Druckschrift 
Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
Entstehung
Seite
409
Einzelbild herunterladen
 

i^BHH^H

Band I.

ben Krankenpflege.

utiger Erkennt**fliehen Pflegern^

, beschränkte 4.;,

;lieder von Frauen-

Auf dem Kvhhk.

izelt eingetroffen«

von den F rauen .andter Wärterinnen11 thätig, ausserdemn Kriegsschauplatz'-) und einig-,. Mit-

tinentlieh des mann.len geworben oder

den studentischenrehr- und sonstig«lindungen.1011 erwähnte Aller-ten zur freiwilligen

zum Tragen des311) Neutralität»-rnee nur solche Per-shen Kommissar ans-paren. Ausser dem'11 anfangs nur noch

Bayern und dert, derartige Legiti-les Grossen Haupt-kannte die gleicherksdelegirten, demsar in Berlin, der

entsandten Bruder mul;lbe aber eine sehr be-ll hervor:

Genossenschaft WM«d 15G7 Schwestern zurr und 5G5 Schwedenide Verwendung fanden.stellte für den Kriegs-irmherzige Schwestw«,das Inland,dlte 70' Diakonissen für

sandte 38 Diakonissen

lfern die Berechtigungerkennen, obwohl beider Zusatzartikel diese«t, beruhte lediglich auf11 den Heeres-Sanitäts-Personal derselben alsGenannten gehörig be-ritten Abschnitt diese«

II. Abschnitt: Die Deutsche freiwillige Krankenpflege im Kriege 1870/71.

4üit

/Hill'

untralstelle für die freiwillige Krankenpflege im Felde,;,. den Armee- und General-Etappendelegirten zu. 1 )

Die durch Vereine und Private gesammelten Gaben ml (laut § 71 der Sanitätsinstruktion) in Depots zumein welche an den zur Armee führenden Eisenbahn-linien (insbesondere auch an den Etablirnngsorten derentliehen Lazareth-Reservedepots) von der freiwilligenKrankenpflege eingerichtet und von ihren Delegirten ver-altet werden sollten, um von dort aus an die Bedarfsstellen, m f dem Kriegsschauplatze vertheilt zu werden.

Dem°'eniäss fand zunächst an den Haupt-Etappenortender drei hei Anfang des Krieges aufgestellten Armeen dieErrichtung je einesVereins-Hauptdepots" statt undfür die I. Armee zu Coblenz, für die II. zu -Mainz,

,|ie III. zu Mannheim.

Jedes Hauptdepot stand unter der oberen Leitung desGeneral-Etappendelegirten, so lange dieser sich am Etappen-Ilauptorte befand, anderenfalls unter derjenigen seinesStellvertreters, des Haupt - Etappenorts - Delegirten. DasVerwaltungspersonal wurde für alle Depots von demDeutschen Centralkomitee gestellt und ernannt,

Der Delegirte für das Hauptdepot hatte die Requisi-tionen ans dem Bereich derjenigen Armee, für welche dasDepot designirt war, entgegenzunehmen, für beständigegenügende Ausrüstung desselben mit den erforderlichenMaterialien Sorge zu tragen und die Beförderung derKompletirungstränsporte auf der Etappenstrasse durch Ver-niittelung der Autorität des Etappenkommandanten zu ver-anlassen.

Bei Einrichtung sowohl der bei Beginn des Kriegeswie der im Verlaufe desselben etablirten Hauptdepots wurdenach einem bestimmten Ausrüstungsplan verfahren unddieser Plan so weit als thunlich innezuhalten versucht.Die Ausstattung bezog sich auf folgende Gruppen: 2 )

