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der Raumerfordernisse eines Lazareths für 200 Kranke
nach Preussischer Vorschrift.
Der Normalsatz des Luftraums für jeden Kranken beträgt 1200 Kubikfuss.
Ausser den Kraukenzimmern, deren Raumerforderniss sich hieraus ergiebt, sind zum Geschäfts-betriebe erforderlich:
1) ein Rezeptionszimmer,
2) ein Zimmer als Bureaulokal und Konferenzzimmer,
3) ein Operationszimmer nebst Kammer zur Aufbewahrung der Bandagen und chirurgischenInstrumente,
4) das Apothekenlokal, wenn möglich aus Stube, Kammer, Küche und Keller bestehend,
5) eine grosse Kochküche nebst Speisekammer im Erdgeschoss, sowie die nöthigen Räume zurAufbewahrung des Brotes, der trockenen Gemüse etc.,
6) die nöthigen Kellerräume zur Aufbewahrung des Fleisches, der Getränke, der grünenGemüse etc.,
7) in jedem Stockwerk eine kleine Küche oder ein Kamin, zum Erwärmen des Thees, derKataplasmen und Fomentationen,
8) Waschanstalt mit Rollkammer,
9) Stube oder Kammer zur unreinen Wäsche,
10) zwei Stuben und Küche im Erdgeschoss, als Badeanstalt,
11) eine heizbare Todtenkammer,
12) ein Raum zur Desinfizirung von Kleidungsstücken etc.,
13) ein Lokal zur Aufbewahrung reiner Bett- und Leibwäsche,
14) Raum zur Aufbewahrung der Waffen, Montirungsstücke und des Privateigenthums der Krankenund Verwundeten und des Nachlasses der Verstorbenen,
15) Raum zur Aufbewahrung des Oels, der Lichte, Lampen, Laternen, Leuchter etc.,
16) Räume zur Aufbewahrung des Brennmaterials,
17) die nöthigen Bodenräume zum Trocknen der Wäsche mit Verschlagen zur Aufbewahrung vonUtensilien,
18) zweckmässig eingerichtete Abtritte und Uriniranstalten,
19) Raum für die Wache,
20) Wohnräume für den wachthabenden Hilfsarzt und die Lazarethgehilfen, wenn möglich auchfür die Oekonomiebeamten.
Anmerkung. Die Wärter halten sich in den Krankenzimmern mit auf, indess darf, wo der Raum esgestattet, ein besonderes Zimmer zum Aufenthalt der augenblicklich dienstfreien Wärter bestimmt werden.