Band
Band I.
I. Abschnitt: Entwicklung der freiwilligen Krankenpflege bis zum Deutsch-Französischen Kriege
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;schland, bis
ten beiden Krieg«
iltiuv, nicht demntsprungene Agit».die Verpflichtungvereinzelt, sonderneinigung die staat-erstützen, währendgeregt wurden, mitneu und ihn grund-neu der gesammt«
che, in jedem Fall, welche auch apfritt in der Kultur-dürfte, durch dieionskriege. In dernsteni Erfolge ge-üssion" der Nord-irden, was auf demi im Felde durckund zweckmässig«,werden kann.tnisse jenseits de?igkeit der dortigenropäischen Völkenm. Eine so ausser-kanischen Sanitäte
Letztere geradezuLitäts-Organen ein-denkbar, wie demlige Krankenpflegem hat. Ueberdi«
gesammte Kriegs-■den musste, auchvate Initiative ge-vvaltung vertrauten
in Gang gebrachtigste erst bei Aus-
mmission, die Mängel1. Selbst in Amerikahervorgerufen.
•h des Krieges in Angriff genominen wurde. Anderer-
,; t - hatte es sich bereits gezeigt, das« freiwillige Bilfs-
i" ichtungen für Europäische Heere, um wahrhaft nützlich
werden gleich allen anderen Armee-Einrichtungen schon
• Frieden vorgesehen und vorgebildet sein müssen, zumal
l ,; der steten Kriegsbereitschaft der Europäischen Staaten
Tage nach einer Kriegserklärung das Aufeinander-
jjjen gewaltiger Heeresmassen erwartet werden muss.
Drei Dogmen hatten sich unter dem Eindruck derVorgänge in den oben erwähnten Feldzügen gebildet:li jggg der Staat als solcher ein für alle Mal nicht imStande sei, den Opfern der Kriege diejenige rasche undvollständige Fürsorge angedeihen zu lassen, welche dieHumanität »'ebiete; 2) dass die aus dem eben erwähntenGrunde für unerlässlich erachtete „freiwillige Krankenpflege"bereits im Frieden sich organisiren müsse; 3) dass denForderungen der Menschlichkeit nur dann Genüge geschehenkönne, wenn das Sanitätspersonal und -Material gleich denVerwundeten und Kranken selbst als neutral anerkanntterde. — Das Nähere zu diesem letzteren Satze bleibt fürspäter vorbehalten. 1 )
Eg kann füglich dahingestellt bleiben, ob der Staat.welcher im höchsten Sinne des Wortes die gesammteVolkskraft repräsentirt und für alle anderen Kriegs-erfordernisse in der Hauptsache allein verantwortlich ge-mschl wird, nur gerade auf dem Gebiete der Krankenpflegethatsächlich ein für alle Mal „nicht im Stande ist", jedemberechtigten Ansprüche zu genügen. Jedenfalls darf daraufhingewiesen werden, dass das Dogma von der absoluten Un-eatbehrlichkeit der freiwilligen Krankenpflege wesentlich\ oh Vorgängen abstrahirt ist, welche entweder — wie diegesammte nationale Erhellung aus tiefster Noth zur Zeit derDeutschen Befreiungskriege — immerhin eine Ausnahmslagedarstellen, oder — wie die unzureichende Sanitäts-Ausrüstungder Armeen in der Krim und in Italien — sich nicht noth-wendig zu wiederholen brauchen, oder endlich von Ver-hältnissen wie diejenigen der Vereinigten Staaten, welchemit Europäischen Zuständen überhaupt nicht ohne Weiteresin Parallele gestellt werden können.
