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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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1. Kapitel: Sanitätspersonal und Sanitätsausrüstung.

Hand

Hand I.

Landwehr-Apothekern ernannt, so dass nicht nur der Etat,Bondern auch der wirkliche Bedarf, welcher sich in ver-schiedenen Garnisonen höher erwies, ohne Schwierigkeitgedeckt werden konnte.

Sanitäts-Kompagnien.Besonders hervorzuheben ist, dass sich im KönigreichBayern das für Deutschland einzige Beispiel einer Sanitäts-Ersatztruppe befand.

Jede Sanitäts-Kompagnie bildete nämlich eine Ersatz-abtheilung, bestehend aus:

1 Oberlieutenant, Kommandant,

1 Bataillonsarzt.

1 Unter-Quartiermeister,

1 Sergeant,

1 Korporal I. Klasse,

i » n. ,

1 Hornist I.

10 Gefreiten i ausgebildet, worunter 12 Mann

20 Gemeinen I. Klasse^ der Krankenwärterabtheilung,30 II. als Ersatzmannschaften,

67. Hierzu3 Diener und Pferdewärter,

70 Gesammt-Kopfzahl mit 1 Reitpferd.

Aus den Ersatzmannschaften war der Bedarf an Nach-schub von Mannschaften der Sanitäts-Kompagnie undKrankenwärtern für die mobiles Armee zu decken. Eskonnte dies auch in genügender Weise geschehen, da dieErsatzabtheilungen beständig wieder unausgebildete Leuteeinberiefen und ausbildeten.

Beilage 17 zeigt den Sollstand an Sanitätspersonalund für den Sanitätsdienst bestimmten Fahrzeugen undPferden bei einem mobilen Armeekorps.

Beilage 18 giebt unter A den Sollstand an Sanitäts-personal etc. bei der mobilen Armee nach dem ursprüng-lichen Mobilmachungsplan. B zeigt die Vermehrung desSollstandes an, wie sie durch die nachträgliche Mobil-machung von 8 Infanterie-Feld-Bataillonen und 8 Landwehr-Bataillonen, durch die Neuformationen von 2 Aufnahms-Feldspitälern, endlich durch die Zutheilung der Bespannungan die anfänglich unbespannten Feldspitäler bedingt war.C ist die Summe von A und B, giebt also den Sollstandan Sanitätspersonal etc. bei der gesammten mobilenBayerischen Armee, einschliesslich Etappen und Truppenausserhalb des Verbandes der beiden Armeekorps.

B. Württemberg.')

Die Mobilmachung der Wiirttembergischen Feld-Divisionerledigte sich in analoger Weise wie in den bisher ge-nannten Staaten.

Der Generalstabsarzt der Königlich Württem-bergischen Armee blieb immobil, ihm wurde für die Dauerdes Krieges ein Regimentsarzt (Oberstabsarzt) beigegeben.

J ) Siehe hierzu Anmerkung 11.

Der dirigirende Feld-Stabsarzt (Divisionsarztbefand sich bei dem Hauptquartier der Feld-Division, ausserdem begleitete dieselbe ein für die Kriegsdauer angestellte!konsultirender Chirurg.

Der Etat der Württembergischen Feld-Division anSanitätspersonal, sowie die Gewinnung und Verwendungdesselben, desgleichen die Besetzung der leitenden Stellensind aus Beilage 19, 20 und 21 zu entnehmen.

Das friedens-etatsmässige obermilitärärztliche Personal(Regiments- und Bataillonsärzte) wurde durch Einziehungder beurlaubten und durch Anstellung freiwillig sielmeldender Aerzte aus dem Civilstande, letztere meist mitdem TitelOberarzt", auf den Kriegsbedarf ergänztAssistenzärzte waren in Württemberg nicht etatsmässig.

Das Hilfspersonal, welches unter der Kollektiv

bezeichnungHeilgehilfen" (Lazarethgehilfen) aus Ob»

heilgehilfen und Heilgehilfen bestand, wurde bei Eintritt

der Mobilmachung durch Einstellung dienstpflichtiger um]

nichtdienstpflichtiger Studirender der Medizin und nieder«

Civilchirurgen (Heilgehilfen) auf den kriegsetatsmässigei

Stand gebracht beziehungsweise nach Bedarf vermehrt.

DenFeld-Besatzungs- und Ersatztruppen waren zugetheilt

jedem Infanterie-Regimentsstab

Bataillon

Kavallerie-Regiment

jeder Artillerie-Abtheilung

jeder Kompagnie

Eskadron

Batterie, ferner

dem Divisions-Hauptquartier

der Feld-Gensdarmerie

dem mobilen Pferdedepot

der Munitionsreserve 3

Proviantkolonne 2

Die etatsmässige Besetzung der Sanitätsanstalten siehe

im dritten AbschnittMobile Sanitätslbrmationen".

Die im Sommer 1870 ausgegebeneProvisorische Vorschrift für den Sanitätsdienst der Königlich WürttembergischaTruppen im Felde" entsprach auch bezüglich der Mobilmachung in den wesentlichen Punkten der PreussischeInstruktion über das Sanitätswesen der Armee im Feldsvom 29. April 1869 und wurde dem Mobilmachungsverfahrazu Grunde gelegt.

Zur Zeit des35 aktive Militärzu einem ärztlichedarunter 21 Obenärzte und 87 AiErgänzung gesclmFeldärzten, d. h.den Rang und dPremierlieutenant

1 Obermilitärarzt,

I

Friec

Anmerk

1 Heilgehilfe,

Heilgehilfen.

C. Baden. 1 )

Die Mobilmachung geschah ganz wie in Preussen nacllvorher aufgestellten Listen und nach denselben Grundsätzenhinsichtlich der Besetzung der Feldstellen.

Der Etat der Badischen Feld-Division erforderte 18 OberStabsärzte, 37 Stabsärzte, 99 Assistenzärzte; ausserdea231 Lazarethgehilfen, 120 Krankenwärter, 231 Krankenträger (ohne die Hilfskrankenträger der Truppen), 11 Verwaltungsbeamte und 6 Pharmazeuten.

') Vergl. Beilage 22. Ausserdem Anmerkung 12.

Die Dienstste

V seilen Armee benüber die Organisatioi^reiche das Sanitätsangehörigen A erztenals Personen des S<militärischen Range,eine entsprechende Ddurch diese Verordntärischen KrankenwäiKärnten nach MaassVorgesetzte der .Mai:Ehrenbezeugungen ziDie RangverhVerordnung folgendeGeneralstabsarzt derGeneralarzt der höcl> mitt

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Stabsarzt

lAssistenzarzt der hol

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Die Rangabzeicl

[Die Unterärzte und

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