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VIII. Kapitel: Freiwillige Krankenpflege und die Genfer Konvention.
und keine geeignetere Vorschule für die Kriegsverhältnissezu gewinnen sei, als indem die Hilfsleistung bei allgemeinenLandeskalamitäten jeder Art, welche einen raschen undgeordneten Beistand erfordern, in das Friedensprogrammaufgenommen werde.
Als hauptsächlichste Quelle von Unzuträglichkeitenhatte sich in allen Kriegen, während welcher die frei-willige Krankenpflege in Thätigkeit getreten war, dieThatsache geltend gemacht, dass einem nicht geringenTheile des Personals Kenntniss des Krankendienstes fehlte,Wofür der beste Wille nicht zu entschädigen vermochte.Die Ausbildung tüchtiger Pflegekräfte musste daher einHauptaugenmerk der Friedensorganisation- werden. DieUnterweisung freiwilliger Pfleger und Pflegerinnen in Militär-und Civilhospitälern, die Unterstützung der von der evan-gelischen Diakonie, katholischen Ordenshäusern, den Körper-schaften der Johanniter- und Malteser - Ritter und anderenverwandten Genossenschaften berufsmässig geübten Kranken-pflege, die kostenfreie Entsendung von Pflegern undPflegerinnen nach Stätten allgemeiner und individuellerNoth wurde zu diesem Zwecke in Aussicht und alsbald inAngriff genommen.
Die bedeutsamste Unterstützung erwuchs den Be-strebungen des Centralkomitees in den Frauenvereinen.Nachdem bereits seit Jahrhunderten in Deutschland Frauen-vereine bestanden hatten, deren Thätigkeit sich auf dieengeren Kreise ihrer Heimath beschränkte, kamen in denDeutschen Befreiungskriegen grössere Vereinigungen dieserArt mit ausgedehnterem Plan und bestimmteren Grund-sätzen zu Stande.') Aehnliches ereignete sich bei denspäteren Feldzügen dieses Jahrhunderts, allein erst dasKriegsjahr 18G6, welches überhaupt für die Fortentwickelungder seit dem Krimkriege hinsichtlich der Krankenpflege imFelde gährenden Ideen in den Europäischen Staaten eineneue Epoche einzuleiten berufen war, brachte vorzugsweisedurch das leuchtende Beispiel und die nie ermüdendeTheilnahme ihrer Majestät der Königin von Preussen dieBildung von patriotischen Frauen vereinen in vorher un-geahnten Fluss. Ausser dem „Vaterländischen Frauen-verein", 2 ) welcher im Jahre 1869 bereits 275 Zweigvereineumfasste, entstand während des Krieges 1866 der „Frauen-Lazarethvereiu zu Berlin", welcher sich in dem Augusta-Hospital zu Berlin eine eigene Stätte zur Ausbildung
1 ) Wie die Anregung zu umfassender privater Hilfe damals vonPrinzessinnen des Preussischen Königshauses ausging (vergl. S. 398),so blieben während der Befreiungskriege zahlreich entstandene Frauen-vereine die Mittelpunkte der gesammten freiwilligen Hilfsthätigkeit.
2 ) Derselbe wurde von seiner Protektorin (Ihrer Majestät derKönigin) bei der Feier des Sieges- und Friedensfestes (am 11. No-vember 1866) ins Leben gerufen, um die Frauen und Jungfrauen,welche während des Krieges das Centralkomitee unterstützt hatten,zu weiterer helfender Thätigkeit verbunden zu erhalten. — Sein ur-sprüngliches Statut vom 1. Mai 1867, in welches die Linderung ausser-ordentlicher Nothstände bereits aufgenommen war, erfuhr unter dem24. Mai 1869 noch beträchtliche Erweiterung.
weiblichen Personals und dauernder Thätigkeit a fGebiete der Krankenpflege gründete.')
Die übrigen in Preussen ständig gebliebenen fastnahmslos durch den Krieg von 1866 hervorgerofagVereine, nämlich die „Victoria-National-Invalid"* 1Stiftung", 2 ) der „König Wilhelm-Verein«/) ?'„Kronprinz-Stiftung", endlich die schon im Jahre 1851begründete Stiftung „Nationaldank für Veteranen"«mögen wegen ihres inneren Zusammenhanges mit dGesammtidee der freiwilligen Krankenpflege hier kmwähnt sein, obwohl die Krankenpflege selbst nicht in dBereich ihrer Wirksamkeit einbezogen ward.
Eine wichtige Stellung in der Preussischen wie
später
in der gesammten Deutschen freiwilligen Krankenpfle»nehmen die Ordens - Genossenschaften der Johannitund Malteser (desgleichen der diesen Korporation,,,analoge Bayerische St. Georgs-Orden) ein. Unter den15. Oktober 1852 hatte König Friedrich Wilhelm IT. die 'der Zeit der Noth am 23. Januar 1811 nach 4G0jährige mBestehen aufgehobene Ballei Brandenburg des Johanniter-Ordens wieder ins Leben gerufen mit der Maassgabe, dassaus den Ordensmitteln Krankenanstalten begründet underhalten werden sollten. Am Schlüsse des Jahres 1868besass der Orden 27 Kranken- und Siechenhäuser 5 ) mitzusammen 934 Betten. Die Bedeutung dieses Ordens fürdie Krankenpflege im Felde liegt vornehmlich darin, dass der-selbe durch diese eigenen Krankenhäuser, welche unter derLeitung von Ordens-Rittern stehen, beständig in der Lageist, Krankenpfleger heranzubilden, unter seinen MitgliedernVerständniss für das Wesen und die Bedürfnisse dereigentlichen Krankenpflege sowohl wie der Lazarethver-waltung zu verbreiten und dadurch jeder Zeit einen Stammgeschulten Personals zur Verfügung zu stellen. InWürdigung dieses Umstandes wurde schon 1866 von Aller-höchster Stelle die Bestimmung getroffen, dass die Delegaten
1 ) Das Statut des Frauen-Lazarethvereins datirt vom 17. März 1868.
2 ) Entstanden in Folge eines Aufrufes Seiner Königlichen Hoheitdes Kronprinzen vom 3. August 1866. Bin zusammentretendes Komiteeentwarf ein Statut, welches am 24. Dezember 1866 unter Verleihungder Rechte einer juristischen Person an den Verein die staatlicheGenehmigung erhielt. Die Zahl der Zweigvereine belief sieh inAugust 1868 auf 191. Der Zweck des Vereins wird durch seinenNamen kundgethan.
3 ) Anfang Juni 1866 gebildet. Sein ursprünglich umfassenderesProgramm, welches zum grossen Theil mit demjenigen anderer Vereinezusammenfiel, konzentrirte sich bald auf die Unterstützung der Familiender zur Fahne einberufenen Soldaten, sowie der Wittwen und Waisender Gefallenen.
4 ) Der Zweck derselben besteht darin, diejenigen Veteranen vomFeldwebel bezw. Wachtmeister abwärts, welche eine Invalidenpensionaus Staatsmitteln nicht zu beanspruchen haben, bei durch Alter oderUnglücksfällen entstandener Hilfsbedürftigkeit zu unterstützen.
s ) Davon 23 in den verschiedenen Provinzen der PreussischenMonarchie, 1 in Dresden, 1 in Ludwigslust, 1 zu Plochingen inWürttemberg; ausserdem 1 in Beirut.