Naohweisnng -
von den Erfordernissen zur Ausrüstung eines Preussischen Feldlazarett.
(Zwölf pro Armeekorps.)
I. Besetzung des Feldlazaretts.
A. Durch Aerzto, Beamte und Mannschaften.
1 Oberstabsarzt,
1 Stabsarzt,
3 Assistenzärzte,
1 Lazarethiuspektor,
1 Rendant,
3 Oberlazarethgehilfen,
6 Lazarethgehilfen,
1 Feldapotheker,
1 Apothekenhandarbeiter,
1 Sergeant zur polizeilichen Aufsicht.
1 Unteroffizier als Schreiber,
1 Unteroffizier als Kapitändarm,12 militärische Krankenwärter,
1 Koch,
1 Trainwachtmeister,
1 Trainunteroffizier,
3 Traingefreite incl. 1 Trompeter,
6 Trainfahrer vom Sattel,IG Trainsoldaten { 2 Trainfahrer vom Bock,
8 unberittene Pferdewärter,
47 Mann (excl. Aerzte, Inspektor, Rendant und Apotheker).
B. Durch Pferde.
Für den Oberstabsarzt.........
Für den Stabsarzt, 3 Assistenzärzte, den Feld-apotheker und 2 Beamte.......
Für 1 Wachtmeister, 1 Unteroffizier u. 3 Gefreite
Zur Bespannung von 3 vierspännigen Oekonomie-Utensilienwagen..........
Zur Bespannung von 2 zweispännigen Sanitats-wagen .............
Reit-
Stan-gen-
Pferde
Vor-der-
Summe
14
10
30
Rekapitulation.
Bienst-Reitpferde........... 14
Zugpferde für 3 Oekonomie-Utensilienwagen . 12
Zugpferde für 2 Sanitätswagen...... 4
Summe . . 30
II. Fahrzeuge.
Ein Feldlazarett! wird mit folgenden Fahrzeugen ausgerüstet:
Vierspännige Oekonomie - Utensilienwagen (mit oder ohneBeckel, Konstruktion des vierspännigen Reserve-wagens de 1859 mit den durch Verfügung des König-lichen Militär-Oekonomie-Departements vom 14. März1864 No. 454. 3. M. O. D. 3 angeordneten Ab-änderungen) ...............
Zweispännige Sanitätswagen (Konstruktion vom Jahre 1868)
Sämmtliche Wagen blau gestrichen.
Summe . .
Uebersicht der Verwendung der Trainsoldatenund Pferde.
Fahrzeuge
Trainsoldaten
CD qj
Fahrer t^ g
vom vomSattel Bock
Pferde
« 35 >i
Vierspännige 3 Oekonomie - Utensilien-wagen ...........
Zweispännige 2 Sanitätswagen . . .
Für den Inspektor, Rendanten und Apo-theker ...........
Für 1 Wachtmeister, 1 Unteroffizier und3 Gefreite.........
Für den Oberstabsarzt, Stabsarzt und3 Assistenzärzte.......
Summe . .
— — 8
- ' 5
6 2
16
G 615
- 4- 1
3 - - 5
1410 630
*) Nach der Feld-Sanitäts-Instruktion von 1869 sollten die Assistenzärzte, der Feldapotheker und die Beamten nicht beritten sein,sondern in einem vierspännigen Omnibus befördert werden. Da jedoch diese Fahrzeuge bei Ausbruch des Krieges noch nicht beschalltwaren, ist diese Bestimmung niemals in Kraft getreten. Nach der Kriegs-Sanitäts-Ordnung von 1878 sind die genannten Personen beritten.Bei dem XII. (Königlich Sächsischen) Armeekorps waren die erwähnten Omnibusse im Gebrauch, daher die Zahl der Reitpferde bei denFeldlazaretten dieses Korps sich entsprechend verminderte.