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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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Band 1. Band 1.

I. Abschnitt: Bedarf und Deckung des Bedarfs. Preussen.

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wobei alsdann die

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des Inlandes undichen Absicht derTruppen und Laza-lg speziell fixirteg;li aber bald heraus-elben auch für diezu vermeiden sei.Kriegsministeriuniümdung nicht dienst-latz im Allgemeinen*e Militärärzte de«h auch ausgedehntles, insofern ersten'dingte Nothwendig-

lichtigen Aerzte er-Armee.

sn ärztlichen Kräfte,noch nicht erlang)gdingung aufgestellt absolvirt und diei mit Erfolg besucht

irärzte resp. Feld-

fügte hiernach überGeneralstabsarzt der

3767, die anfänglicht. Es waren somiten Etat nur 33, beiunbesetzt geblieben,erzten waren behufiLegsgefangenen-Laza-.erzte aus dem Civiler stellvertretenden3r stellvertretendenrden. (Sie erhielten,nde oder assistirenderische Remunerationchirurgischen Kon-l wurde ihnen, wennndet wurden, freie?es höchsten Bedarfsshe Konsulenten ein-ältniss. Unter ihnenwelche vom General-tg in den Reserve-ralärzten überwiesen

'reussisehen Heeres-abgesehen von derfreiwilligen Kranken-

pflege den verwundeten und kranken Soldaten ihre Hilfe

8 angedeihen Hessen.

Unter diesen 5458 von Preussen (und den kleineren

Staaten des Norddeutschen Bundes) besoldeten Aerztenstanden aussei* den 1156 aktiven Militärärzten 1604 imausschliesslichen unmittelbaren Dienste der Armee.Die Uebrigen versahen den Dienst in der Armee alsNebenamt, während sie ihrer Berufstätigkeit im Civil nachwie vor oblagen. Die Preussische Armee hatte demnach2760 approbirte Aerzte zu ihrer ausschliesslichen Verfügung.Die Gesammtsumme der am Schluss des Jahres 1870 inPreussen vorhandenen Aerzte (einschl. Wundärzte 1. Klasse)betrug 7880. Von diesen haben somit 35 pCt. ausschliess-lich im Dienste der Armee Verwendung gefunden.

Der Kriegsmehrbedarf an Lazarethgehilfe'n wurde;vor der Hand durch Einziehungen aus dem Beurlaubten-stande gedeckt.

Nachdem jedoch die Lazarethgehilfen der Reserve undder Landwehr, desgleichen diejenigen Mediziner, welchenoch nicht sechs Semester ihrer Studienzeit absolvirt hatten,sämmtlich eingezogen waren, für die Neuformationen abernoch weiterer Bedarf eintrat, musste derselbe den immobilenErsatztruppen entnommen werden, für welche an Stelleder militärischen Gehilfen geeignete Civilpersonen engagirtwurden. Zugleich aber blieb das Bestreben rege, weiteren«Ersatz auszubilden, daher für Mannschaften, welche sichfreiwillig zum Sanitätsdienst meldeten, Unterrichtskurse beiden Lazarethen eröffnet wurden. Die Ausbildung geschah inder im Frieden vorgeschriebenen Art und Weise. Vor-bedingung war eine zweimonatliche Ausbildung mit der Waffe.Aehnlich wurde der Bedarf an Krankenwärtern gedeckt.Den Anforderungen der mobilen Armee; wurde zunächst ausden Beständen der Garnison- und Reservelazarethe Genügegeleistet und für diese Ersatz durch Engagement von Civil-krankenwärtern geschaffen. Sodann aber erfolgten Kom-mandirungen geeigneter, freiwillig sich meldender Mann-schaften von den Besatzungs- und Garnisontruppentheilen zuden Reservelazarethen, während die engagirten Civilwärternach Maassgabe des neuherangebildeten Ersatzes wiederzur Entlassung kamen.

