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I. Kapitel: Sanitätspersonal und Sanitätsausrüstung.
Band I.
Bedarf und Deckung des Bedarfs in den ein-zelnen grösseren Staaten.
1. Preusseu.')
Eine erhebliche Schwierigkeit für die Deckung desBedarfs an Sanitätspersonal lag darin, dass in den erstseit 1866 dem Königreich Preussen einverleibten ProvinzenSchleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau sowieauch in den kleineren Norddeutschen Staaten, welche zuPreussen in ein Konventionsverhältniss getreten waren, dieallgemeine Wehrpflicht und die Dienstpflicht im Beurlaubten-verhältniss erst seit dieser Zeit, d. h. seit kaum dreiJahren, zur Einführung gelangt und überdies in den ge-nannten Gebietsteilen noch eine nicht unerhebliche An-zahl von Personen vorhanden war, welche auf Grundfrüherer Loskaufungen und Stellvertretungen überhauptnicht dienstpflichtig waren. Es hatte sich demnach einergiebiger Stamm an Sanitätspersonal des Beurlaubten-Standes hier noch nicht bilden können. Nur in Hessen-Nassau war ein kleines Kontingent landwehrpflichtigerAerzte, weil dort die durch Stellvertretung Befreiten nochim 2. Aufgebot im Kriegsfalle wehrpflichtig waren. Dersich ergebende Ausfall musste also aus den Beständen derälteren Preussischen Provinzen gedeckt werden.
Da ein, wenn auch nicht bedeutender, Ausfall wohlvorauszusehen war, wurden bei den notwendigen Aus-gleichungen gewisse Grundsätze angenommen, welche auch,wie später erörtert werden wird, im Königreich SachsenBerücksichtigung fanden. Nach diesen Grundsätzen wurdebestimmt, dass in erster Reihe die sämmtlichen mobilenSanitätsanstaltender Armee: die Sanitätsdetachements, Feld-und Kriegslazarethe mit Mitgliedern des Sanitätskorps ausdem aktiven Dienst oder dem Beurlaubtenstande besetztwerden sollten.
In zweiter Reihe sollten die mobilen Truppen bedachtwerden, mit der Einschränkung jedoch, dass für den Falldes Mangels bei jedem Infanterie- und Kavallerie-Regimentsowie bei jedem Train-Bataillon die Nichtbesetzung einerAssistenzarztstelle in Aussicht genommen ward, währenddie Artillerie-Regimenter statt der etatsmässigen 16 Assistenz-ärzte vorläufig nur 6 erhalten sollten. Der Rest der vor-handenen Aerzte blieb gleichmässig auf die Ersatz- undBesatzungstruppen zu vertheilen.
Die Vorbereitungen für den Kriegsfall konnten da-nach soweit getroffen werden, dass innerhalb des ange-deuteten eingeschränkten Etats sämmtliche Truppen undAdministrationen der zu mobilisirenden Armee mit Aerzten— nach Namen und Funktion — versehen waren.
Der leitenden Centralstelle verblieb die Aufgabe, auch
') Unter „Preussische Armee" ist in dem Nachfolgenden immerdie Norddeutsche nach Ausschluss des 12. (Königlich Sächsischen)Armeekorps und der 25. (Grossherzoglich Hessischen) Division ver-standen.
die bei der mobilen und immobilen Armee vorläufig vakantgebliebenen Stellen noch zu besetzen und für den voraus-sichtlichen Ausfall durch Kampfverluste und anderweitigeAbgänge Ersatz zu schaffen. Später allerdings kam nochdie bedeutendere Aufgabe hinzu, für die im Laufe desKrieges nothwendig gewordenen Neuformationen das zu-gehörige Sanitätspersonal zu beschaffen; die Summe derdienstbereiten ärztlichen Kräfte war glücklicherweise eineso grosse, dass auch diesen Anforderungen Genüge gethanwerden konnte.
Bereits am 16. Juli erging ein Aufruf des Kriegstministeriums an die nicht dienstpflichtigen Aerzte, etwaigeDienstanerbietungen an den Generalstabsarzt der Armeegelangen zu lassen. Ein ähnlicher, unter dem 24. Julierlassener Aufruf stellte dienstbereiten verabschiedetenMilitärärzten Reaktivirung für die Kriegsdauer in Aussicht,Die zahlreich eingehenden Meldungen von Aerzten desinlandes und Auslandes legten von der allgemeinen, demPatriotismus und der Humanität entsprungenen Opfer-willigkeit ein glänzendes Zeugniss ab.
Der Gesainmtbedarf an Aerzten für den PreussischenHeeresverband, einschliesslich der im Verlaufe des Kriegesaufgestellten Neuformationen und der nothwendig ge-wordenen Verstärkung des Lazareth-Reservepersonals, be-zifferte sich —■ wie bereits erwähnt — auf 3852 Aerzte.Davon entfallen auf den Etat der sogleich mobilen Armee2800, auf den anfänglich immobilen Theil 1051 Aerzte(ohne den Generalstabsarzt der Armee).
Im Einzelnen erforderte der Preussische Etat:')Armee-Korps-Etappen-
Band I.
In den ober
Aktiv.....
Im BeurlaubtenstanEs wurden hii
Durch Reaktivirung
Durch Verleihung eitärischen Rangesgediente Oivilärzt
Ausserdem 8 cl
5 M
412 Oberstabsärzte als
1031 Stabsärzte
Generalärzte,konsultirende
Divisionsärzte,Feldlazareth - DirektorenChefärzte,Regimentsärzte,Garnisonärzte,bei Feldlazarethen,
, Sanitätsdetachements,als Bataillons- etc. Aerzte,„ Garnisonärzte,
234!l Assistenzärzte,endlich 8 chirurgische Konsulenten.
Summe 3851.
Hierauf waren vorhanden:Im aktiven Dienst 1156 (einschliesslich 109 einjährigfreiwilliger Aerzte, welche sofort nach befohlener Mobilmachung zur Einstellung gelangten) und 1277 Mitglieder desSanitätskorps im Beurlaubtenstande; ausserdem 14 Aerzte,welche ihrer Dienstpflicht mit der Waffe genügt hatten undnicht zum Sanitätskorps übergetreten waren, endlich 7 2 Aerzteder Ersatzreserve 1. Klasse, 2 ) — im Ganzen 2519 Aerzte.
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«linden mussten.Stabsärzte (unterAbzug jener 25etatsmässigen Ob! ärzte herangezogtAerzte) gab esstehenden 227 1tStabsarztstellen (der Kriegslazarediese Stellen besStabsarztstellenkeit sind aber bfänglich immobiStabsarztstellen iAssistenzärzte in
In BetreffOeneralarztstelle:durch ältere Olwerden sollten.Feldlazareth-DireSolcher Aerhanden. DieseAlle zu jenen F<weitem nicht ausbesetzen; es hiiOberstabsärzte (lmüssen. Da abein nicht unerh«I verschiedenen Giverwendbar warOberstabsärzte m' Stellen (die GeneDie Verhält!maassen:
!) Vergl. zu dem Folgenden Beilage 2 und 3.2 ) Dienstpflichtige Aerzte der Ersatzreserve wurden ausschliesslich jals Unterärzte angestellt und mit Wahrnehmung vakanter Assistenzarzt-
stellen beauftragt,reglenientsrnässige AI der Unterärzte verp