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VI. Kapitel: Lazarethe des Inlandes.
Erster Abschnitt.Organisation der heimathlichen Krankenpflege.
I. Preussen.
Nach der Feld-Sanitätsinstruktion von 1869 hatten sichdie Militär-Sanitätsbehörden und die Militär-Intendanturenschon im Frieden mit den Staats- und Kommunalbehördenwegen der zu treffenden Vorbereitungen für Einrichtungvon immobilen Lazarethanstalten im Kriegsfall in Ver-bindung zu setzen. Die dabei maassgebenden Gesichts-punkte sind in dem Folgenden erörtert.
A. Auswahl der Orte und Gebäude.
Orte in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnen oderWasserstrassen und gleichzeitig gesundheitlich gut gelegenwaren bei der Auswahl zu bevorzugen; auch blieb daraufzu achten, dass an dem auszuwählenden Orte tüchtigeAerzte sich befanden, auf deren Hilfe gerechnet werdenkonnte. Orte mit Garnisonlazarethen und gut geleitetenCivil-Krankenanstalten kamen für die Anlage von Reserve-lazarethen in erster Linie in Betracht; ausgeschlossen bliebenjedoch, in der Regel wenigstens, Festungen.
Bei der Auswahl der zur Umwandlung in Lazarethebestimmten Gebäude war darauf Rücksicht zu nehmen,dass dieselben möglichst dem Dunstkreis der Städte ent-rückt, in der Nähe von grösseren Gärten und freien Plätzengelegen seien, so dass genügender Zutritt reiner Luft zuden Lazarethgebäuden und die Möglichkeit einer Erweiterungder Lazarethanlage durch Aufschlagen von Zelten oderBaracken im Bedarfsfall gesichert erschien.
Für die Berechnung der Belegungsfähigkeit war derSatz von 1200 Kubikfuss Luftraum für jeden Krankenmaassgebend; bei der Zahl der Lagerstellen musste auf diean dem Orte stehenden immobilen Truppen Bedacht ge-nommen werden.
Von vorhandenen Krankenhäusern sollten nur solchefür Militärzwecke Verwendung finden, welche vermöge ihrerganzen Anlage und Bauart den Anforderungen der Lazareth-Gesundheitspflege entsprachen und deren Salubrität sichim Frieden hinlänglich erwiesen hatte, — in erster Liniedie erprobten Friedenslazarethe der offenen Städte (soferndiese Anstalten nicht für die Kranken der nicht aus-
marschirenden Truppentheile vorbehalten bleiben mdie bürgerlichen Krankenhäuser des Staates und dermeinden, die Privatkrankenhäuser, die Lazarethe derliehen und Ordens-Genossenschaften, Diakonissen]Universitätskliniken u. dergl.
Nächst den vorhandenen Krankenanstalten bKasernen in Betracht und zwar vorzugsweise dieneueren Grundsätzen erbauten (mit seitlichemgehenden Korridor). Dieselben waren sorgfältig Izubereiten durch Entfernung der Utensilien, AbwaschenTünchen der Wände und Decken, Reinigung und Iinfizirung der Fussböden, Einsetzen von Luftscheibe«die Fenster und stellbaren Holzscheiben in die TSDesinfizirung und zweckmässige Einrichtung der Latii
Auch barackenartig gebaute militärfiskalischebäude, als Exerzirhäuser, Reitbahnen, Turnhallen, TVajund Geschützhäuser konnten für Reserve-Lazaretheiitungen designirt werden.') Für den Wintergebrauch mnauf Verkleidung der undichten Wandungen und AnfifeJvon Heizvorrichtungen Bedacht genommen werden.
Von öffentlichen Gebäuden waren es besondersSchützenhäuser, welche wegen ihrer nieistentheil-sunden Lage in Gärten und ausserhalb des Dunsftder Städte für Lazarethanlagen geeignet erschienen.hin Hess sich annehmen, dass dieselben währendKrieges meistentheils unbenutzt ständen. Ihr luftigerund die Möglichkeit, an die bestehenden Bauten Baraound Zelte anzugliedern, liess sie besonders brauchtescheinen.
Als weniger zweckentsprechend wurden SchulenKirchen erachtet, erstere wegen der zu fürchte»Infektion der Wände, Decken und Fussböden, die Kiwegen der Schwierigkeit der Lüftung und Erwämuuijgrossen Räume. Nur unter den dringlichsten Uinsiaiund nicht ohne vorsorgliche Zurüstung durften solchebände mit Kranken belegt werden.
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] ) Vergl. im dritten Abschnitt des achten Kapitels: Aptirbarackenähnlicher Gebäude für Zwecke der Krankenpflege.
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Für die innere^en die für dieenden Bestimmungofern ein Lazareklimmte Gattungdf geachtet werde„ einzelne Krankiss eine Trennung
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b. Garnisonlder immobil