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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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iwilligen Hilfe undn Interesses für dieHilfsvereine ist zu

Beilagen zu Band I.

Resolutionen der internationalen Konferenz.

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wünschen, dass die Zweigvereine, abgesehen von einer andie Centralkasse des betreffenden Landesvereins zu über-weisenden Quote ihrer ordentlichen Jahreseinnahme, beider Verwaltung und Verwendung ihrer Mittel eine eigeneautonome Thätigkeit entfalten.

11) In Bezug auf diese Thätigkeit der Zweigvereine hat sich idaher die centrale Leitung (an welcher den Zweigvereineneine Betheiligung durch stimmberechtigte Vertreter zugewähren ist) auf die berathende Angabe vorhandenerBedürfnisse und auf die Anregung des Zusammenwirkensfür gemeinsame Aufgaben zu beschränken, ohne die Befugnissbindender Verfügung über die materiellen und personellenMittel der Zweigvereine in Anspruch zu nehmen.

12) Ohne Vermehrung der Pflegekräfte im Frieden können dieHilfsvereine ihrer Aufgabe im Kriege nicht genügen.

13) Die selbstständige Ausbildung von Krankenpflegerinnenentspricht der Aufgabe der Hilfsvereine.

14) Strenge Prüfung der Qualifikation und anhaltende Uebungund Erprobung in der Armee-Krankenpflege sind die erstenBedingungen zur Erfüllung dieser Aufgabe.

15) Auswahl und Ausrüstung eines Hilfskörpers thatkräftigerund rüstiger Männer ist für die Zwecke der Hilfsvereineim Kriege und Frieden gleich förderlich.

16) Die Beschaffung von leicht beweglichen Krankenzelten undBaracken und von Tragbahren, zum Gebrauch im Kriegeund im Frieden, entspricht den Aufgaben der Hilfsvereine.

17) Die Unterhaltung von Materialiendepots im Frieden istunnöthig.

Dagegen empfiehlt sich die Anschaffung von Modellenfür zur Krankenpflege nöthige Gegenstände und derenAustausch zwischen den Centralkomitees verschiedenerLänder.

18) Die Hilfs vereine müssen im Frieden von allen Verbesserungen,Erfahrungen und Anregungen im Gebiete des Heilwesensund des Kranken-Verpflegungswesens im Kriege Kenntnissnehmen.

19) Hilfsleistung in den Nothständen des Friedens ist für einelebenskräftige Entwickelung der Hilfsvereine nothwendigund der Vorbereitung für den Krieg förderlich.

20) Die Hilfsvereine werden im Frieden ihre Kräfte solchenhumanen Bestrebungen zuwenden, die ihrer Aufgabe imKriege entsprechen, der Krankenpflege und der Hilfeleistungin Nothständen, die, wie der Krieg, rasche und geordneteHilfe verlangen.

21) Es muss das Bestreben der Hilfsvereine im Frieden sein,die Ausübung der Krankenpflege durch die evangelischeDiakonie und die katholischen Ordenshäuser, sowie auchdurch die Körperschaften der Johanniter- und Malteser-Ritter und andere verwandte Genossenschaften zu unter-stützen und nach Kräften zu fördern.

22) Die Hilfsvereine müssen für ihre Thätigkeit im Kriegeeinen bestimmten, ins Einzelne gehenden Plan im Friedenfestsetzen.

23) Zu einer gedeihlichen Hilfsleistung ist eine Verständigungmit den Militärbehörden schon im Frieden nothwendig.

24) Die Hilfsvereine müssen im Frieden alle für die Auswahl,Ausrüstung und Verwaltung der von ihnen im Kriege zuübernehmenden Lazarethe (Reservelazarethe) nöthigen Vor-bereitungen treffen.

25) Es bleibt jedem Landesvereine überlassen, sich über dieModalitäten der Ausführung der vorstehenden Bestimmungenschlüssig zu machen, wobei die in jedem Lande obwaltendenbesonderen Verhältnisse zu berücksichtigen sind und die

Lösung der Aufgabe des Hilfsvereins-Wesens unverrücktim Auge zu behalten ist.2G) Es erscheint als angemessen, die Bureaus der Hilfsvereinedurch ein äusseres Zeichen kenntlich zu machen und hier-durch stets die öffentliche Aufmerksamkeit auf dieselbenzu richten.

IV. In Bezug auf das internationale Komitee zu Genfund auf die internationalen Beziehungen der Hilfs-vereine im Allgemeinen.

1) Es ist zu allgemeinem Nutzen und behufs der Verbreitungder Kenntniss von allen neuen Erfindungen zur Verbesserungder Lage verwundeter oder erkrankter Krieger wünschens-werth, dass für jedes Land oder gemeinschaftlich fürmehrere Länder, nach Maassgabe der verfügbaren Mittel,eine Sammlung der auf die Krankenpflege bezüglichenGegenstände als fortdauernde Ausstellung angelegt werde.

2) Die Konferenz betrachtet es als unentbehrlich, dass einOrgan geschaffen werde, welches die Centralkomitees derverschiedenen Länder mit einander in Verbindung setztund denselben diejenigen amtlichen oder anderen Thatsachenmittheilt, deren Kenntniss für sie von Bedeutung ist.

Die Herausgabe dieses Organs wird dem internationalenKomitee zu Genf anvertraut, ohne dass dessen Mitgliedernhierbei irgend welche Ausgaben zur Last fallen dürfen.

Die zu veröffentlichenden Bulletins werden periodischin den von dem internationalen Komitee zu bestimmendenZeitabschnitten erscheinen.

In denselben kann ein Theil des Raumes für Anzeigenoder für die Berichterstattung über neue Schriften, Apparateoder Erfindungen vorbehalten werden, welche sich auf dieHilfsleistung für verwundete und erkrankte Krieger beziehen.

3) Im Kriegsfalle wolle das internationale Komitee daraufbedacht sein, dass an einem geeigneten Orte ein Korre-spondenz- und Nachweisungsbüreau eingerichtet werde,welches auf jede Weise den Austausch von Mittheilungenzwischen den Vereinen und die Ueberweisung von Hilfeerleichtert.

4) Die nächste internationale Konferenz wird den der gegen-wärtigen Konferenz gemachten Vorschlag in nähere Erwägungziehen:dass im Kriegsfalle die Thätigkeit des inter-nationalen Komitees vornehmlich den Verwundeten undKranken des sich zurückziehenden Heeres, ohne Unterschiedder Nationalität, zu widmen sei".

5) In Erwägung, dass es dem allgemeinen Interesse allerVölker entspricht, sich die grossen Gedanken anzueignen,deren fruchtbarer Keim in der Genfer Konvention undderen Additionalartikeln liegt, ersucht die Konferenz dasinternationale Komitee, die wirksamsten Schritte zu thun,um allmälig den Beitritt aller Mächte, welche sich derGenfer Konvention von 1864 noch nicht angeschlossenhaben, zu derselben herbeizuführen.

6) Bei dem Schlüsse ihrer Verhandlungen spricht die Konferenzihr lebhaftes Bedauern darüber aus, dass sie des werth-vollen Beistandes von Delegirten der Vereinigten StaatenNordamerikas entbehrt hat. Ueberzeugt, dass diese grosseund edle Nation, eine der ersten unter denen, welche diesemgrossen Werke der Humanität hervorragende Dienste ge-leistet haben, das Ergebniss ihrer Arbeiten mit Theilnahmeaufnehmen wird, wünscht die Konferenz, dass durch ihren