Kluge und nützliche Staatskunst,156Schmeicheley und Fuchsschwänzen dahinten seyn kan, zum wenigsten,da du argwohnest, daß man dich rühmet und preiset nicht aus auf-richtiger Liebe und Wohlmeynung, sondern spottweis und aus Heu-cheley. Und ich rathe dir getreulich, daß wann du jemanden unter-weilen lobest, und dessen tugendsamen oder heldenmüthigen Lebens-wandel rühmest, daß es geschehe um eine Begierde, zur Nachfol-gung zu erwecken, und nicht um Fuchsschwänzerey oder Gleißnereyzu treiben; daß es geschehe, um das Gute und Preißwürdige in einemMenschen zu loben (§.65.), und diejenigen zu preisen, welche es mitGrund und Recht verdienen, nicht aber um zu schmeichelen. Dißist unsere Meinung, zugleich unser wohlgemeinter Rath; dann eswäre ein grosses Laster, die Heucheley und Schmeicheley zu lehren,und der ganzen Welt vorlegen lassen, da ich dieselbe so hoch in an-deren bestrafe und tadele. Man lobe, weder verachte sich nicht selb-sten (§. 61. 62.), wie auch seiner eigenen Werken und Thaten sollman sich nicht gerühmen, weder auch dieselbe critisiren oder tadelen.Man simulire und dißimulire alles (§. 9. 59. 60.), aber nach Er-mahnung des gelehrten Staatsverständigen Professoren VERNULAEI:sit tamen Dissimulatio salvâ virtute. Zeige dich, ein Freundaller und jeden zu seyn; vorderist aber gegen deine Feinde, undgegen diejenigen, gegen welche du einen besondern Abscheu hast(§. 14. 23. 35.). Erzeige einem jeden alle Ehr, Respect und Vene-ration nach Standes Gebühr. Sehe beständig auf das, was du re-dest, (§. 1. 3.), und was du verrichtest, nemlich, wo, wann, wieund womit, auf daß es nicht jemand höre oder sehe, die du nichtwahrnimmst (§. 105.).§. 131.Lerne dich selbsten und andere wohl kennen (§. 1. seqq.), her-nächst fleißiglich die Gemüther anderer, mit welchen du zu schaffenverbunden bist, zu entdecken (§. 311.), damit du wissest, mit wemdu umgehest, und wie du ihn begegnen sollest. Alle, und alles, soviel es ein aufrichtiges Gewissen erlaubet, sollst du loben, preisen,ruhmen, gut heissen, und keinem, wohe es besondere Verbindlich-keit
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Kluge und nützliche Staatskunst oder politische Maximen nach denen Rubriquen, Regelen, Rathschlüssen, Ausprüchen und Ermahnungen deren vornehmsten und gelehrtesten Staats-Männern : worinnen zugleich ganz kurz die subtileste Staats- und Kunstgriffe enthalten sind, wie die geheimeste Concepten, Intriquen, Affecten, Paßionen, Listen Tücken, Gewohnheiten, Schwachheiten, Fehler, Neigungen, Begierden, Sitten, Tugenden und verborgenen Eigesnchaften der Menschen zu entdecken sind ...
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156
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