Die etatsmässige Zahl an Lazarethgehilfen für diesäniintlichen Norddeutschen sogleich mobilen Truppen undFormationen betrug 4597, für den anfänglich immobilenTheil der Armee 1984, in Summa also 6420 Lazareth-gehilfen; hiervon entfielen auf Preussen 4136 bezw. 1723,im Ganzen also 5859 Lazarethgehilfen. Auf diese Zahlwaren im Friedensetat 2228 (in Preussen 1999) vorhanden.Um den ersten Kriegsbedarf zu decken, mussten somitin Preussen allein 3860 Lazarethgehilfen aus dem Bcur-Hlaubtenstande eingezogen werden. Von den vorläufigfcmmobilen 1723 Preussischen Lazarethgehilfen wurden nach-träglich noch etwa 780 mit ihren Truppentheilen mobil.rs würden also im Ganzen 943 immobile Individuen übrigSuitits-Bericht ftbei dl« Deutschen Heere 1870/71. I. Bd.

geblieben sein. Nach Beilage 7 waren aber im Ganzenin den Preussischen Reservelazarethen 2002 in Thätigkeit.Es mussten somit noch weitere 1059 Lazarethgehilfen ausdem Beurlaubten stände eingezogen bezw. bei den immobilemTruppen ausgebildet werden. Die Gesammtsumme der inPreussen verwendeten Lazarethgehilfen beträgt hiernach5859 -f 1059 = 6918 Lazarethgehilfen.

An militärischen Krankenwärtern bedurfte Preussenallein für das Feld 2921. Da der Friedensetat nur 312aufwies, so mussten die fehlenden 2609 dem Beurlaubten-verhältniss entnommen werden.

In den Reservelazarethen fanden ausserdem 5700Krankenwärter und Hausdiener Beschäftigung. Auf diesewaren vom Friedensverhältniss her zwar die Civilkranken-wärter der Garnisonlazarethe vorhanden, der weitaus grössteTheil musste aber gleichfalls aus dem Beurlaubtenstande ein-gezogen und, als dessen Bestände erschöpft waren, durch En-gagement von Civilvvärtern, schliesslich durch Kommandirungvon Mannschaften behufs Ausbildung zu Krankenwärternsichergestellt werden. Im Ganzen haben in den Sanitäts-anstalten der Preussischen mobilen und immobilen Armee 8621Krankenwärter und Hausdiener Verwendung gefunden.

Apotheker gab es im Beurlaubtenstande so viele,dass der Bedarf für die Feldarmee durch Einziehung einesTheiles vollständig gedeckt werden konnte. Bestimmungs-gemäss sollten nur approbirte Apotheker in FeldstellenVerwendung finden, gleichwohl wurden in einzelnen Armee-korps auch einige nicht approbirte Pharmazeuten auf denKriegsschauplatz geschickt. Dieselben wurden zwar aus-nahmsweise in ihren Stellen belassen, jedoch mit der An-ordnung, dass sie bei etwaigem Abgang ausschliesslichdurch approbirte Apotheker zu ersetzen seien. Apotheken-besitzer wurden mit Rücksicht auf den Bedarf im Inlandemöglichst in ihrer heimischen Thätigkeit belassen.

Der Preussische Etat erforderte für das Feld 262 Apo-theker (einschliesslich 14 Stabsapotheker), für die Reserve-lazarethe 204. Darauf waren bei Ausbruch des Krieges107 einjährig freiwillige Pharmazeuten vorhanden. Dersofortige Mehrbedarf wurde durch Einziehung aus demBeurlaubtenstande, der später eintretende dadurch gedeckt,dass diejenigen einjährig freiwilligen Pharmazeuten, derenDienstjahr am 1. Oktober 1870 zuEnde ging, nicht zur Reserveentlassen sondern nach Bedürfniss weiter verwendet wurden.

Die für die etatsmässigen Feldsanitätsformationen be-stimmten Pharmazeuten waren bereits im Frieden seitensder Korps-Generalärzte notirt, so dass es bei Ausbruch desKrieges lediglich der Einberufung bedurfte.

Auch bei den Verwaltungsbeamten der Feld-formationen und der Reservelazarethe hatte solche Notirungseitens der Intendanturen stattgefunden. Die zu Feld-beamten bestimmten Persönlichkeiten wurden in ersterReihe der Zahl der Friedenslazarethbeamten, soweit die-selben felddienstfähig, entnommen, sodann den als Aspiranten

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