324 Die lehrhafte Dichtung
berechnete Sittenlehren. Der deutsche Cato ist eine Übersetzung der spät-lateinischen Disticha Catonis (hgb. Zarncke S. 170-186), die nach der jetztherrschenden Ansicht im 4. Jahrhundert n.Chr. verfaßt worden sind; beilateinischen Autoren seit dem 6. Jahrhundert finden sich sichere Beziehungendarauf, die älteste Handschrift stammt aus dem 9. oder 10. Jahrhundert. 1Der Verfasser ist unbekannt; der Name des Cato 2 konnte leicht deshalb auf-geprägt werden, weil der ältere Cato (priscus, superior) Unterweisungen fürseinen Sohn geschrieben hat. Die Disticha Catonis (manchmal auch unter demNamen „Dionysius Cato") waren neben dem Donatus das gebräuchlichsteLehrbuch 3 für den Lateinunterricht der Anfänger. Sie wurden auch in anderenabendländischen Sprachen bearbeitet. Die älteste deutsche Übersetzungist die verlorene des Notker III. Labeo, um das Jahr 1000(LG. 1,421 f.,2.Aufl.S.431). Die älteste mittelhochdeutsche Übersetzung (578 V.) entstand nachFreidanks Bescheidenheit — denn es sind aus diesem Stellen und Anklängein den mittelhochdeutsche Cato übergegangen —, und zwar nicht lange nach-her. Der Verfasser (unbekannt) war wahrscheinlich ein Geistlicher, dem derJugendunterricht oblag. Nur zwei Drittel des Originals sind übersetzt,auch ist die in diesem bestehende Reihenfolge nicht eingehalten. Die ziemlichfreie Wiedergabe steht hinter der lateinischen Vorlage an Anschaulichkeitzurück.
In der Form gehören die Disticha Catonis zu dem Typus der Vater-Sohnes-Lehren wie der Winsbeke und das Lehrgedicht Tirol. 4 Doch ist in diesen beidendas persönliche und dramatische Element stark herausgearbeitet, die Vor-stellung, daß der Vater den Sohn anredet, wird ständig aufrechterhalten,während der lateinische Cato ausdrücklich zum Lesen bestimmt ist. 5 — In-halt des deutschen Cato (älteste Fassung). Der Form nach zerfallen dieSprüche in zwei Arten: V. 53-116, die „Breves sententiae", sind kurze,nur auf die notwendigsten Worte beschränkte, ein- oder zweizeilige Forde-rungen, im Imperativ oder mit du solt (je einmal man sol, si niht);V. 117-571, „Disticha", die über 2 oder 4 Zeilen, seltener über 6, 8 odergar mehr sich erstrecken. In der Einleitung ist das Programm aufgestellt:zuht und ere lire ich dich, und der Zweck: guot und ere gewinnen (44 ff.);
Günth. Müller, Walzels Handb. S. 25; Dialogus super auctores sive Didascalon (ed.
Stammler, ZfdPh.53,17; Ders., Gesch.d.mnd. Schepss 1889 S. 31 f.) und Hugos v. Trim-
Lit. 1920 S. 47, s. LG. 1, 375.377.415.421 f. — berg Registrum multorum auctorum (Huemer,
Etwa 50 Hss. u. Brachst., Zarncke S. 12-26. Wien. SB. 116, 1, 1888, S. 180 V. 679).
69-75; nach Zarncke: Anz. 5,95; ZfdA. 34, 3 Johannes Müller, Quellenschriften u.
246-51; 44, 119-23. 48, 425-35; ZfdPh. 15, Gesch. d. deutschsprachl. Unterrichtes bis z.
289-96. 21, 390-3; Germ. 30, 120-4. 32, 78 Mitte d. 16. Jhs., 1882, 213; Moll, Einfluß d.
-92. 36, 267-74; Priebsch, Dt. Hss. in Eng- lat. Vagantendichtg, 1925, 120 f.
land I, Reg. S. 348. II, Reg. S. 332; s. oben 4 Scherer, Dt. Stud. 1,56 f.
Neve. 5 Pros. Vorwort: fili karissime ... praecepta
1 Manitius, Gesch. d. lat. Lit. d. MA. s. I, mea ita legito, ut intellegas. Auch im deut-1911, Reg. S. 732. sehen Cato ist nur im allgemeinen gesagt, daß
2 Über den „Rigidus Cato" in Notkers Boe- ein weiser Heide seinen Sohn lehrte (V. 10),thius und der Kaiserchronik s. Schröder, unmittelbare Anrede sun nur V. 45. 224. 568.ZfdA. 61, 37-9; s. auch Conrads v. Hirsau