lung im Rahmen des öffentlichen Bildungswesens vonallergrösster Bedeutung gewesen, dass das Princip der Ar-beitstheilung nunmehr fast überall, auch in den grösserenStädten, der Bibliothek eine selbständige Stellung ange-wiesen hat.
Aus den vorstehenden Gesichtspunkten lassen sich dieAufgaben derjenigen grossen öffentlichen Bibliotheken,welche keine Sonderzwecke verfolgen sollen, beurtheilen,Sie sind wissenschaftliche Sammlungen für die Zwecke dergelehrten Forschung, der ernsten Belehrung und der allge-meinen Bildung aller Bevölkerungsschichten; sie haben diesolchen Anforderungen entsprechende Literatur zu sam-meln, zu ordnen, zu bewahren und der allgemeinen Benu-tzung zugänglich zu machen.
Unsere Stadtverwaltung übt die Oberaufsicht über dieBibliothek aus durch einen Vertreter des Oberbürgermei-sters als Decernenten und eine „Deputation für die Verwal-tung des Archivs und der Bibliotheken", welche zuerst imJahre 1878, nach dem Einzüge der Bibliothek in den Neu-bau an der Portalsgasse, in Thätigkeit getreten ist. DieGrundsätze für die innere Verwaltung der Bibliothek sindvon denjenigen der staatlichen Anstalten nur insoweit we-sentlich verschieden, als sich aus ihrer eigenartigen Entste-hung und aus besonderen Anforderungen lokaler Natur mitNothwendigkeit ergiebt. Dass eine grosse Bibliothek einesin massigem Grade bureaukratisch eingerichteten Verwal-tungsapparates nicht entbehre, ist schon durch Rücksichteneiner ordnungsmässigen Geschäftsführung geboten; in derZusammensetzung und Nutzbarmachung des Bücherbe-standes ist jede unnöthige Einschränkung schädlich.
Die unter dem 16. Mai 1890 erlassenen Bestimmungenüber die Verwaltung und Benutzung der Bibliothek —Grundzüge für die Verwaltung, Dienstanweisungen fürdie Beamten, Benutzungsordnung — fassen in bindenderForm das zusammen, was thatsächlich schon in Geltungwar; sie haben dem Bibliothekdirektor, ohne seine Initia-tive und eine weitgehende Selbständigkeit in fachmänni-schen Angelegenheiten wesentlich zu beschränken, alsRichtschnur für seine Amtstätigkeit zu dienen.