Ein ganz anderes Ansehen hat die Frage, ob es zweck-mässig ist, alles auf dem Gebiete der Krankenpflege imFelde Wünschenswerthe von Staatswegen in Angriff zunehmen. Auch wenn man von der historischen Entwicklung,welche die Sache genommen hat, gänzlich absieht, wirdnicht verkannt werden können, dass eine, an sich gewissnicht unmögliche, sehr viel umfangreichere staatlicheInanspruchnahme des in der Bevölkerung vorhandenenPersonals und Materials für die Krankenpflege, als gegen-wärtig auch in den am reichlichsten mit Sanitäts-Anstaltenausgestatteten Armeen stattfindet, unzweifelhafte Härtenherbeiführen niüsste, welche sich vermeiden lassen, wennder leichter Abkömmliche und Begütertere freiwillig für
') Siehe den dritten Abschnitt dieses Kapitels: Internationalefreiwillige Krankenpflege.
den schwerer Behinderten und minder Leistungsfähigeneintritt. Und wenn auch hier wie überall der Enthusiasmusnicht immer mit der Neigung zu unbedingtem Ausharren.die freiwillige Uebernahme von Verantwortlichkeiten nichtimmer mit klarer Erkenntnis» derselben und genügenderVorbildung verbunden ist, so soll doch andererseits nichtbestritten werden, dass die Begeisterung und das Gefühlder „Freiwilligkeit" eine Anzahl von Kräften frei macht,die kein Befehl zu erschliessen im Stande ist.
Bei der Zusammensetzung der modernen Kriegsheere,welche unmittelbar aus dem Volke selbst hervorgehen undnamentlich in den Ländern mit allgemeiner Wehrpflichteinen nicht geringen Theil der besten Kraft desselbendarstellen, giebt es überdies bei den kriegführenden Nationenkaum eine Familie, deren nächste Gedanken und haupt-sächlichste Sorgen nicht von dem Augenblicke der Mobili-sirung an bei dem Heere weilten, mit welchem sie nichtnur durch das allgemeine nationale Interesse, sondern auchdurch die Sorge um Leben und Gesundheit der nächstenAngehörigen mit den stärksten natürlichen Banden ver-knüpft ist. Nichts ist daher erklärlicher, als dass alle Die-jenigen, welche nicht selbst in den Reihen der Kämpferstehen, es als eine allgemeine Angelegenheit betrachten,das Loos Derjenigen zu erleichtern, welche bei Vertheidigungder allgemeinen Güter durch Wunden oder Krankheitenauf das Leidenslager gestreckt werden. Unzweifelhaft hiessees viele edelste Empfindung zurückstossen und verletzen,viele daraus fliessende freudige Opferwilligkeit zum Schadendes Ganzen unbenutzt lassen, wollte der Staat unter solchenVerhältnissen die nicht schon durch das Gesetz zur Theil-nahme an dem allgemeinen Werke Berufenen verhindern,aus eigenem Antriebe auf einem Gebiete mitzuwirken,welches unter gewissen Voraussetzungen eine freiwilligeBestätigung sicherlich nicht ausschliesst.
Es muss endlich zugestanden werden, dass der staat-lichen Sanitätspflege — so ausgedehnt und so reichlichausgestattet man sie sich auch denken mag — gewisseGrenzen gesteckt sind, über welche sie nicht hinauskann,ohne berechtigtere Interessen zu verletzen. So anbedenklichman dem Staate das Recht und die Pflicht zusprechen mag,die nationalen Kräfte für alles zur raschesten Unter-bringung, geeignetsten Behandlung und vollständigsten Her-stellung der im Kriege Verwundeten und Erkrankten Not-wendige in Anspruch zu nehmen, so wenig Billigungwürde es finden, wollte der Staat Alles, was einem Krankenangenehm, bei seinem Zustande zulässig, allenfalls sogarzuträglich aber keineswegs unentbehrlich ist, auf Kostender in Kriegszeiten ohnehin schwer belasteten Gesammtheilaus übertriebener Humanität in den Kriegshospitälern aus-streuen. Mehr und mehr hat das Verstandniss dafür sichBahn gebrochen, dass die freiwillige Hilfsthätigkeit haupt-sächlich da segensreich zu ergänzen vermag, wo der Staatdie weitere Fürsorge einstellt, nicht weil er zu derselben„nicht im Stande", sondern weil er dazu nicht berufen ist.