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Übereinkunft der Deutschen Vereine.
Beilagen zu Band I .
Die Bevollmächtigten eines jeden Vereins führen darin,einzeln oder vereint, je nach Maassgabe ihrer Instruktionen, soviele Stimmen, als dem Staate, in welchem derselbe besteht, undden Staaten, deren Vereine mit ihm verbunden sind, im Bundes-rathe des Deutschen Zollvereins zustehen.
Die Beschlussfassung erfolgt, insoweit nicht ein Anderesbestimmt ist (vergl. oben §. 2), durch absolute Mehrheit der beider Abstimmung vertretenen Stimmen.
§. 9.
Das Central-Komitee hat seinen Sitz in Berlin. Dasselbetritt periodisch, in der Regel jährlich einmal, auf Berufung durchdas Präsidium oder auf Antrag von wenigstens zwölf Stimmen(vergl. oben §. 8) zusammen.
§. 10.Es kann, wenn das Central-Komitee nicht versammelt ist,über hierfür geeignete Gegenstände auch im Wege des Circularsabgestimmt werden, doch ist davon abzusehen, wenn sechs odermehr Stimmen (vergl. oben §. 8) die mündliche Berathang ver-langen.
§. 11.Das Präsidium des Central-Komitees, sowie die Führung derlaufenden Geschäfte, ist dem „Preussischen Vereine zur Pflege im
Felde verwundeter und erkrankter Krieger" beziehungsweisedessen Bevollmächtigten (vergl. oben §. 8) übertragen.
§. 12.
In dringenden Fällen hat das Präsidium die Befugniss desCentral-Komitees nach eigenem Ermessen selbstständig auszuüben.
§. 13.Wenn im Kriegsfalle das Central-Komitee nicht versammeltist und nicht füglich einberufen werden kann, so können dieLandes-Vereine Bevollmächtigte nach Berlin absenden, um demPräsidium des Central-Komitees bei Ausübung seiner Befugnisse(vergl. oben §. 11) zur Seite zu stehen.
§. 14.
Das Central-Komitee veranlasst von Zeit zu Zeit DeutscheHilfsvereinstage in einem oder dem anderen Theile von Deutsch-land für den Gedankenaustausch der Vereinsmitglieder überVereinsangelegenheiten. Dasselbe bereitet für diesen Zweck dieBerathungsgegenstände vor.
So geschehen zu Berlin am zwanzigsten Tage des MonatsApril im Jahre Ein Tausend Acht Hundert und Neun und Sechzig-.
(Folgen die Unterschriften.)
Beilagen zu Band
Oberkommando
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