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Der Sanitätsdienst bei den deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71
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ndl.

III. Abschnitt: Regelung der Fahrten. Leistungen der Züge. Besondere Vorkommnisse. Kosten.

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Dritter Abschnitt,

Regelung der Fahrten. Leistungen der Züge. Besondere Vorkommnisse.

Kosten der Sanitätszüge.

I. Regelung der Fahrten.

Die bei Beginn des Krieges geltenden Dienstvorschrifteniitlrielten noch keine allgemeinen Bestimmungen über dienheitliche Leitung sämmtlicher Krankenzüge. Im Grossennd Ganzen lag den bestehenden Anordnungen der Gedanke

Grunde, dass Sanitätszüge soweit sie staatlicher-fets organisirt werden würden nach Maassgabe desedürmisses von den Militärverwaltungen ausgerüstet, undtf Verlangen der Armee-Kömmandos nach dem Kriegs-hauplatze abgesandt werden sollten. Eine so eingehende

atliche Organisation dieses Dienstzweiges, wie sie sich

Laufe des Krieges als nothwendig herausgestellt hat,^stand bei Ausbruch des Krieges in keinem der Deutschen

aten.Durch Verfügung vom 23. August 1870 wurden dieLmals im Betriebe befindlichen zwei ersten geschlosseneneussischen Sanitätszüge den General - Etappen-i<]iektionen der II. und der III. Armee zu dauernderesdilossener Benutzung überwiesen. Wie bereits erwähnt,ndeu diese Züge keine der Absicht entsprechende Ver-endung. 1 )

Die drei Weissenburger Lazarethzüge wurdener Evakuations-Kommission zu Weissenburg unterstellt;pe heimathlichen Endziele bestimmte indess jedesmallejenige Kommission, deren Standort sie auf dem Rück-te passirten.

Von den Preussischen Sanitätszügen I bis *IX, welcheon Mitte November 1870 bis zum Ende des Krieges imIde Verwendung fanden, waren die ersten gleichfallser Evakuations - Kommission in Weissenburg unterstellt.päter bildete die Evakuations - Kommission in Epernay

Centralpunkt für das gesammte Evakuationswesen, so-ie den Ausgangspunkt für die Vertheilung der Sanitäts-ge auf dem Kriegsschauplatze und bestimmte die Route

die beladenen Sanitätszüge bis an die Landesgrenze. 2 )

') Vergl. 8. 2Ü7.2 ) Vergl. S. 245.

Den Evakuations-Kommissionen von Forbach und Weissen-burg blieb es vorbehalten, die Reserve - Lazarethe zu be-stimmen, in welche die Kranken etc. überzuführen warenund der Evakuations-Kommission in Epernay die heimath-lichen Instradirungsorte telegraphisch mitzutheilen, woraufdiese Behörde sich mit der betreffenden Linien-Kommissionin Verbindung setzte, um die schleunige Rückkehr desZuges nach geschehener Entleeruug zu vermitteln.

Nicht minder wichtig war die von der Armee-Oberleitunggetroffene Einrichtung, dass sich für die Sanitätszüge auchauf dem Kriegsschauplatze besondere Depots vorfanden,aus welchen sie ihre Bestände ergänzen konnten. SolcheDepots wurden zuerst in Weissenburg, später in Epernayetablirt.') Das letztere nahm allmälig einen solchenUmfang an, dass dort ein eigener Lazareth - Inspektor zudem speziellen Zweck angestellt werden musste, für diestets gute Ausstattung der Sanitätszüge Sorge zu tragen,die für dieselben bestimmten Vorräthe aufzubewahren undalle Maassregln für rechtzeitige Bereitstellung des Materialszu treffen.

Als im weiteren Verlaufe des Krieges Sanitätszügeüber Rethel und Reims nach Amiens und Rouen dirigirtwerden konnten, wurde ein drittes derartiges Depot inReims eingerichtet und von Epernay aus mit dem nöthigeiiBedarf versehen. Die zur Armee vor Beifort entsandtenZüge wurden in Strassburg, die von Nancy über Blesmenach Orleans gehenden Züge in Nancy seitens des dortigenCentral-Lazareth-Reservedepots in ihren Beständen ergänzt.Ausserdem besass die Evakuations-Kommission in EpernayVollmacht, den Chefärzten der Züge zur Bestreitungdringender Ausgaben einen Vorschuss in angemessenerHöhe zu leisten, über dessen Verwendung dieselbenbei ihrer Rückkehr nach Epernay der dortigen BehördeRechnung zu legen hatten. Weiterhin war die Evakuations-Kommission in Epernay angewiesen, den Zug - Chefärzten

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') Vergl. S. 52.

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