') Im Ganzen sind nach dem Berichte des Militärinspekteurs bisnrm Schlüsse des Krieges 15 000 derartige Legitimationskarten aus-gegeben worden, abgesehen von der beträchtlichen Zahl Derjenigen,«eiche mit gefälschten oder widerrechtlich angeeigneten Binden undKurten auf den Kriegsschauplatz gelangten. Die daraus erwachsenenMissstände sind bekannt und im Berichte des Militärinspekteurs sowohlals in zahlreichen anderen Publikationen der freiwilligen Kranken-pflege allseitig erörtert. Da die Vorgänge im Deutsch-FranzösischenKriege die schon 1866 gemachte Erfahrung bestätigen, dass Binde undCarte allein zu leicht zu beschaffende Gegenstände sind, soll nach derKriegs-Sanitätsordnung von 1878 unter Beibehaltung der früherenVorschriften Personal der freiwilligen Krankenpflege auf denKriegsschauplatz nur in einer mit staatlicher Genehmigung zubestimmenden, aus Vereins- oder Privatmitteln zu beschaffenden undzu ergänzenden Kleidung zugelassen werden. Auch bedarf es nachder Kriegs-Sanitätsordnung zum Betreten der über den Bereich derEteppeninspektion hinaus gelegenen Bezirke ausser jenen Ausweiskartennoch einer besonderen, den bezüglichen Auftrag enthaltenden, schrift-liehen Bescheinigung seitens des Kaiserlichen Kommissars oder einesbei der Etappeninspeküon befindlichen Delegirten mit der ausdrücklichlerkten Zustimmung des betreffenden Armee-Oberkommandos.

-) Die einzelnen Gegenstände siehe im Bericht des Central-bmitees S. 12 bis 14.

Sanitäts-Bericht über die Deutschen Heere 187U 71. I. Bd.

1) Lagerungsgegenstände.

2) Bekleidungsgegenstände..">) Verbandgegenstände.

4) Chirurgische Instrumente und Apparate.

5) Arzneien und Desinfektionsmittel.

6) Nahrungs- und Genussmittel.

7) Sonstige Lazarethbedürfnisse und Utensilien.

Zur Kompletirung der Bestände in den Hauptdepotserrichtete das Centralkomitee für jedes derselben eine An-zahl von ,,Vereins-Beservedepots", an welche die Gabensämmtlicher Vereine und Privatpersonen des betreffendenBezirks, mochten dieselben sich dem Centralkomitee an-geschlossen haben oder nicht, dirigirt werden sollten. ZuEtablirungsorten wurden solche durch Eisenbahn-Verbin-dungen geeignete Punkte gewählt, welche seitens dermilitärischen Verwaltung auch für Anlage staatlicherErgänzungsdepots in Aussicht genommen und ausserdemSitz einer Etappenkommandantur waren, so dass für einununterbrochenes Zusammenwirken des zur Leitung desVereins-Reservedepots berufenen Subdelegirten mit denstaatlichen Behörden, sowie für rasche Erledigung allervom Hauptdepot anlangenden Requisitionen die günstigstenBedingungen obwalteten. Im Falle der Unmöglichkeil.Forderungen des Hauptdepots aus den Beständen desReservedepots zu genügen, sollte telegraphische Meldungan den Königlichen Kommissar und an das DeutscheCentralkomitee erstattet werden behufs direkter Erledigungdurch dasDeutsche Centraldepot" in Berlin.

Erst in zweiter Linie und sofern dadurch der Ver-sorgung der Hauptdepots kein Eintrag geschehe, war dieUeberlassung von Material aus den Reservedepots an staat-liche Reservelazarethe vorgesehen, während die Vereins-Privatlazarethe überhaupt nicht durch die Depots, sondernlediglich durch diejenigen Vereine und Privatpersonen,welchedie Lazarethe errichtet hatten, versorgt werden sollten.

Der Subdelegirte für das Reservedepot hatte vonZeit zu Zeit an den Landes- beziehungsweise Provinzial-delegirten zu berichten; das Verwaltungspersonal ernanntewiederum das Centralkomitee.

Solche Reservedepots mit bestimmten Sammelbezirkenwurden bei Beginn des Krieges errichtet:

1) Für das Hauptdepot Coblenz: in Köln.

2) Für das Hauptdepot Mainz: in Magdeburg, Hamm,Harburg, Kassel, Berlin und Leipzig.

3) Für das Hauptdepot Mannheim: in Görlitz, Stutt-gart, München und Nürnberg.')

Die Regierungsbezirke Trier, Coblen/., Wiesbaden,desgleichen die Pfalz sowie die Crossherzogthiimer Badenund Hessen-Darmstadt wurden keinem der Sammelbezirkezugetheilt, weil diese Landestheile einerseits eine besondersgrosse Zahl von Lazarethen zu versorgen halten, anderer-

l ) Die Sammelbezirke der einzelnen Depots siehe im Bericht desCentralkomitee

52

r