Band I
III. Abschnitt: Die internationale freiwillige Krankenpflege.
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ien von 1869 1 ) d ett .3in amtlicher Ers-ter und allgemeine,ur der Sache ,,;,,[•effs des Wunsch«,je unter den Schutzh die Feld-Sanität».
Schauplatz im J^
'her internationaler>eruhten somit ledi<r.
Fall oder auf still-if einer instrnktions-»rganisation, eben 90es völkerrechtlichenfer Konferenzen undit als rechtliche, m
der Idee nach als
Hilfsleistungen im11 werden.>rth, dass nach dem
Komitees zu Genfnal" sich seit eineronderen Beliebtheitdenjenigen, welchege schreiben wollen,so dass eben dies«enheit gegen int»
der Krankenpflegeit werden kann, vorLes Wortes warnendass die freiwilligeDnale Institution istat. 3 )
malen freiwilligenrd zweierlei zu er-•ksainkeit der frei[en Nationen, 2) dieresangehörigen ge-
nur in den Rechen-ereine etc. im Ein-richte des Central-gestellt, so ziemt«lle in Anerkennung■chsenen Beistände;
18.
neve. 1871. S. 169.orberaerkung zu diesem
II. Internationale Wirksamkeit der freiwilligen Krankenpflege der krieg-führenden Nationen.
A. Deutsche freiwillige Krankenpflege.I Fürsorge für Französische Verwundete und Kranke.
Gleich den amtlichen Sanitätsorganen der DeutschenHeere hat auch die Deutsche freiwillige Krankenpflege(führend des ganzen Krieges wissentlich niemals und nirgendsänen Unterschied zwischen Freund und Feind gemacht,ßa genügt darauf hinzuweisen, dass nicht nur der ausser-ordentlich grossen in Deutsche Hände gefallenen MengeFranzösischer Verwundeter und Kranker auf dem Schlacht-felde und in den Lazarethen die gleiche Sorgfalt wie denDeutschen Kriegern gewidmet ward, 1 ) sondern dass aucheiner nicht kleinen Zahl derselben von Deutschen KomiteesBadekuren und Unterstützungen aller Art bewilligt worden
sind. 2 )
Als die Bourbakische Armee auf Schweizer Gebietübertrat und die bei den Truppen und Kranken derselbenherrschende Noth bekannt wurde, sandte das Centralkomiteeder Deutschen Vereine einen namhaften Transport vonGegenständen für die Krankenpflege nach der Schweiz undliess daselbst durch seine mit der Leitung beauftragtenDelegirten, nach Kommunikation mit dem internationalenKomitee, die Sendung auf die Bedarfsstellen vertheilen.
Schon früher 3 ) ist erwähnt, dass das Central-Nachweise-btreau in seinen Listen 60 000 Franzosen geführt und dieKorrespondenz zwischen diesen und ihrer Heimath ver-mittelt hat.
2. Gaben an die Bevölkerung auf dem Kriegsschauplatz.
Berichte über die unter einem Theil der Bevölkerungauf dem Kriegsschauplatz herrschende Noth, welche so-gleich nach Beginn der Feindseligkeiten in die Oeffentlich-keit gelangten, veranlassten insbesondere die vereinigtenBadischen Hilfskomitees, in einem vom 7. August datirtenAufrufe ausdrücklich zur Sammlung von Lebensmitteln etc.für die nothleidende Bevölkerung auf dem Kriegsschauplätze
! ) Yergl. hierzu den Anhang zu diesem Kapitel: Die GenferKonvention im Kriege 1870/71.
-) Eine ziffermässige Angabe über die speziell FranzösischenHeeresaiigehörigen zu Gute gekommenen Beträge ist nicht möglich,weil die an Deutsche und Franzosen geleistete Hilfe in den meistenBerichten gar nicht getrennt ist, der beste Beweis dafür, dass sieals gleichmässige Obliegenheit betrachtet wurde.
3 ) Siehe S. 418.
aufzufordern. Obwohl eine derartige Ausdehnung derThätigkeit, welche von den eigentlichen Aulgaben abzu-lenken drohte, in den Kreisen der freiwilligen Kranken-pflege selbst keineswegs allgemeine Zustimmung fand,gingen doch während der ganzen Dauer des Krieges zumTheil bedeutende Sendungen nach denjenigen Gegendendes Kriegstheaters, welche des Beistandes am dringendstenzu bedürfen schienen. So sind aus den Magazinen dervereinigten Badischen Komitees allein 18 Transporte fürdiesen Zweck in die Umgebung von Wörth, Strassburg undBitsch, in die Kohlenbezirke an der Saar und in dasDepartement der oberen Saöne befördert worden.
Nach der Kapitulation von Strassburg wurden diedortigen Bewohner theils durch direkte Beihilfen, theilsdurch die von Ihrer Königlichen Hoheit der Grossherzoginvon Baden angeregte, durch Mitglieder des BadischenFrauenvereins ausgeführte Beschaffung von Gelegenheit zuArbeit und Verdienst nachhaltig unterstützt.
3. Fürsorge für die Kriegsgefangenen.
Auf dem im Oktober 1868 zu Genf abgehaltenenKongress, welcher die Zusatzartikel zur Konvention von1864 vereinbarte, erfolgte seitens des Belgischen Kommissarsder fruchtlose Versuch, die Behandlung von Kriegsgefangenenebenfalls zum Gegenstand internationaler Verhandlungenzu machen. Obwohl auch die Resolutionen der Konferenzvon 1869 keinen darauf bezüglichen Antrag enthielten,')entsprach es doch der ganzen, den Genfer Humanitäts-bestrebungen zu Grunde liegenden Idee, die Kriegsnötheüberhaupt zu mildern, eben so sehr wie der Richtung,welche die Bestrebungen der freiwilligen Krankenpflegegenommen hatten, dass während des Deutsch-FranzösischenKrieges in unmittelbarem Anschluss an die freiwilligenHilfskomitees namentlich in Deutschland, Frankreich,Belgien 2 ) und in der Schweiz Vereine zur Unterstützungder Kriegsgefangenen entstanden. In Deutschland entfaltete— neben zahlreichen Lokalvereinen — das „PreussischeKomitee zur Unterstützung der Kriegsgefangenen" die aus-gebreitetste Thätigkeit in dieser Richtung. 3 ) Dasselbe war
1 ) Vergl. Beilage 100. — Die Frage ist später auf der BrüsselerKonferenz (im Jahre 1874) erörtert worden.
2 ) Das Brüsseler Comite de la societe international de secoursaux prisoimiers de guerre war ein Zweigverein der Belgischen Ab-theilung der Französischen societe de secours aux blesses.
3 ) Vergl. zu dem Folgenden den Rechenschaftsbericht diesesVereins.