Summe der am genannten Tage der Armee zur Ver-fügung stehenden Aerzte überhaupt betrug demnach:175 Aerzte des aktiven Dienststandes,29 „ , Beurlaubtenstandes,
________ 7 ei njährig freiwillige Aerzte,
zusammen 211 Aerzte.
Dem Bayerischen Sanitätswesen durchaus eigenthümlich und vondem Sanitätswesen der Norddeutschen Staaten vollkommen abweichendist die Einrichtung der Bayerischen Sanitäts-Kompagnien.
Die Bestimmung derselben im Kriege entsprach derjenigender Krankenträger bei der Norddeutschen Armee, im Frieden solltensie den Warte- und Pflegedienst in den Militär-Lazarethen sicher-stellen, wozu vor ihrer Errichtung nur aus Reihe und Glied ab-koniinandirte Soldaten ohne jede technische Vorbildung verwendetworden waren. 2 )
2 ) Eine Divisionsarztstelle war ltwl mit einen Stabsarzt besetzt.-) Die Sanitäts-Kompagnien verdanken ihre Entstellung der Mobilmachung im Jahre■85u und dem Vorgange des Oesterreichischen Heeres. Auf Antrag des Kommandii enden
Die Ergänzung der Sanitäts-Kompagnien geschieht auf demWege der Rekrutirung und unmittelbaren Ueberweisung der ans-gehobenen Mannschaften an die Kompagnien.
Zur Zeit des Krieges besass jede Division eine Sanitäts-Kompagnie, so dass deren vier vorhanden waren. Dieselben waren denTrain-Bataillonen zugetheilt. Die Ausbildung der Mannschaften ge-schah nach denselben Grundsätzen wie die der Genietruppen. Ausserihrem Exerzirdienst wurden sie auch zur Leistung von Wachenherangezogen und waren deshalb für den Frieden mit Infanterie-gewehren ausgerüstet.
Für ihren besonderen Dienst als „Sanitätssoldaten" erhieltensie einen ziemlich umfassenden Unterricht, welcher sich auf dieKenntniss des menschlichen Körpers und der verschiedenen Ver-letzungen, die gebräuchlichsten Verbände, den Transport der Ver-wundeten, die Krankenpflege und die Hilfsleistung bei Unglücksfällenerstreckte. Nach vollendetem theoretischen Unterricht wurden dieSanitätssoldaten abwechselnd zum Dienst als Krankenwärter in dieMilitärspitäler beordert, während die Unteroffiziere als Oberkranken-wärter Verwendung fanden. Die Ausbildung entsprach demnach un-gefähr der der Preussischen Lazarethgehilfen, begriff aber dazu nochdie der Krankenträger in sich. Die Sanitäts-Kompagnien hatten imFrieden nur je 1 Arzt (Regimentsarzt) und keine Bespannung fürihre Fahrzeuge. Die erforderliche Zahl von Aerzten, Trainmannschaftenund Pferden mussten ihnen deshalb bei einer Mobilmachung erstzugetheilt werden, in welchem Falle jede Kompagnie auch 1 Unter-offizier und 4 Gemeine von der Kavallerie zum Ordonnanzdienstständig zugewiesen erhielt.
Bis zum Jahre 1868 war der Dienst der Krankenpflege in denMilitär-Krankenhäusern von den Mannschaften der Sanitäts-Kom-pagnien versehen worden; insoweit diese nicht ausreichten, wurdenSoldaten aus Reihe und Glied hierzu kommandirt. Für den Dienstin Feldhospitälern mussten früher ausschliesslich Mannschaften derInfanterie-Regimenter verwendet werden. Deshalb war 1867 dieAnordnung getroffen worden, dass von jeder Kompagnie alljährlich2 Mann einen kurzen theoretischen Unterricht über Krankenpflegeerhalten sollten. Das auf diese Weise gewonnene Personal konntejedoch, da es ohne jede praktische Vorbildung blieb, unmöglich dennotwendigsten Anforderungen entsprechen; die Sanitäts-Kompagnienvermochten diesem Mangel nicht abzuhelfen, da sie im Kriegsfalleihre Mannschaften auf dem Schlachtfelde dringlich bedurften; esmussten deshalb bei einer Mobilmachung alle auch in Garnison-lazarethen als Wärter kommandirten Sanitätssoldaten abgelöst werden,wobei verschiedenartige Missstände nicht ausbleiben konnten.
Diesen Missständen wurde durch die Errichtung von Kranken-wärter-Abtheilungen abgeholfen. Die Mannschaften derselbenwerden bei dem Ersatzgeschäfte ausgehoben und zwar zunächst ausdenjenigen Wehrpflichtigen, welche wegen geringer körperlicherGebrechen nicht vollkommen diensttauglich erscheinen. Sie erhaltenbei der betreffenden Sanitäts-Kompagnie eine einfache militärischeAusbildung und werden, nachdem sie theoretisch unterrichtet wordensind, den Garnisonlazarethen überwiesen. Im Falle der Mobilmachungwerden durch Einziehung der Reserve- und Landwehrpflichtigen alleKrankenwärterstellen in den Feldlazaretten mit diesen vollkommenausgebildeten Krankenwärtern besetzt; eine genügende Anzahl bleibtnoch für die Garnisonlazarethe übrig.
Bei der Mobilmachung im Jahre 1870 war diese Institution nochzu jung, um bereits den ganzen Bedarf an Krankenwärterpersonal
der damals von Bayern aufgestellten Armee wurde die Bildung von zwei Sanitäts-Kompagnienaus Mannschaften der Infanteric-Kegimenter angeordnet und für die Errichtung und dieeinzuführenden Dienstvorschriften die Österreichische Sanitätstrnppe zum Muster genommen.Ihrer ferneren Entwickelung und Vervollkommnung wurde durch stete Benutzungeigener und fremder Erfahrungen und durch fortgesetzte Versuche besondere Aufmerksamkeitzugewendet. Im Jahre 1859 erfolgte die Bildung einer dritten, im Jahre 1863 die einervierten Kompagnie, so dass von da an jede Division mit einer Sanitäts-Kompagnie versehenwar. Gegenwärtig ist ihre Zahl wieder auf zwei Kompagnien reduzirt, je eine für jedesArmeekorps.
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