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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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VIII. Kapitel: Freiwillige Krankenpflege und die Genfer Konvention.

Band I.

überwiegend von Mitgliedern der freiwilligen Kranken-pflege unter dem 27. November 1870 zu diesem speziellenZwecke zusammengetreten, nachdem bis dahin auf direkteAllerhöchste Anregung vom Königlichen Kommissar beauf-tragte Personen bei Ankunft der Züge mit kriegsgefangenenFranzosen sich mit Letzteren in Verbindung gesetzt hatten,um ihre Bedürfnisse zu erfahren und Nachrichten zwischenihnen und ihren Familien zu vermitteln.

Seitens des Brüsseler Komitees und anderer zu gleichemZwecke in Frankreich entstandener Vereine waren unter-dessen Delegirte eingetroffen, welche seitens des PreussischenKriegsministeriums die Befugniss erhielten, unter unentgeld-licher Benutzung der Eisenbahnen die Gefangenendepotszu besuchen und mit den Insassen derselben direkt zuverkehren.

Da jedoch diese Erlaubniss Unzuträglichkeiten herbei-führte, inusste dieselbe zurückgenommen und den fremdenDelegirten aufgegeben werden, die Vermittelung desPreussischen Komitees nachzusuchen, dessen Mitgliederndurch Brlass vom 15. Dezember 1870 der persönliche Ver-kehr mit den Kriegsgefangenen und die Vertheilung vonLiebesgaben nach Maassgabe der bestehenden Bestimmungengestattet blieb.

Inzwischen aber war die Zahl der in Deutschlandinternirten Franzosen eine so ungewöhnlich grosse ge-worden, dass daraus für die Behörden ernstliche Schwierig-keiten erwuchsen. In Folge dessen ging denjenigen Militär-kommandos, welchen Gefangenendepots unterstellt waren,seitens des Kriegsministeriums Anweisung zu, etwaige Be-dürfnisse der Insassen direkt bei dem Preussischen Komiteezur Sprache zu bringen. Eine Verfügung des Finanz-ministeriums vom 21. Dezember 1870 gestattete die zollfreieEinfähr der aus dem Auslande eingehenden Gaben fürKriegsgefangene, sofern eine Militärbehörde diese ihre Be-stimmung bescheinigte. Zur Vermeidung von Weiterungenwurde späterhin eine solche Bescheinigung seitens desKomitees für ausreichend erachtet.

Zur Ermittelung der Bedürfnisse der gefangenen Fran-zosen bereisten auch Delegirte des Preussischen Komiteesdie Depots und erstatteten dem Komitee Bericht. Letzteresbrachte die Requisitionen der Behörden oder der Delegirtenzur Kenntniss der verschiedenen ausländischen Ililfs vereine,welche mit dem Preussischen Vereine in Verbindung standen,und nahm Liebesgaben von denselben in Empfang, umsie nach Maassgabe der Bedürfnisse oder an bestimmteAdressaten zu vertu eilen.

In Summe sind rund 7000 Thaler baar und Waaren imWerthe von nahe an 134 000 Thaler durch Vermittlungdes Preussischen Komitees den kriegsgefangenen Franzosenzugeflossen.

Diese Thätigkeit im Französischen Interesse setzte dKomitee in den Stand, seiner eigentlichsten Aufgabe -]'Unterstützung Deutscher Gefangener in Frankreich s'inähern zu können. Da eine direkte Fürsorge für Lsich als unmöglich erwies, blieb dem Preussischen \nichts übrig, als seine Vermittlung zu Gunsten derzosen nur gegen Zusicherung der Gegenseitigkeit zu «,währen. In Folge dessen ward Französischerseits Delegirtenvon Deutschen und ausländischen 1 ) Vereinen die Möglichkaigegeben, zu den Deutschen Kriegsgefangenen zu gelange«und sich denselben theils unmittelbar durch Ueberbrine»von Liebesgaben, theils mittelbar nützlich zu erweisenVon dem Preussischen Verein wurden gegen 4000 Thaleiim Interesse der kriegsgefangenen Deutschen verausgabt

B. Die Französische freiwillige Krankenpflege,

Die Französische Hilfsgesellschaft 2 ) blieb während feiKrieges mit dem Deutschen Centralkomitee in beständigerVerbindung und bemühte sich, die guten Dienste, welcheseitens der Deutschen freiwilligen Krankenpflege den Fran-zösischen Kranken geleistet wurden, den in Französische!Hospitälern befindlichen Deutschen zu vergelten. Ton derMitwirkung der Französischen freiwilligen Krankenpflegebei der Nutzbarmachung der Pariser Gürtelbahn für dieEvakuationstransporte ist schon früher die Rede gewesen: 3 !auch bei dem Aufsuchen und Zurückführen der DeutschenKranken aus nicht okkupirten Departements nach AbschloHder Friedenspräliminarien waren Französische Delegirtebehilflich.

Ebenso stand das von dersociete de secours" ein-gerichteteBureau de renseignements" in wechselseitigerVerbindung mit dem Deutschen Central-Nachweisebüreao,

Die in Lille gebildetesociete de secours aux pri-sonniers de guerre" und Mitglieder der freiwilligen Kranken-pflege in verschiedenen Theilen Prankreichs erwiesen sielentgegenkommend gegen die Delegirten der Deutschen Ver-eine zur Unterstützung der Kriegsgefangenen und trugen nacliKräften dazu bei, die Zwecke dieser Komitees zu fördern.

>) Insbesondere des Brüsseler und des Baseler internationalenKomitees.

2 ) Diesociete de secours" verausgabte bis Ende 1871 an Baar-mittein über 10 Millionen Francs. Der AVerth der an dieselbe st-schenkten Gegenstande wurde auf 7 Millionen Francs veranschlag!Siehe im Uebrigen 8. 412, Anmerkung 6. Betreffs der Unterstütainjwelche die Deutsche Sanitätspflege in Frankreich durch Private,Ordensmitglieder, Gemeinden etc. erfahren hat, vergl. den Anliainzu diesem Kapitel: Die Genfer Konvention im Kriege 1870/71.

3) Vergl. S. 252.