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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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Krankenanstalten lar vorzugsweise die

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i achten Kapitels: Aptinder Krankenpflege.

I. Abschnitt: Organisation der heimathlichen Krankenpflege.

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Das Gleiche galt von den Theatern.

Von grösseren Privatgebäuden konnten Gasthöfe,lirikü'ebäude, Konzert- und Tanzsäle, Landhäuser,Mösser, Klostergebäude u. s. w. in Betracht kommen.

Endlich war instruktionsmässig auch der Bau vonarackenlazarethen für den Kriegsfall vorzubereiten.

Innere Einrichtung der immobilen Lazarethe.

Für die innere Einrichtung der heimathlichen Lazaretheuten die für die Ausstattung der Friedenslazarethe gel-enden Bestimmungen einen Anhalt. Insbesondere musste,fern ein Lazareth nicht etwa ausschliesslich für eineifitiinnite Gattung von Kranken ausersehen war, dar-U machtet werden, dass das neu zu errichtende Lazaretheinzelne Krankenstationen eingetheilt werden konnte,ss eine Trennung der innerlich Kranken von den Ver-beten, eine Absonderung der Ansteckungsfähigen vonn übrigen Lazarethinsassen und eine Abscheidung derJbirerkranken von den Leichtkranken und Genesenden sichurchfnhren Hess. Besondere Fürsorge forderte die Instruk-ion betreffs Beschaffung von gutem Trinkwasser, der Lüftungid Erwärmung der Krankenstuben, der Anlage und Des-fizirung der Aborte, sowie der Einrichtung von Todten-lammer und Obduktionsraum. In Lazarethen, welche an-ickungsfahige Kranke aufzunehmen hatten, waren Des-nfektionsanstalten für die Kleidung und Betten der KrankenI errichten.

Vorstehende für Preussen erlassenen allgemeinennmdsätze wurden auch von den übrigen Deutschen Militär-Inraltungen im Wesentlichen angenommen und den ent-deckenden vorbereitenden Maassregeln zu Grunde gelegt.

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C. Die verschiedenen Arten heimathlicherLazarethanstalten.

Da auch die freiwillige Krankenpflege sofort nach

Mass des Mobilmachungsbefehls die Einrichtung von Heil-

Pflegeanstalten für die in die Heimath zu evakuirenden

erwundeten und Kranken der Deutschen Armeen sich

gelegen sein Hess, so waren während des Krieges die

eimischen Krankenanstalten zu unterscheiden in:

1) die vom Staate begründeten und unterhaltenen im-mobilen Lazarethanstalten,- 2) die Lazarethanstalten und Pflegestätten der frei-willigen Krankenpflege.

1. Staatliche immobile Lazarethanstalten.

Bei den staatlichen Anstalten sind zu unterscheiden:

a. Reservelazarethe zur Aufnahme von Krankender mobilen Armee.

b. Garnisonlazarethe, hauptsächlich für die Krankender immobilen Heerestbeile.

c. Belagerungslazarethe in Festungen auf demKriegsschauplätze selbst oder in der Nähe desselben.Diese Lazarethe sollten die Kranken der Festungs-truppen aufnehmen.

d. Kriegsgefangenen-Lazarethe, und zwar:

1) in Festungen, wo dieselben entweder als Hilfs-lazarethe für kranke Kriegsgefangene denBelagerungs- (und Festungsgarnison-) Lazarethenattachirt wurden, oder als selbstständige Kriegs-gefangenen-Lazarethe bestanden;

2) bei den ausserhalb der Festungen gelegenenKriegsgefangenen-Depots:Depotlazarethe".

Die behandelnden Aerzte der Reservelazaretheauf je 100 Kranke ein ordinirender, zwei assistirende Aerzte waren zum Theil aktive oder für die Kriegsdauerreaktivirte Militärärzte, zum Theil kontraktlich engagirteOivilärzte, darunter Aerzte des Auslandes, ausserdem auchsolche Civilärzte, welche ihre Dienste unentgeltlich an-geboten hatten. 1 )

Der Wartung und Pflege der Kranken dienten demHeere entnommene Lazarethgehilfen und militärische Kran-kenwärter 2 ) auf je 100 Kranke drei Lazarethgehilfen undsechs Krankenwärter auch Personen des Civilstandes,Pfleger und Pflegerinnen, theils kontraklich angenommene,theils von der freiwilligen Krankenpflege gestellte.

Falls am Orte eine für den Bedarf ausreichendeDispensiranstalt nicht vorhanden war, so wurde für je400 Kranke ein Apotheker angestellt.

An Verwaltungspersonal 3 ) waren etatsmässig fürGO Kranke ein Rechnungsführer, für 61 bis 150 ein Lazareth-inspektor, für 151 bis '250 ein Ober-Lazarethinspektor undein Lazarethinspektor, für noch grössere Lazarethe einOberinspektor und zwei Lazarethinspektoren.

Die Ausstattung mit Material erfolgte bei sänimt-lieben Arten der aufgeführten Lazarethe nach Maassgabeder Bestimmungen für die Friedenslazarethe. Das Mateiialwurde zum Theil aus den Beständen der Garnisonlazaretheentnommen, zum anderen Theile durch freihändigen Ankaufbeschafft. Dasselbe gilt von der Lebensmittelverpfle-gung, welche auch im Ganzen kontraktlich verdungenwerden konnte, wo die Umstände dies als zweckmässigerscheinen Hessen. Die Arzneien wurden aus den Militär-Dispensiranstalten bezogen oder von den Ortsapothekengeliefert. Das ärztlich-technische Material, als Instrumente,Verbandmittel, chirurgische Geräthe etc., wurde denVorräthen in den Garnisonlazarethen entnommen oderdurch die Provinzialbehörden (Generalarzt und Intendantur)beschafft. Krankentragen und Kranken - Transportwagenstellten die Traindepots.

') Vergl. & 8.

2 ) Vergl. S. 9.

3) Vergl. S. 9 und 10.