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Resolutionen der internationalen Konferenz.
Beilagen zu Band I
Vorsitzenden die Protokolle ihrer Sitzungen zur Kenntnissder Regierung der Vereinigten Staaten und der in diesenbestellenden Hilfsvereinen gebracht werden möchten.7) Obgleich die im Oktober vorigen Jahres auf dem GenferKongresse vereinbarte Additionalakte zu der Genfer Konven-tion von 1864 noch nicht alle von der Pariser Konferenzvom Jahre 1867 ausgesprochenen "Wünsche berücksichtigthat, ist dieselbe doch als eine wesentliche Verbesserungund Erweiterung der Konvention zu begrüssen und dieallseitige Ratifikation jeder Additionalakte durch die Regie-rungen dringend zu wünschen. Da diese Ratifikation nochnicht Seitens aller Regierungen stattgefunden, so erachtetdie Konferenz den gegenwärtigen Zeitpunkt nicht fürgeeignet, um, abgesehen von den in einigen ihrer vor-stehenden Resolutionen dargelegten Wünschen, ihrerseitsdie Frage einer Revision oder Erweiterung der GenferKonvention bereits von Neuem in Berathung zu ziehen.
V. In Bezug auf die periodische Wiederkehr derinternationalen Konferenzen.
Es ist zu wünschen, dass die Centralkomitees der Vereinezur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger sich' nach und nach in den verschiedenen Ländern und in kurzen,nach Maassgabe der Umstände und des Bedürfnisses zu be-stimmenden Zwischenräumen zu internationalen Konferenzenvereinigen.
VI. Schlussresolution der Konferenz.
Alle Mitglieder der Konferenz sagen sich gegenseitig zu,dass ein jeder von ihnen so viel als möglich in seinem Kreisedazu beitragen werde, die Beschlüsse der Konferenz rechtzeitigzur Ausführung zu bringen.
Beilagen zu Band
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