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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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VIII. Kapitel: Freiwillige Krankenpflege und die Genfer Konvention.

Band

ßawl I-

Erster Abschnitt.

Entwicklung* der freiwilligen Krankenpflege, insbesondere in Deutschland,

zum Deutsch-Französischen Kriege.

Im modernen Sinne, cl. h. als Ausdruck einmüthigerund mehr oder weniger organisirter Hilfsbereitschafteines ganzen Volkes, trat die freiwillige Krankenpflege zumersten Mal während der Deutschen Befreiungskriege in denJahren 1813 bis 1815 in die Erscheinung, zu einer Zeit, als dervon schwersten Schicksalsschlägen heimgesuchte PreussischeStaat sich Aufgaben gegenübergestellt sah, welche nur beiunbegrenzter Opferfreudigkeit Aller zu lösen waren. Durchden Mund Königlicher Prinzessinnen, in einem Aufruf vom23. März 1813') appellirte damals der hart bedrängte Staatnicht an die Humanität, sondern an den Patriotismusder Privaten, indem er dieselben aufforderte, die Nothlagedes Staates durch freiwillige Hilfsthätigkeit auf dem Gebieteder Krankenpflege zu erleichtern.

Der glänzende Erfolg dieses Aufrufes bezeichnet denBeginn der modernen, organisirten freiwilligen Kranken-pflege im Felde.

Während in diesem Fall die Initiative zur Ergänzungder staatlichen Sanitäts-Einrichtungen durch private Mittelund private Kraft von Höchsten- Stelle aus ergriffen wurde,bevor die staatlichen Maassnahmen sicli unzulänglich er-wiesen hatten, erfolgte in den nächsten grossen EuropäischenKriegen (Krim-Krieg und Italienischer Krieg) der Anstossvon Privaten, nachdem die Zustände auf den Schlacht-feldern und in den Lagern dargethan hatten, dass die staat-lichen Sanitäts - Einrichtungen der kämpfenden Armeennicht Dasjenige leisteten, was die veränderte Kriegführungin Verbindung mit dem humaneren Sinne des Zeitaltersforderte und was bei richtiger Verwerthung aller vor-handenen Kräfte für erreichbar erachtet werden musste.Die in beiden erwähnten Kriegen hinter dem Hilfebedürfnisszurückbleibende Sanitäts-Ausstattung der Armeen nöthigteschliesslich auch diejenigen unter den betheiligten Heeres-verwaltungen, welche von dem Zudrange undisziplinirterElemente nicht ohne Grund Unzuträglichkeiten befürchteten,private Hilfsthätigkeit in grossem Maassstabe in Anspruchzu nehmen, deren Zulassung überdies die öffentliche Meinungstürmisch forderte.

!) Den Wortlaut desselben siehe bei Gurlt, Geschichte der inter-nationalen und freiwilligen Krankenpflege im Kriege. Leipzig 1873.

Diese Vorgänge in den ebenerwähnten beiden Kriemi

entfachten jene lebhafte und nachhaltige, nicht denPatriotismus, sondern der Humanität entsprungene Agita-tion, welche einerseits den Völkern die Verpflichtna»vorhielt, nicht nur gelegentlich und vereinzelt, sondernregelmässig und in zweckmässiger Vereinigung die staat-liche Krankenpflege im Felde zu unterstützen, währendandererseits die Heeresverwaltungen angeregt wurden, mitdiesem Faktor ein für alle Mal zu rechnen und ihn grund-sätzlich mehr oder minder fest dem Rahmen der gesammtetiArmee-Feldorganisation einzufügen.

Neue Nahrung erhielt diese stürmische, in jedem Fallmerkwürdige und folgenreiche Agitation, welche auch spa-teren Betrachtern als bedeutsames Blatt in der Kultur-geschichte der Menschheit erscheinen dürfte, durch dieEreignisse im Nordamerikanischen Sezessionskriege. In derThat darf die umfassende, von schönstem Erfolgkrönte Wirksamkeit der ..Sanitätskommission'' der Nord-Staaten als Beispiel dafür angesehen werden, was auf demGebiete der freiwilligen Krankenpflege im Felde durchvolle Einsetzung aller nationalen Kräfte und zweckmässige,centralisirte Leitung derselben geleistet werden kann.

Immerhin aber lagen die Verhältnisse jenseits daOzeans zu eigenartig, als dass die Thätigkeit der dortigenSanitätskommission ohne Weiteres den Europäischen Volkershätte als Muster hingestellt werden können. Eine so aordentliche Vollmacht, wie die der Amerikanischen Sanitat-kommission ertheilte, vermöge deren die Letztere geradezueine Stellung über den staatlichen Sanitäts-Organen ein-nahm, ') ist in Europäischen Staaten undenkbar, wie dennauch einen ähnlichen Anspruch die freiwillige Krankenpflegein den Staaten Europas niemals erhoben hat. Ueberdieskonnte in den Unions-Staaten, wo das gesammte Kriegs-wesen im Wesentlichen iniprovisirt werden musste, auchdie Krankenpflege seitens einer an private Initiative ge-wöhnten und mit ausgedehnter Selbstverwaltung vertrautenBevölkerung noch allenfalls rechtzeitig in Gang gebrachtwerden, auch wenn das dazu Notwendigste erst bei Aus-

!) So war z. B. die erste Aufgabe der Kommission, die Mängelin der staatlichen Sanitätspflege zu untersuchen. Selbst in Amerikawurden dadurch naturgemäss schwere Konflikte hervorgerufen.

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') Siehe d<freiwillige Krim