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VIII. Kapitel: Freiwillige Krankenpflege und die Genfer Konvention.
ähnlicher Institute an, welche mit dem Berliner Central-Nachweisebüreau in beständiger Wechselwirkung verblieben.Durch Vermittelung des Genfer internationalen Komiteesward auch mit dem von der Soctete" de secours aux Messe'smilitaires zu Paris etablirten Bureau de renseignements derwünschenswerthe Verkehr angeknüpft.
Am Schlüsse seiner Thätigkeit hatte das Central-Nach-weisebüreau aus 11 963 Listen in Summe 509 837 Mann(darunter 60 000 Franzosen) gebucht.
4. Beihilfen an Rekonvaleszenten, Invalide,Hinterbliebene etc.
In weiterer Ergänzung der staatlichen Fürsorge für diedurch den Krieg an ihrer Gesundheit Geschädigten ermög-lichte die freiwillige Krankenpflege zahlreichen, einerLazarethbehandlung nicht mehr Bedürftigen zur vollstän-digen Herstellung ihrer Gesundheit Bade- oder klimatischeKuren. Die Wirksamkeit der freiwilligen Krankenpflegebestand dabei theils in pekuniären Beihilfen, theils in derEinrichtung und Unterhaltung von Heilstationen.
Zu diesem Zweck trat das Deutsche Centralkomiteeauch mit den internationalen Komitees in der Schweiz undin Italien in Verbindung, unter deren Mitwirkung am GenferSee, im Rhone-Thal und an einigen Orten Italiens Pensioneneingerichtet wurden, in welchen die Aufgenommenen freieWohnung und Verpflegung sowie ärztliche Behandlung undMedikament»! erhielten.
Nach der Zusammenstellung des Centralkomitees wurdenvon Letzterem und den mit ihm verbundenen Vereinen fürKuren dieser Art bis August 1871 über 900 000 Thalerverausgabt.
Bereits unter dem 26. Juli 1870 ermächtigte ein Aller-höchster Erlass das Centralkomitee, das Statut einer mitden Hilfsvereinen zu verbindenden Stiftung für die Inva-liden der Deutschen Heere und die Hinterbliebenen der imKriege oder in Folge desselben Verstorbenen vorzulegen.Unter dem 3. September 1870 wurde eine solche Stiftungunter dem Namen „Deutsche Wilhelm-Stiftung" Allerhöchstgenehmigt mit dem Zusatz, dass als Zweck derselben vor-nehmlich die Unterstützung derjenigen in Folge des Kriegeshilfsbedürftig Gewordenen in Aussicht zu nehmen sei, fürwelche Staatshilfe gesetzlich ausgeschlossen oder eng be-grenzt ist, und dass der Vorstand sich vor Ertheilung derUnterstützungen mit den militärischen Behörden in Ein-vernehmen zu setzen habe. Da inzwischen der Ausschussder Victoria-National-Invalidenstiftung die Bildung einergleichartigen, ganz Deutschland umfassenden Stiftung an-strebte, wurden auf Wunsch Seiner Majestät des Kaisersbeide Anstalten zu der unter dem 1. Juni 1871 genehmigten,am 14. September 1871 konstituirten „Kaiser Wilhelm-Stiftung für Deutsche Invalide" verschmolzen, welcher sichdie grosse Mehrzahl der Deutschen Hilfsvereine anschlössen.
Das Centralkomitee überwies derselben den Bestand Afür die beregten Zwecke eingegangenen und bis dal'vom Centralkomitee selbst verwalteten bezw. ausgegebeFonds in Höhe von über 900 000 Thaler.
An dieser Stelle ist auch daran zu erinnern ]-■■sowohl durch die Hilfsvereine wie durch die erwähnteanderen Stiftungen und durch den Stuttgarter Verekünstliche Glieder 1 ) eine beträchtliche Anzahl von P-thesen für Kriegsverstümmelte beschafft worden sind
Schliesslich sei erwähnt, dass theils die zur triwilligen Krankenpflege im eigentlichen Sinne geh«Genossenschaften, theils eigens zu diesem Zwecke m.sammengetretene Komitees bedürftige Familien der mFahne einberufenen Reservisten und Landwehrmänner unt»stützten. Als im Mai 1871 Reservisten und Landwehrleute, deren Anwesenheit in der Heimath dringlich nöthiiwar, von ihrem noch in Frankreich weilenden Truppenthei]beurlaubt wurden, sofern sie die Reisekosten zu trafen ver-mochten, stellte der Berliner Hilfsverein für die DeutschenArmeen im Felde dem Preussischen Kriegsministerium zudiesem Zwecke 4000 Thaler zur Disposition. 2 )
C. Summe des Aufwandes. —Schlussbetrachtung.
Nach der von dem Centralkomitee veröffentlichte«Zusammenstellung gingen bei Letzterem selbst und beiden mit ihm verbundenen Vereinen aus Deutschland10 274 007 Thal er, durch Beihilfen aus dem Auslände2 498 468 Thaler ein. Verausgabt wurden:
1) Für Verwaltungs- und Betriebs-Unkosten . 183 342 Tlilv.
2) Für Sendungen an hilfsbedürftige Vereine . 1585 4G5 ,
3) Für Depotbedürfnisse......... 4047 694 ,
4) Für Pflegekräfte........... 108 6G8 .
5) Für Lazaretlie........... 2 078 970 ,
6) Für Erfrisehungsstationen...... 272 682 „
7) Für Sanitätszüge.......... 55281 ,
8) Für Unterstützungen zu Badekuren u. s. w. 901599 ,
9) Andere Ausgaben für Invalide, Hinterbliebene
und für die Kaiser Wilhelm-Stiftung . . .2 417 294 .
Summe . . 11650 995 Tbk.
Der Werth der ausserdem bei den Vereinen ein-gegangenen und verausgabten Naturalgaben wird auf5 258 492 Thaler veranschlagt.
') Desgleichen durch die Baseler internationale Anstalt für Be-schaffung von künstlichen Gliedern (vergl. III. Abschnitt die««Kapitels). Der Stuttgarter Verein hat in den Jahren 1868 bis 181956 Kriegsinvalide (welche überwiegend aus dem Kriege 1870/71 her-rühren dürften) mit künstlichen Gliedmaassen versehen. Seiten- J-Badischen Franenvereins wurden 85 Prothesen beschafft u. s. w.
3 ) Betreffs der Unterstützung Deutscher Kriegsgefangener ilurclidie Deutsche freiwillige Krankenpflege siehe den dritten Abschnittdieses Kapitels.