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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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I. Kapitel: Sanitätspersonal und Sanitätsausrüstung.

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Band I.

ministrativen Verhältnissen nicht zu entbehren war, machtees erforderlich, die für diese verantwortungsreichen Postenbestimmten Persönlichkeiten unbedingt der Zahl der aktivenOber-Militärärzte zu entnehmen. Kaum minder schien esgeboten, bei den Sanitätsdetachements wenigstens in derStelle des ersten Stabsarztes stets einen Militärarzt desaktiven Dienststandes zu verwenden, da auch dieser fürdie erste Hilfe auf dem Schlachtfelde bedeutungsvolleärztliche Posten neben der chirurgischen Tüchtigkeit eineReihe von Kenntnissen und Eigenschaften erfordert, welchenur durch fortgesetzte dienstliche Berührung mit der Truppeerworben werden. Für die Stellen des dirigirenden ärzt-lichen Personals, zu welchem die Armee-Generalärzte, die Feld-Korps-Generalärzte, die Etappen-Generalärzte, die Divisions-ärzte undFeld-Lazarethdirektoren gerechnet werden, musstendie diensterfahrensten aktiven Militärärzte vorbehaltenbleiben. Diese unabweislichen Erfordernisse machten starkeVerschiebungen innerhalb des Sanitätspersonals nothwendig;die Mehrzahl der aktiven Ober-Militärärzte und ein grosserTheil der aktiven Militärärzte überhaupt musste den imFrieden von ihnen bekleideten Stellungen bei den Truppenentzogen werden. Ersatz liess sich in der Weise beschaffen,dass die Regimentsarztstellen mit Stabsärzten der Linieoder der Landwehr versorgt wurden, während Assistenz-ärzte des aktiven Dienst- oder des Beurlaubtenstandes dieStabsarztstellen versahen.

In gleicher Weise gingen die erprobten älteren Lazareth-gehilfen der Truppentheile in die wichtigen Ober-Lazareth-gehilfenstellen bei den Sanitätsanstalten über; den Truppenwurde dafür Ersatz aus dem Beurlaubtenstande gestellt.Die namentliche Vertheilung dieser Lazarethgehilfen wargleichfalls bereits im Frieden durch die Korps-Generalärztevorbereitet.

Die Einbeorderung der Lazarethgehilfen sowie dermilitärischen Krankenwärter und der Krankenträger desBeurlaubtenstandes geschah durch die Bezirkskommandosgleichzeitig mit der Einberufung der übrigen Mannschaften.

Die Mobilmachung der Sanitätsdetachements, der Feld-lazarethe, des Lazareth-Reservepersonals, des Lazareth-Reservedepots und des Feldlazareth-Direktors erfolgtegleichzeitig mit der Mobilmachung des betreffenden Armee-korps und zwar immer am Garnisonorte des Korpskomman-dos bezw. Train-Bataillons. Nach den Bestimmungen desMobilmachungsplans konkurrirten hierbei der Trainkomman-deur, der Korpsarzt und der Korpsintendant. Von demKorpsarzt wurde das ärztliche und pharmazeutische Personaldes Beurlaubtenstandes nebst den chirurgischen Instru-mentenmachern, von dem Intendanten das Verwaltungs-personal einberufen und seinen Bestimmungen zugewiesen.

Die Ueberweisung der Krankenträger, Trainmann-schaften, sowie der Pferde an die Sanitätsdetachementsund die Feldlazarethe erfolgte durch den Trainkommandeur.

