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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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I. Kapitel: Sanitätspersonal und Sanitätsausrüstung.

Band I

Band I.

Verwundeten in die Feldlazarette waren seine wichtigstenObliegenheiten.

Bei jedem Feldlazareth (12 pro Armeekorps) hattedie Befehlsführung ein Chefarzt, welchem 1 ordinirenderArzt (Stabsarzt) und 3 Assistenzärzte untergeben waren.

Der erste Stabsarzt jedes unter Führung eines Ritt-meisters stehenden Sanitätsdetachements (3 pro Armee-korps), welchem 1 zweiter Stabsarzt und 5 Assistenzärztezur Seite standen, leitete den ärztlichen Dienst bei dieserFormation, insbesondere auch auf dem Hauptverbandplatz.

Die Truppen waren wie im Frieden mit oberen undassistirenden Aerzten versehen. Demnach wies der Etatjedes Infanterie-Regiments 1 Regimentsarzt, 2 Bataillons-und 3 Assistenzärzte auf, derjenige jedes Jäger- undSchützen-Bataillons 1 Bataillons- und 1 assistirenden Arzt.Die Kavallerie-Regimenter sollten etatsmässig je 1 Regiments-arzt und 2 assistirende Aerzte besitzen. Für die Artillerie,welche im Feldverhältniss noch 1 Kolonnenabtheilung proArmeekorps zu formiren hatte, waren 1 Regimentsarzt,4 Abtheilungsärzte, und mit Rücksicht darauf, dass wohlstets einzelne Batterien oder Kolonnen von der Abtheilungdetachirt sein würden, 16 Assistenzärzte pro Regiment inAnsatz gebracht.

Für die wichtigeren selbstständigen kleineren Truppen-körper, wie Pionier-Kompagnien, Ponton-Kolonnen, mobileFeldtelegraphen-Abtheilung waren je 1, für den Stab einesTrain-Bataillons 2 Assistenzärzte vorgesehen.

Endlich hatte es sich der Staat bereits im Friedenangelegen sein lassen, wissenschaftliche Autoritätennamentlich auf dem Gebiete der Chirurgie als kon-sultirende Chirurgen 1 ) zur Verwendung auf dem Kriegs-schauplatz zu gewinnen. Die Zahl derselben war im Etatnicht festgesetzt; thatsächlich wurde pro Armeekorps1 konsultirender Chirurg (mit dem Range und den Kom-petenzen eines Korps-Generalarztes) ernannt und dem be-treffenden Armee-Hauptquartier attachirt. Die Thätigkeit,welche den konsultirenden Chirurgen oblag, war einewesentlich wissenschaftlich-technische, die Personalien undden Verwaltungsmechanismus des Feld-Sanitätswesens nichtberührende.

c. Bei den Etappen. 2 )

Innerhalb des Gebietes der General-Etappeninspektion,welche im Bücken jeder Armee formirt war, dirigirte denSanitätsdienst der Etappen-Generalarzt (mit 1 Assistenz-arzt und 1 Lazarethgehilfen), unterstützt von so viel Feld-lazareth-Direktoren (mit je 1 Lazarethgehilfen) alsArmeekorps zu der betreffenden Armee gehörten. Ihnenstand zur Etablirung von stehenden Kriegslazarethen bezw.Ablösung von Feldlazarethen das Lazareth-Reserve-personal (3 Stabsärzte, 9 Assistenzärzte pro Armeekorps)

*) Siehe Beilage 11.2) Vergl. Beilage 12.

zur Verfügung, welches bald durch eine ansehnliche ZahlBvon Civilärzten verstärkt wurde.

Die bedeutenderen Etappenorte waren mit Etappen järzten versehen; für die Krankentransporte wurden Insondere Evakuationskommissioneu geschaffen. DielLazareth-Reservedepots (1 pro Armeekorps), auwelchen die Ergänzung des Sanitätsmaterials stattfandstanden unter der Leitung je eines Offiziers.

d. Bei der immobilen Armee.

Den Ersatz- und Besatzungtruppen waren Aerzttnach Maassgabe des Friedensetats zugedacht. Für diesTruppen sowohl als für den Dienst in den Reservelazarethen mussten fast ausschliesslich Civilärzte herangezogen werden. Die Leitung des ärztlichen Dienstes iiden einzelnen heimathlichen Korpsbezirken besorgten dustellvertretenden Korpsärzte 1 ) mit je 1 Assistenzanizur Unterstützung. Diejenigen Garnisonen und niilitärischen Institute, welche im Frieden eigene Aerzte besassen, behielten solche auch während des Krieges.

Wie für die Lazarethe auf dem Kriegsschauplatz, waiauch für diejenigen des Inlandes darauf Bedacht genommenUniversitätsprofessoren und andere Aerzte von Wissenschaftlichem Ruf (in nicht etatsmässiger Zahl) für die Stellung«als konsultirende Aerzte 2 ) im Voraus zu sichern.

Das Hilfspersonal.

Das Sanitäts-Hilfspersonal bestand aus Lazarathgehilf'enKrankenwärtern und Krankenträgern.

Der Etat an Lazarethgehilfen bei den Truppen warderselbe wie im Frieden, d. h. jede Kompagnie, EskadronBatterie, Kolonne u. s. w. besass etatsmässig 1 Lazarctligehilfen. Die älteren (Ober-) Lazarethgehilfen fanden iiden Feld-, Kriegs- und Reservelazarethen Verwendung.

Die eigentliche Krankenwartung daselbst besorgte«neben den jüngeren Lazarethgehilfen die militärische!Krankenwärter.

Die Krankenträger (124 bei jedem Sanitätsdetackment) waren zwar nicht den direkten Befehlen des eigentliehen Sanitätspersonals unterstellt, müssen jedoch wegeiihrer Bedeutung für den Sanitätsdienst in dem Folgende«gelegentlich mit in Betracht gezogen werden; dasselbe gil;von den Hilfskrankenträgern bei der Infanterie.

Apotheker und Verwaltungsbeamte.

Ausser den schon erwähnten Korps-Stabsapo-thekern (1 bei jedem Korps-Generalarzt) bestand dapharmazeutische Personal auf dem Kriegsschauplatz aik sden Feldapothekern bei den Sanitätsdetachements, Feldlaarethen, stehenden Kriegslazarethen und Lazareth-Reservedepots (l bei jeder der genannten Formationen). Währen!

dem Korps-Stabsder Arzneien etchatten die FeldaHandarbeiterrethen und je 2bei den Depotswalten und die '.

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!) und *) Siehe Beilage 13.

») Vergl. Beil