438 Die Prosa
nennt sich in einer gereimten Vorrede: dat is des van Repegowe rät. Es istEicke von Repgow, der Abfasser des Sachsenspiegels. 1 Er war ritterlichenStandes, urkundlich bezeugt als Schöffe von 1209 bis 1233. Beheimatet warer im Anhaltischen. Der Sachsenspiegel ist das ältere Werk, um 1222, dieChronik in ihrer frühesten Gestalt erschien wohl bald nach 1225. Die Spracheist niederdeutsch, etwas hochdeutsch gefärbt. Eike war in der hochdeutschenAusdrucksweise völlig zu Hause, wenn auch auf die Färbung sein Nieder-deutsch leicht eingewirkt hat; die gereimte Vorrede ist als Dichtung hoch-deutsch geschrieben.
Der Sachsenspiegel und die sächsische Weltchronik sind die ersten Werkein mittelniederdeutscher Sprache. Daß gerade der niedersächsische Stammnun eine reiche juristische und historische Prosaliteratur hervorbrachte, istpsychologisch in seinem praktischen Tatsachensinn und sozial in der Bedeu-tung des Bürgertums begründet.
Eike wollte eine Darstellung der wichtigsten Ereignisse vom Beginn derWelt bis auf seine Zeit geben, wie er selbst in der gereimten Vorrede sagt. Erfängt mit der Schöpfung an und erzählt dann die Geschichte der Israeliten,der alten Welt, des römischen Reiches, die deutsche Reichsgeschichte. AlsQuellen benutzte er die Bibel, lateinische Historiker und besonders die Chronikdes Ekkehard v. Aura. Die Überlieferung (27 Hss., dabei Druck von 1492;eine lat. Übersetzung) stellt nicht einen einmalig festgelegten Text dar, son-dern eine Entwicklung, die in drei Stadien verläuft: A endet mit dem Jahr1225, B ist eine Fortsetzung mit Lokalnotizen von etwa 1232 bis 1235, C, umdie Mitte des 13. Jh.s, ist durch Interpolationen noch stärker ausgedehnt; 2auch unterscheiden sich die drei Fassungen im Gehalt und in der Tendenz;für Eike ist Geschichte Wissenschaft, C hat es mehr auf Unterhaltung ab-gesehen und fügt darum Sagen, Märchen, Novellen, Abenteuer ein. DieSachsenchronik hatte, wie aus der Geschichte der Überlieferung hervorgeht,einen bedeutenden Einfluß auf die Geschichtskunde im 13. 14. Jh., auch imoberen Deutschland; der Dichter des Lohengrin hat sie seiner geschichtlichenDarstellung zugrunde gelegt.
Rechtsdenkmäler 3 (Sachsenspiegel, Schwabenspiegel u. a.)
Das geltende Recht wurde in Deutschland vor dem 13. Jh. fast nur münd-lich fortvererbt (schriftliche Denkmäler in der ahd. Periode s. LG. I Reg.
mann, Die sog. „Erste bairische Fortsetzg." d. Vita Karoli magni, die aber nur in Bruch-
Sächs. Weltchr. u. ihre Beziehungen z. Ober- stücken erhalten ist, s. ob. unter Strickers
rhein, Greifsw. Diss. 1925; Th. Palmer, Eike Karl.
v. R. als religiöse Persönlichkeit, Münst. Diss. 1 Ballschmiede aaO. — Sprache: Roethe,
1925; Naumann, Höf. Kultur, 1929, 61. — Reimvorreden; Behaghel, Gesch. d. dt. Spra-
Hss. (26), Massmanns u. Weilands Ausgaben; che 6 S.41; Naumann, Reallex. 2, 273.
A. Bernouilli, Germ. 28, 30 ff. u. Anz. f. 2 Unter anderm aus der Kaiserchronik:
Schweiz. Gesch. NF. 13, 1882, 25 ff.; Udo Schröder, Kaiserchr. S. 76; Teubert, Cres-
Illig, D. Salzburger Fragm. d. Sachs. Welt- centia-Stud., Hall. Diss. 1916, 59-72; Nau-
chr. 1924, dazu Schröder, Anz. 44, 74. mann, Ad. Prosaleseb. S. 50.
Ein zweites historisches Prosawerk im 13. Jh. 3 Allgemein rechtsgeschichtl. Lit.: Brunner,
war die deutsche Bearbeitung von Einharts Dt. Rechtsgesch.; Rich. Schröder, Lehrbuch