Bund I.
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36, 3«, 39 und 42.
Band I.
II. Abschnitt: Die Deutsche freiwillige Krankenpflege im Kriege 1870/71.
413
njnge i" grossem Umfange aus den Depots der freiwilligen
Krankenpflege entnommen worden sind. Die Wichtigkeit,
lchediese Bezugsquelle für die Beköstigung der Kranken
p dem Kriegsschauplatz gehabt hat, ist an anderer Stelle')
Einzelnen gewürdigt; hier sei hinzugefügt, dass auch
.. Ergänzung des Materials zur eigentlichen Kranken-
hehandlung sehr vielfach ebendaher stattgefunden hat. 2 )
Betreffs der von der freiwilligen Krankenpflege auf dem
ir r ieffsschauplatze verwendeten oder an staatliche Sanitäts-
formatiouen abgegebenen Kraukenzelte und Baracken siehe
a 329 und 330 dieses Bandes.
:i. Mitwirkung bei dem Evakualionsdinisl.
pie bedeutende, im vierten Kapitel dargestellte Ent-wicklung, welche das Kranken - Zerstreuungssystem imrjeutsch-Französischen Kriege bei den Deutschen Heeren er-| a i r .i hat, erforderte naturgemäss ein sein- grosses Personal.Gemäss 8§ 43 und (39 der Feld-Sanitätsinstruktion sollte das-selbe in erster Linie der freiwilligen Krankenpflege ent-nommen werden, und in der That hat der grösste Theilder auf dem Kriegsschauplätze thätig gewesenen freiwilligenPfleger etc. in diesem Zweige des Sanitätsdienstes Ver-wendung gefunden.
Dieselben wurden seitens der General-Etappendelegirtennach Kommunikation mit den Militärbehörden auf die ein-zelnen längs der Etappenstrasse errichteten Stationen ver-teilt, den Chefärzten der staatlichen Etappen- etc. Lazaretheunterstellt und führten im Allgemeinen ihre Transporte vonihrem Standquartier aus bis zur nächsten rückwärts ge-
legenen Station, um von dieser alsbald zu ihrem Ausgangs-
punkt zurückzukehren.In dem Maasse, wie
mit dein Vorrücken der Heere
und der Wiederherstellung des Eisenbahnbetriebes imKücken derselben die Dauer der Fahrten sieb verlängerte,welche die nach rückwärts Transportarten zurückzulegenhatten, machte sich das Bedürfniss geltend, neben undzwischen den eigentlichen Etappenlazarethen Verband- undErfrischungs- (eventuell auch rebernachtungs-Stationcn) an-zulegen. An der Ausstattung dieser Stationen mit Material,der Verpflegung und ärztlichen Revision der durchziehendenTransporte nahm die freiwillige Krankenpflege bervor-
! ) Vergl. 8.43 bis 46, desgl. viele Hinweise im 3. Kapitel.
2 ) Die Menge der einzelnen auf dem Kriegsschauplätze veraus-gabten, von der freiwilligen Krankenpflege beschafften Gegenständeriebe im Bericht des Centralkomitees (Anlage 9). — Im Zusammen-böge mit den gegen die Feld-Sanitätsinstruktion von 1869 wesentlichveränderten Bestimmungen der Kriegs- Sanitätsordnung von 1878 be-nvlls der Sammlung und Nachsendung der staatlichen Transporte zurKreuzung des Sanitätsmaterials sind ebendaselbst auch eingehendeVorschriften für die Gütertransporte der freiwilligen Krankenpflegeerlassen, welche wesentlich einen engeren Anschluss der staatlichenund \ ereinssendungen au einander und eine stärkere Einwirkung derstaatlichen Organe auf die Ablassung und Richtung auch der Yereins-transporte bezwecken.
ragenden Antheil. An vielen derselben befand sieb ausserdem freiwilligen Pflege- und Begleitungspersoual ein Dele-girter; an einigen wirkten auch von der freiwilligen Kranken-pflege engagirte Aerzte allein oder als Assistenten derMilitärärzte; an den Hauptpunkten der langgestrecktenEvakuationslinien wurden Depots angelegt, aus welchenneben den Vorrätheh aus Königlichen Magazinen undFranzösischen Lieferungen Speisen und Getränke. Kleidungs-stücke und Verbandmaterial in erster Linie an die A er-wundeten und Kranken, daneben auch an dui'chpassirendeTruppen (siehe später) verabfolgt wurden. Insbesondereauf den Evakuationsstrassen, welche von der Belagerungs-Armee vor Paris nach der Beimath führten, fand die frei-willige Krankenpflege an zahlreichen, stark frequentirtenderartigen Stationen ein ergiebiges Feld für fruchtbringendeThätigkeit.
Im Prinzip lag die Einrichtung und Unterhaltung desEvakuationsdienstes selbstverständlich den staatlichen Be-hörden ob. Gelegentlich jedoch, so namentlich, als es siehnach der Schlacht bei Sedan darum handelte, die Evakuationdurch das neutrale Belgische Gebiet zu leiten, wurde die-selbe seitens des Armee-Oberkommandos der freiwilligemKrankenpflege allein übertragen. 1 ) welche zur Ausführungdieses Auftrages auf Belgischem Gebiet vier schon frühererwähnte Depots' 2 ) sowie mehrere Erfrisrliungsstationen an-legte und auf zwei Strassen mehr als 5000 Deutsche \ er-wundete nach Deutschland zurückführte.
Ebenso vermittelte ein Delegirter der freiwilligenKraukenpflege, welche zur Einleitung internationaler, dasInteresse der Verwundeten und Kranken betreffender Ver-einbarungen in Anbetracht der ganzen Entwicklung, welchedie Idee der freiwilligen Krankenpflege im Felde er-fahren bat, 3 ) das geeignetste Organ ist, den Abschlusseiner am 11. Februar 1871 durch den Deutschen Kanzlerund den Französischen Minister der auswärtigem Angelegen-heiten vollzogenen Konvention, welche die Benutzung derPariser Gürtelbahn für Deutsche Krankentransporte ge-stattete.' 1 )
Den im Verlaufe des Krieges zu Saarbrücken (späterForbach), Weissenburg, Aachen und Epernay eingesetztenstaatlieben Evakuationskommissioiien wurde seitens desMilitärinspekteurs je ein Delegirter und zahlreiches Be-gleitungspersonal beigegeben. 5 )
An anderer Stelle dieses Berichtes' 1 ) ist ausser derBedeutung, welche die Sanitätszüge für die Evakuationim Kriege 1870/71 erlangt haben, auch ihre Entstehung,Entwicklung und das von denselben Geleistete im Einzelnendargethan. Wiederum braucht daher hier nur daran erinnertzu werden, dass der auf der Militär-Sanitätskonferenz von18G7 dnrehberathene und in der Zwischenzeit seitens der
i) Vergl. S. 242. — «) Vergl. S. 410.
3 ) Vergl. den dritten Abschnitt dieses Kapitels.
») Vergl. S. 252. — 5) Vergl. S. 238, 242, 244 und 248.
") Vergl. 5. Kapitel.