Die Vertheilung des militärischen Personals der Sani-tätsdetachements lag dem Kommandeur (Rittmeister), die

des ärztlichen, Lazarethgehilfen- und Wärterpersonals deuersten Stabsarzt desselben ob. Bei den Feldlazarethen war diVertheilung des gesammten Personals Sache des ChefarztesDie Versorgung der Truppentheile mit Arzneien, Veibandmitteln und chirurgischen Instrumenten geschah nacider durch Spezialverfügungen sehr vielfach abgeänderte!Instruktion über die Versorgung der Armee mit Arzneieiund Verbandmitteln vom Jahre 1859" zunächst unter deiVerantwortlichkeit des betreffenden Truppen-Obermilitärarztes. Diese Sorge lag für die ihnen unterstellten Austalten auch den Chefärzten der Feldlazarethe und denStabsärzten der Sanitätsdetachements ob, hier jedoch nocl

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zur Ausübung derselben der Divisionsärzte bezw. des Feldlazareth-Direktors bedienen konnte. Die erste Füllung de-Lazareth-Reservedepots wurde durch den Feldintendantei,in Konkurrenz mit dem Korps-Generalarzt bewirkt.

Zur Ausstattung der vorgenannten Feld-Sanitätsanstalteimit Arzneien war bestimmt, dass die Droguen und pharmazeutisch- chemischen Präparate, soweit dieselben nicht adder Korps-Arzneireserve entnommen werden konnten, anGrund von Kontrakten zu beschaffen seien, welche de:

Die obersteder mobilen und iKriegsministeriuni:kbtheilung desselbMedizinalwesens, (Von dieser Gvon ärztlichem P(gleich desselbenunter der besonderen Kontrole des Korpsarztes, der siel Armeekorns die I

des Krieges gebilivon ärztlichem iLücken hatten eSaiiitätsanstalten iforderliche veranchirurgischen Instmittein zu versehedass die Truppengegen Krankheit«

Korpsarzt (im Einverständniss mit der Feldintendantur) mit M aasslla i imeu e j n izuverlässigenDroguenhandlungen, pharmazeutischenFabrikei ee( j enn t e Pesinfeioder Apotheken abschliessen sollte. Räumuno- der La

Die für diese Anstalten vorgeschriebenen Materialien 1 ^j e Ueberführun«wurden durch den Korps-Stabsapotheker von Materialwaaren h e m i;i thliche Lazaihandlungen zu den ortsüblichen Preisen oder von den vor j-yrrurde Die Bewigedachten Lieferanten entnommen. I welche vorstehenc

Die Versorgung der Sanitätsdetachements und Feld f or derte Umsichtlazarethe mit Labemitteln und Viktualien war Sache daFeldintendanten.

Während der Feld-Generalarzt für die Mobilisirun«der Feld-Sanitätsformationen Sorge trug, war es Aufgabtdes stellvertretenden (Provinzial-) Generalarztes, die Ei»richtung der Reservelazarethe zu betreiben. Er hatte den]selben zunächst, wenn angängig, Militärärzte zu überweisen,! banden die Orsraianderenfalls den Bedarf durch Engagement der schon imBfl ass bei iedemFrieden dafür in Aussicht genommenen Civilärzte zu decken.Rj ot , 0 ,.ai.jv7t h«Auch der Bedarf an Apothekern wurde von ihm durclEinberufung dienstpflichtiger Pharmazeuten sichergestellt,Die Verwaltungsbeamten überwies der Provinzialintendantwelcher auch in Konkurrenz mit dem stellvertretendenGeneralarzt die Ausstattung der Reservelazarethe naclden Vorschriften des Friedens-Lazarethreglements besorgte,

nur knapp bemesi1). Das ärztlic

Auf dem KriSpitze für den

Ergebniss.Trotz des komplizirten Geschäftsganges bei der Mobilmachung der Sanitätsbehörden ging dieselbe so von Statten,dass die ersten Sanitätsanstalten am zehnten Mobilmachungtage zum Abmarsch bereit standen; die übrigen konntennach wenigen Tagen folgen. J ) Vergl. zu dt

} 2 ) Betreffs des3) Betreffs der.aniKei zu versienen wie Massig, z,ucKer, Spiritus, i^acKmus-rapier u. uergi i liehen Personals bei (

Generalarzt beStabsarzt der Ardienst im Armeevdurch AllerhöchstGeneralärzte Dr.IIm grossen Haupvollen Stellung ider Generalarzt ]

Zur Beihilfearzt und 1 Assials Schreiber.

Den Feld-K